Kachelmann in Haft

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Liane27 schrieb:
Ich finde den Kachelmann sowieso unsympatisch. Er müßte einmal zum Friseur gehen. Die langen Haare, einfach primitiv


hallo schrieb:
ich kenne den herrn nicht. ich weiß somit natürlich überhaupt nichts über seinen lebensweg und wie er gestrickt ist.
aber: ob er lange, kurze oder gar keine haare hat, das ist wohl nicht von bedeutung.
was bewegt dich dazu, einen menschen nach seinem äußeren zu beurteilen?


Die Menschen werden fast immer von ihren anerzogenen oder subjektiven Erfahrungen zu ihren Urteilen gebracht. Da braucht es noch nicht einmal eine nicht stimmige Äußerlichkeit zu sein, um jemand abzuurteilen, sondern da genügt oft das Geschlecht. Bist du eine Frau und wurdest vergewaltigt? Dann hast du den Mann höchstwahrscheinlich dazu gebracht. Mit kurzem Rock oder einem wilden Tanz auf der Tanzfläche usw, usw..
Bist du ein Mann? OK, dann bist du schon mal von Geburt an ein potenzieller Vergewaltiger und Kinderschänder, denn diese Verbrechen werden zu fast 100 % von Männern ausgeführt. usw.usw.......

Jeder bedient sich also seiner Sichtweise....Leider auch die Schöffen und Richter/innen.........:rolleyes:


LG
Urajup
 
wenn es zu einer anhörung b.z.w verhandlung kommt, steht die aussage gegen aussage im raum, da es wenn sicher keine zeugen dabei waren, und so ist nichts bewiesen.lg

Darin liegt der allgemeine Irrtum.

Aussage des Zeugen gegen Aussage eines Beschuldigten und später Angeklagten zählen nicht gleichwertig, denn im Rechtssystem darf (in dem Fall) die Zeugin nicht lügen (sonst gibt's für die bei Meineid mindestens 1 Jahr Knast) aber der Angeklagte darf lügen.

Beweis liegt auch durch ein ärztliches Gutachten vor.

Einen Gegenbeweis kann Herr Kachelmann nicht führen. Auch muss ein solcher stichhaltig sein, z. B. zur Tatzeit an einem anderen Ort.

Die heutige Haftprüfung war erfolglos.

Kachelmann hat laut Info zwar umfangreich vor dem Richter ausgesagt, aber umsonst.

Haftfortdauer wurde angeordnet, weil die Gründe fortbestehen. Bei Vergewaltigung gibt es nicht unter 2 Jahre (Bewährung ist somit ausgeschlossen) und im schweren Fall (z. B. Würgen) mindestens 5 Jahre. Kachelmann kann sogar mit 10 Jahre Knast rechnen.
 
Glaub ich nicht dass der sowas gemacht hat.
Darf ich fragen wieso? Wie kommst du zu diesem Schluss, kennst du ihn persönlich, und so gut, dass du das sagen kannst?
Oder glaubst du's nicht weil er ein "Promi" ist und ganz nett rüber kommt?

Was muss ein Mensch an sich haben, damit du bei ihm für möglich hältst dass er ein Vergewaltiger ist?

R.
 
Wenn jemand in D inhaftiert wird (per Haftbefehl in Untersuchungshaft), wird er zu 99,9 % verurteilt.

Die Strafjustiz will sich unter allen Umständen in der Öffentlichkeit nicht blamieren.

Es gibt in dem Fall nur eine Möglichkeit:

Die angeblich vergewaltigte Dame widerruft, wobei sie aber dann wegen falscher Verdächtigung bestraft wird. Im dem Fall muss sie mit einer Freiheitsstrafe nach § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) bis zu 5 Jahren (oder Geldstrafe) rechnen.
 
Wenn jemand in D inhaftiert wird (per Haftbefehl in Untersuchungshaft), wird er zu 99,9 % verurteilt.

Die Strafjustiz will sich unter allen Umständen in der Öffentlichkeit nicht blamieren.

Es gibt in dem Fall nur eine Möglichkeit:

Die angeblich vergewaltigte Dame widerruft, wobei sie aber dann wegen falscher Verdächtigung bestraft wird. Im dem Fall muss sie mit einer Freiheitsstrafe nach § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) bis zu 5 Jahren (oder Geldstrafe) rechnen.

Mei, du weißt aber gut bescheid. Bist du Jurist? Das mit den 99,9% ist nicht dein Ernst? Das würde ja bedeuten: Freispruch überhaupt nicht! Woher hast du diese Zahl?
 
Mei, du weißt aber gut bescheid. Bist du Jurist? Das mit den 99,9% ist nicht dein Ernst? Das würde ja bedeuten: Freispruch überhaupt nicht! Woher hast du diese Zahl?

Wenns denn so wäre, würde es vielleicht auch bedeuten, dass man in D mit der Verhängung der U-Haft sehr sorgfältig und nicht leichtfertig umgeht.

Ob das jetzt fürn Kachelmann gut oder schlecht ist ?.....:rolleyes:
 
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Wenn Kachelmann in der zu erwartenden Hauptverhandlung frei gesprochen wird, hat er Anspruch auf Haft- und Vermögensentschädigung.

Wird er verurteilt, so kann er in dem Fall (da ein Landgericht zuständig sein wird) Rechtsmittel (Revision) zum Bundesgerichtshof einlegen.

Wie bekannt, hat er beim Haftprüfungsspaziergang den Journalisten zugerufen, das er unschuldig ist. Das stimmt, solange bis jemand nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt nach dem Gesetz der Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung.
 
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