Kartenlegen als Beruf???

Sternenstaub0802

Aktives Mitglied
Registriert
6. August 2008
Beiträge
1.956
Ort
Ostfriesland, direkt an der Nordsee :-)
Huhu liebe Foris
Ich hoffe ihr könnt mir, bzw einer Freundin helfen?!
Es geht darum das sie sich Selbstständig machen will mit Kartenlegen.
Nun wissen wir allerdings nicht was man dazu braucht, um sich abzusichern wenn sie für andere Leute die Kartenlegt und Geld dafür nimmt.
Reicht dann so ein Nebengewerbe? Oder braucht man dann was anderes?
Es ist ja in dem Sinne eine Dienstleistung, aber kein anerkannter Beruf.
Und wie wird das dann mit dem Finanzamt abgerechnet?
Freu mich über jede Antwort!
 
Werbung:
Hallo Sternenstaub,

als ich habe ein Nebengewerbe beim ordnungsamt angemeldet, darf bis zu 17500 Euro im Jahr verdienen. Mein Verdienst wird am Ende des Jahres auf den Verdienst meines Mannes draufgerechnet und dann die Steuer veranschlagt.

Ich bekomme ein Formular für die Einnahme/Ausgaben-Abrechnung und gut ist. Brauche keine Einnahmebelege vorweisen. Mache natürlich eine interne Buchhaltung für mich, die ich zur Not immer an das Finanzamt schicken kann als Nachweis. Natürlich ohne Namen der Kunden.

Wichtig ist, dass du/deine Freundin beim Finanzamt eine neue Steuernummer beantragt und dass ihr darauf achtet, dass ihr ankreuzt, dass ihr NICHT umsatzsteuerpflichtig seid. So braucht ihr keine Umsatzsteuer ausweisen.

Kostet 20 Euro, die du aber absetzen kannst als Ausgabe.

:umarmen:
 
Hallo,
habe da auch mal eine Frage....Ich möchte nebenbei auch als Kartenlegerin arbeiten..
Ich war beim Gewerbeamt und man sagte mir es gäbe keinen Gewerbeschein für spirituelle Arbeit. Ich solle zum Finanzamt gehen ? Was ist nun richtig ?
 
Hallo goema,

das Finanzamt kann dir nicht helfen. Sie sind dafür zuständig, dass du die Einnahmen versteuerst. Dazu brauchst du den Gewerbeschein. Den gibt es beim Ordnungsamt/Gewerbeamt.

Also Kartenleger steht auf jeden Fall nicht in der Liste. Ich habe "Lebensberatung durch Kartenlegen" angegeben. Das ging.

Dann hast du wirklich kein Glück mit dem Sachbearbeiter. Aber einen Schein bekommst du schon, es kommt auf die Formulierung an. Vielleicht nochmal hingehen? Am Gewerbeamt kommst du nicht vorbei. :umarmen:
 
Hallo,
so wie Ivonne das beschriben hat kann ich auch nochmal bestätigen .
Als ich das Nebengewerbe angemeldet hatte ,schaute mich der Beamte auch etwas verdutzt an ,und meinte was er denn auf den Gewerbeschein schreiben sollte .Wir haben uns dann auf Esoterik geeinigt .
LG kiki
 
Hallo,
so wie Ivonne das beschriben hat kann ich auch nochmal bestätigen .
Als ich das Nebengewerbe angemeldet hatte ,schaute mich der Beamte auch etwas verdutzt an ,und meinte was er denn auf den Gewerbeschein schreiben sollte .Wir haben uns dann auf Esoterik geeinigt .
LG kiki

:danke: für Deine Antwort...bzw für die Bestätigung :umarmen:
 
Werbung:
Hallo ,beim jährlichen Lohnsteuerjahresausgleich mußt du deine Einnahmen aus dem Nebengewerbe mit angeben . Die werden dir dann zu deinem Lohn dazugerechnet .
LG kiki

Genau so ist es. Kann ich mich kiki nur anschließen. Wenn du beim Amt bist, tu so, als wäre es normal, dass man Karten legt. Natürlich schauen sie komisch. Bei mir rollte die Beamtin gleich 1 Meter nach hinten. Ich sagte ihr, ich würde nur Kartenlegen, Gedankenlesen könnte ich leider noch nicht. :D Damit war es gut.

Beim Finanzamt fragten sie, ob die Leute denn wiederkommen würden. Ich sagte, manche ja, manche nein. Es müssen jeder selber für sich entscheiden, ob er daran glaubt. :rolleyes:

:umarmen:
 
Zurück
Oben