Kindergeldzuschlag oder Wohngeld

Jokerstyle

Mitglied
Registriert
9. Oktober 2008
Beiträge
73
Liebe Community,

ich habe endlich nach langen Jahren eine Arbeit gefunden. Die Stelle ist als Teilzeit und ich erhalte als Entgelt 1460 Euro Brutto (Netto ca 1100). Da wir noch die Unterstützung vom Staat brauchen wollte ich euch Fragen wie es mit Wohngeld oder Kindergeldzuschlag aussieht.
Die Frage deswegen, weil mein Fallmanager sich jetzt auf meine Ehefrau konzentriert hat und Sie mit Vermittlungsvorschlägen bombardiert. Da wir 3 Kinder haben (7 und beide 4,5 Jahre) ist meine Frau leider nicht flexibel.Auch ich arbeite im Schichtdienst und könnte daher nur teilweise meine Kinder betreuen, falls meine Ehefrau eine Arbeitplatz finden sollte.

Wie sieht es aus bei Wohngeld und Kindergeldzuschlag, wird einem da auch eine Eingliedsvereinbarung unter die Nase gehalten und ist dann auch verpflichtet eine Arbeit zu suchen.
 
Werbung:
Liebe Community,

ich habe endlich nach langen Jahren eine Arbeit gefunden. Die Stelle ist als Teilzeit und ich erhalte als Entgelt 1460 Euro Brutto (Netto ca 1100). Da wir noch die Unterstützung vom Staat brauchen wollte ich euch Fragen wie es mit Wohngeld oder Kindergeldzuschlag aussieht.
Die Frage deswegen, weil mein Fallmanager sich jetzt auf meine Ehefrau konzentriert hat und Sie mit Vermittlungsvorschlägen bombardiert. Da wir 3 Kinder haben (7 und beide 4,5 Jahre) ist meine Frau leider nicht flexibel.Auch ich arbeite im Schichtdienst und könnte daher nur teilweise meine Kinder betreuen, falls meine Ehefrau eine Arbeitplatz finden sollte.

Wie sieht es aus bei Wohngeld und Kindergeldzuschlag, wird einem da auch eine Eingliedsvereinbarung unter die Nase gehalten und ist dann auch verpflichtet eine Arbeit zu suchen.



shalom.

(in deutschland) das wohgeld richtet sich nach familienenkommen und mietkosten. es wird warmmiete zur grunde gelegt, nicht abet stromkosten. dafür ist wohngeldamt zuständig.

kindergeld ist unabhängig von einkommen und muss beantragt werden. 8kindergeldstelle. wenn du wegen zu geringen einkommen aufstocker bist, oder harz4 beziehst, wir das kidergeld auf harz 4 angerechnet 8was natürlich eine "sauerei" ist!).

du musst dich bei den entsprechenden ämtern erkundigen (wohngeldstelle, amt für kinder und jugend, kindergeldstalle) etrkundigen. vergiss dabei dein "fallmaneger".


shimon a.
 
Zurück
Oben