Ist Gauk der Richtige?!

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Gauk? Der soll in Rente gehen. Und was hat Gauk bisher schon großes getan? Wenn er doch wirklich sooooo für Freiheit ist und vielleicht auch Gerechtigkeit... Warum hört man ihn hier nicht im entferntesten Sinne aufschreien?

http : / / w w w .deutsche-mittelstands-nachrichten. d e/2012/03/40925/

http : / / w w w .deutsche-mittelstands-nachrichten. d e/2012/03/40921/

was solls? Das GG ist seit 1990 nciht merh gpültig,. nachdem die Allierten den alten Art. 23 des GG gestrichen haben. Ausserdem gelten Grundrechte nur für natürliche Personen, da wir hier in der BRD Personalausweise mit der Staatsangehörigkeitsbezeichung “deutsch” haben sind wir juristische Personen.
Was das nun wieder soll, versteh jemand – ich nicht.

Interessanter Artikel, aber man sollte wissen:

Der Artikel 93 GG ist NICHT (!) der Artikel, der dem Bürger das Klagerecht bei Grundrechtsverletzungen zusichert, sondern der Artikel 19 Abs. 4 GG

Jeder sollte mal recherchieren, wie und warum der Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a GG erst am 29.01.1969 (!!) ins Grundgesetz aufgenommen worden ist (!)

Was war VOR (!) dem 29.01.1969 ??
Konnte sich jeder Grundrechtsträger vor dem 29.01.1969 über eine Grundrechtsverletzung etwa nicht beschweren??

Das Grundgesetz existiert doch mit dem Artikel 19 Abs. 4 GG bereits seit dem 23.05.1949 !!

Wer den Widerspruch zwischen dem Artikel 19 Abs. 4 GG und dem Artikel 93 Abs 1 Nr 4a erkennt, sollte die folgende Expertise lesen:

http : / / solarresearch.org/sk2010/INFO/Expertise_Verfassungsbeschwerde. p d f

Im Ergebnis dieser Expertise ist festzustellen, dass der Verfassungsgesetzgeber die Frage, wie der einzelne Grundrechtsträger sich gegenüber dem Staat und seinen Institutionen bei Grundrechtsverletzungen gerichtlich wehren kann, eindeutig dahingehend beantwortet
hat, dass ihm der Rechtsweg gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG vor die ordentlichen Gerichte offen steht und die Verfassungsbeschwerde nach Artikel 93 Abs 1 Nr. 4a GG ausgeschlossen ist.

Denn die sog. “Verfassungsbeschwerde” beinhaltet bereits seit dem 23.05.1949 der Artikel 19 Abs. 4 GG, und nicht erst der Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, was auch durch die Protokolle des Parlamentarischen Rates von 1948 bis 1949 dokumentiert wird.

Die Wahrheit ist also, dass der Verfassungsgesetzgeber mit dem Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a GG in Wahrheit den absoluten Rechtsweg nach Artikel 19 Abs. 4 GG bei Grundrechtsverletzungen suspendiert hat, auch insbesondere durch den ebenfalls erst am 29.01.1969 eingeführten Artikel 94 Abs. 2 Satz 2 GG. Denn mit diesem Artikel wurde am 29.01.1969 auch erst das sog. “Annahmeverfahren” ins GG “still und heimlich” eingeführt, mit dem bis heute der Rechtsweg aus Artikel 19 Abs. 4 GG bei Grundrechtsverletzungen nahezu suspendiert ist und erfahrungsgemäss nur für “prominente” Fälle möglich wird.

Ich hoffe persönlich, dass nicht nur Daniel Neun von RADIO UTOPIE die verlinkte Expertise liest und versteht, da er sich an meiner Seite am 01.05.2010 in Sinsheim öffentlich zum GG bekannt hatte. Dann versteht er hoffentlich, dass es den Widerspruch zwischen dem Artikel 19 Abs. 4 GG und dem Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a GG eigentlich nicht geben darf. Denn der Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a GG suspendiert in Verbindung mit Artikel 94 Abs. 2 Satz 2 GG die effektive Beschwerdemöglichkeit bei Grundrechtsverletzungen durch den Staat.

Der Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a GG beschreibt in Wahrheit einen verfassungsrechtlichen Betrug der “politischen Klasse” am Grundgesetz.

Ich hoffe nicht nur Daniel Neun von RADIO UTOPIE versteht DAS und es wird endlich gegen diese kriminelle politische Klasse in Berlin mobil gemacht.

Anstatt was für Deutschland zu tun watschelt er lieber durch Europa und bittet noch um beifall. Auch Merkel geistert lieber in China rum anstatt sich um ihr Land zu kümmern.
Was will der kerl eigentlich? Der soll in Rente gehen, Geld bekommt er ja so oder so genug....

Ich hab doch gesagt ich mag ihn nicht.... und das wird sich auch nicht ändern!!!

Macht euch euer eigenes Bild.

Gruß
Quietscheentchen :wut1:
 
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