Kleingewerbe Lebensberatung (Esoterik) - was darf ich?

He Anni,

ich hörte mal das man als kleiner Heilpraktiker(also HP für Psychotherapie) wie da oben vorgeschlagen keine invasiven Dinge benutzen darf. Jmd erzählte mir von seiner Ausbildung in diesem Bereich und meinte er dürfe in dem Sinne keine Patienten anfassen, vor allem nichts invasives ..was bereits bei Akupunktur anfängt. Ich denke ..da du in Deutschland wohnhaft bist.. ist dir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bzgl des Geistheilens bekannt? .. .Es gibt hier ja den "Dachverband für geistiges Heilen e.V." und die haben vor Gericht ein Urteil erstritten. Nämlich das man sofern zb in Reiki eingeweiht als Heiler tätig sein kann .. und natürlich legt man da auch seine Hände auf. Das Gerichtsurteil findest du bei denen auf der Homepage..auf das kannst du dich ja berufen. Und die Absicherung durch deine Erklärung die du von den Patienten unterschreiben lässt ist ja auch Gang und gebe :) ... schön. Das wäre halt mein Impuls noch zu dieser Diskussion. Mir sind auch noch andere "Lebensberater" bekannt die es so handhaben wie du es eingangs geschildert hattest .. mit der eigenen Fortbildung .. aber auch mit der Fortbildung anderer.
Und dann dachte ich gerade .. frag doch diese Frau.
 
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Hallöchen,

vielen Dank für Deine Antwort. Ja Du hast schon recht, aber ich fasse meine Klienten grundsätzlich nicht an, denn das meiste mache ich über die Ferne. Sollte doch jemand persönlich kommen, was aufgrund meiner Räumlichkeiten momenten nicht so der Fall ist, mache ich Reiki ohne direktes Hände auflegen - das klappt super.
Naja, das mit dem Heiler ist so eine Sache. Das Wort "Heilen" und "Patient" muss ich bei meiner Arbeit grundsätzlich aus dem Wortschatz fernhalten, denn ich darf nicht heilen und darf auch keine Patienten haben, denn das wäre dann wieder ähnlich einem Arzt. So sage ich immer "Ich wende Reiki bei meinen Klienten an" :D

Grüßle, Anni
 
Hallo!
Ich denke mal, daß es den "Kl. Heilpraktiker" nicht gibt! (aus juristischer Sicht!) Man sollte auch nicht von "Patienten" und "Heilen" sprechen! Außerdem darf man als Heiler keine "Diagnose" stellen!

Die Infos bei Dachverband für geistiges Heilen sind hier sehr interessant! Bei Reiki gibt es bestimmt auch einen Dachverband für die BRD.

Gruss

Arcturius
 
Hallo!

Hast du das Energetikergewerbe angemeldet?
Hier ein Link von der WKO: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=290915&DstID=4244

Mit diesem Gewerbe bist du am sichersten!

Viel Erfolg!

He Kubus!!!
Was du hier vorschlägst gilt für Österreich!!! Diese Dame stammt aber Deutschland, wo ganz andere Gesetze gelten, die aber um keinen Deut besser sind als die unseren.
Wenn du ordentlich arbeiten willst, mußt du in die Schweiz gehen, da gilt,-Eigenverantwortlichkeit-!! Wenn du gut bist zahlst du Steuern, wenn du schlecht bist, Strafe! So schauts aus und wenn du in Österreich jemanden am Wirtshaustisch einen guten Rat unter Freunden gibst, paß gut auf, dass dich nicht irgendein Therapeut hört, sonst bist Kurpfuscher!:wut1:

liebe Grüße
Abo
 
Hallo Arcturius,
Ich denke mal, daß es den "Kl. Heilpraktiker" nicht gibt! (aus juristischer Sicht!)
Doch, den gibt es. Das ist der Heilpraktiker für Psychotherapie.

Man sollte auch nicht von "Patienten" und "Heilen" sprechen!
Ein Heilpraktiker darf von Patienten sprechen, alle anderen sprechen von Klienten.

