Wir schreiben anno 2014, wohlgemerkt
2014 und in Japan wurde der weltgrößte Kinderpornoring zerschlagen. Dieser Umstand hat nun Japan dazu bewegt,
als letztes der wichtigen Industrieländer, den Besitz von Kinderpornografie unter Strafe zu stellen.
Wir schreiben 2014. Vorher war es in Japan nicht verboten. Wir schreiben 2014.
Hat man verdammt lange toleriert und da stellt sich mir die Frage, warum ? Warum jetzt noch ein Jahr Schonfrist, wenn man schon so spät reagiert.
Die wichtige Frage ist m.E., ob und inwieweit solche Zeichnungen offensive Pädophilie befördern können, also Pädophile dazu ermutigen, sich über Kinder herzumachen. Wenn ja, müsste ein Verbot in Betracht gezogen werden - ähnlich wie bei bestimmten volksverhetzenden Schriften. .
Den Satz muss du mal alleine stehen lassen, ohne den Nachsatz und dann muss man sich Fragen stellen und zwar warum z.B. Kinderpornographie überhaupt ins Netz gelangen konnte. Das Hochladen und Bereitstellen von Kinderpornographie ist weltweit über die Server verboten, schon sehr lange. Unterbunden, wurde es kaum, bzw. teilweise, teilweise nicht.
Nicht unterbinden können, ist seit NSA, nur noch eine Ausrede. Man hätte es längst unterbinden können.
Und nun, fast überall verboten, aber Ersatz soll es geben und nicht strafbar gestellt werden, sind ja nur Zeichnungen von Kinderpornographie. Hallo, geht es noch.
Und nun kommt die Frage dazu, was soll gefördert werden und bei der Beantwortung immer bedenken, das Internet nutzen mittlerweile immer mehr Kinder und Jugendliche.
das ist sicherlich richtig. Aber abgesehen davon, könnte man nicht argumentieren, dass es soetwas wie ein Recht auf künstlerische Unversehrtheit von Kindern gibt, dass wir die Nicht-Pädophilen ein Recht besitzen, dass derartige Darstellungen verboten gehören, Stichwort Mohammed Karikaturen. Was ist das schützenswerte am Kind? Ist es die Idee "Kind", oder das konkrete leidende Kind?
Es gehört verboten komplett und nicht noch irgendwo son kleines Hintertürchen. Nur, wir müssen unterscheiden, was rechtlich weltweit möglich ist und gegeben ist. Und da haben wir zum einem die strikte Abgrenzung was Kinderpornographie ist. Und dazu haben wir das Anfertigen dieses Materials. Das ist eine höchst schwerstverbrecherische Tat. Das Mitaufzeichnen solcher Straftaten, um zu Veröffentlichen, auch genauso, höchst kriminell.
Dazu haben wir den Umstand, was keine porngrafische Material ist. Die Nacktbilder, fällt nicht unter Kinderpornographie. Aber wie sieht es bei Veröffentlichung im Netz aus, da ist nicht mehr die Unversehrtheit der Kinder und Jugendlichen gegeben.
Daher gehört auch davor absolut ein Riegel.
Und nun kommen wir zu animierten Zeichnungen von Kinderpornographie. Wenn die veröffentlicht werden, haben wir genau die gleiche Wirkung, bzw. ähnlich des tatsächlichen Missbrauchs. Unversehrheit von Kindern und Jugendlichen noch gegeben ? ...... wohl kaum.
Und nochmals dazu bedenken, wir haben immer mehr Kinder und Jugendliche im Netz und im Netz ist die größte Veröffentlichungsplattform und da muss unterbunden werden, da geht kein Weg dran vorbei. Auch generell bei Pornographie, da kein Anbieter, die FSK-18 Vorgaben lückenlos realisiert bekommt.
Und speziell bei Kinderpornographie noch Hintertürchen legal offen zu lassen, geht gar nicht, egal in welcher Form.