Ruhepol
Sehr aktives Mitglied
Ich mag jetzt nicht die einzelnen Beiträge zitieren, daher hier die Kurzfassung: Unterhaltsvorschuss (das, was in D evtl. vom Jugendamt gezahlt wird) gibt es nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und somit bekommt die Tochter von Zwillingslady nichts mehr. Was bleibt ist Hartz IV für das Kind, oder evtl. gar keine Unterstützung weil die Mutter vielleicht Einkommen hat oder mit einem neuen Partner zusammen lebt.
Irgendwer sprach davon, dass man vorab "hätte reden können", aber wenn aufmerksam gelesen worden wäre, dann wäre euch nicht entgangen, dass der Vater mehrfach - auch vom Anwalt der Mutter - aufgefordert wurde seine Unterlagen zwecks Berechnung auszuhändigen, was er aber nicht getan hat.
Was soll Zwillingslady eurer Ansicht nach denn jetzt tun? Für das Kind verzichten? Das darf sie gar nicht, denn das Geld steht nicht ihr, sondern der Kleinen zu.
R.
Irgendwer sprach davon, dass man vorab "hätte reden können", aber wenn aufmerksam gelesen worden wäre, dann wäre euch nicht entgangen, dass der Vater mehrfach - auch vom Anwalt der Mutter - aufgefordert wurde seine Unterlagen zwecks Berechnung auszuhändigen, was er aber nicht getan hat.
Was soll Zwillingslady eurer Ansicht nach denn jetzt tun? Für das Kind verzichten? Das darf sie gar nicht, denn das Geld steht nicht ihr, sondern der Kleinen zu.
R.