Außerdem darf man als Heiler keine "Diagnose" stellen!
Das ist richtig.

Die Infos bei Dachverband für geistiges Heilen sind hier sehr interessant! Bei Reiki gibt es bestimmt auch einen Dachverband für die BRD.
Es gibt einen "Reiki Verband - Deutschland e.V.". Naja, aber einen Verein aufmachen darf jeder, der die vereinsrechtlich notwendigen Personen zusammenbringt und eine Satzung aufstellt. (Beispiele für Satzungen sind z. B. auch im Internet zu finden.) Ob Dachverband oder ähnliches... Verein ist Verein, man braucht auch keine besonderen Voraussetzungen um einen Verein, Verband, Dachverband, europäischen Verband, internationalen Verband oder ähnliches zu gründen. Ist auch nicht besonders teuer.

Und auch wenn ein Verband besondere Anforderungen an seine Mitglieder stellt, wer hat jemals die Verbandsgründer geprüft??? Niemand.

Also... wie sinnig so ein Verband ist, darüber kann sich ja jeder selbst ein Bild machen.

Liebe Grüße

A.
 
Bei dem Dachverband für geistiges Heilen .. ging es auch nur um das Urteil was sie stellvertretend für "Heiler" oder "Lebensberater" .. allgemein für alle Menschen die mit Energien arbeiten oder etwas was man der Geistheilung zuschreiben würde erstritten haben. Auf dieses Urteil, was auch auf deren Page verfügbar ist, kann man sich als Lebensberater, heiler..was auch immer berufen. Unabhängig von diesem Verein. Das ist der wichtige Aspekt daran. Oder unwichtig.. whatever :)

Und allgemein kann es von Vorteil sein, wenn man Sicherheit will, in so einem Verein zu sein. Da zum Bsp dieser Dachverband für geistiges Heilen gewisse Aufnahmeprüfungen verlangt. Ich glaube man muss irgendwie 2 Krankheiten nachweislich - von Ärzten - "geheilt" haben. Irgendwie so ein Schnickschnack.

Ich selbst halte nichts von Vereinen und würde meine Macht dahingehend auch nicht abgeben.

Auf die Liebe..ihr Lieben :)
 
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Reonarudo schrieb:
Und allgemein kann es von Vorteil sein, wenn man Sicherheit will, in so einem Verein zu sein. Da zum Bsp dieser Dachverband für geistiges Heilen gewisse Aufnahmeprüfungen verlangt. Ich glaube man muss irgendwie 2 Krankheiten nachweislich - von Ärzten - "geheilt" haben. Irgendwie so ein Schnickschnack.

Aufnahme in den DGH durch:

A) eine unterzeichnete Ausbildungs- und Prüfungsbestätigung eines vom DGH anerkannten Ausbilders (wobei die Ausbilder natürlich ein Seminar bei der DGH absolvieren müssen)

B) Wenn Sie keine Ausbildung bei einem vom DGH anerkannten Ausbilder absolviert haben, jedoch drei Bestätigungen erfolgreicher Behandlungen vorweisen können, dann haben Sie die Möglichkeit, eine Prüfung abzulegen. Soweit ich mich erinnern kann, können die drei Bestätigungen der Behandlungen auch anonym erfolgen. (Prüfungsgebühr: 75,- Euro, für Mitglieder mit ermäßigtem Beitrag: 35,50 Euro) - Schwerpunkte der Prüfung sind der Verhaltenskodex für praktizierende Mitglieder, rechtliche Aspekte sowie Auskunft über die von Ihnen praktizierte Methode und ggf. eine Heildemonstration.

Aber, es darf jeder Mitglied im DGH werden und dies als "Mitglied im DGH" zu Werbezwecken nutzen. Nach obiger Prozedur darf man sich dann "anerkannter Heiler DGH" nennen. Wer immer das jetzt so genau auseinander halten mag. Aber... wer einen Titel für die HP braucht, da reicht auch schon die erste Version. So genau informiert sich ja doch kein Kunde, was dahinter steckt.

Liebe Grüße

A.
 
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