Ich sehe bei mir einen Umzug. Vielleicht in meine Heimat?
meine Familie wohnt knapp 600km entfernt
Wenn Du mit den Kindern ausziehst, zieh nicht zu weit weg. Hab schon von Fällen gehört, wo ein Partner ein paar hundert Kilometer weg gezogen ist, in die alte Heimat, aber der andere bleibt zurück und die Entfernung verhindert das regelmäßige Sehen mit den Kindern, das hat das Gericht dann sehr negativ ausgelegt. Also tu das lieber nicht. Deine Kinder brauchen ihren Vater.
Da kann ich
@Loop nur beipflichten.
Da Ihr ja beide das gemeinsame Sorgerecht für Eure gemeinsamen Kinder habt, habt Ihr damit zugleich auch gemeinsam das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht, welches ein rechtlicher Teilbereich des Sorgerechts ist, eben in Bezug auf den räumlichen Aufenthaltsort.
Da Ihr derart zerstritten seid, wird es meines Erachtens wohl auch auf ein oder wahrscheinlich sogar mehrere gerichtliche Verfahren hinauslaufen, in denen Ihr mit Hilfe des Gerichts die Möglichkeit hättet, einen Vergleich zu schliessen, schliesslich wird es im Leben Eurer noch so kleinen minderjährigen Kinder noch sehr viele Entscheidungen zu treffen geben, für die Du - bei weiterhin bestehen bleibendem gemeinsamen Sorgerecht - jedes Mal wieder aufs Neue rechtlich die Zustimmung des Kindesvaters benötigen wirst (z. B. in Bezug darauf, in welchen Kindergarten Eure Kinder gehen, später in Bezug auf die Art und den Ort der Schule, in Bezug auf Art und Umfang eventuell erforderlich werdender ärztlicher Behandlungen, und vieles mehr).
Mit einem weiterhin bestehenden, gemeinsamen Sorgerecht für die Kinder wirst Du nichts von Bedeutung für die Kinder abschließend selbst entscheiden können, sondern wirst Dich auch die nächsten Jahre ständig mit Deinem Mann zu besprechen und ggfs. auch streitig auseinanderzusetzen haben.
Deswegen stellt sich meines Erachtens irgendwann auch die Frage, ob Du einen gerichtlichen Antrag darauf stellen solltest, dass Dir - wenn auch nicht das gesamte Sorgerecht - so doch zumindest einzelne Teilbereiche hiervon gerichtlich übertragen werden, damit Du ggfs. auch ohne Zustimmung des Kindesvaters rechtlich entscheiden dürftest.
Solche gerichtlichen Verfahren werden allerdings häufig hochemotional geführt und hier sollte man sich möglichst zeitnah auch gut mit dem Jugendamt stellen, an welches Du Dich meines Erachtens auch mal wenden könntest, da ein Gericht in Sorgerechtsfragen grundsätzlich immer auch eine Stellungnahme des Jugendamtes einholt und deren ausgesprochener Empfehlung nicht selten folgt.
Besprich diese Aspekte doch mal kurzfristig mit Deiner Anwältin,
@Muckelpu und hake vor allem auch mal nach, wann Du jetzt endlich mal wieviel Unterhalt von Deinem Ehemann gezahlt bekommst, um auch finanziell besser planen zu können, nicht zuletzt auch in Bezug auf eine neu anzumietende Wohnung, die meines Erachtens wegen der zwei Kinder auch über eine gewisse Größe verfügen sollte, damit jedes Kind auch ein eigenes Zimmer bekommen könnte (hierauf achten Gerichte in Sorgerechtsprozessen auch immer wieder).