Ist esoterischer Betrug ein rechtswirksamer Begriff ?

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Leute, die Frage des Threaderstellers ist über ein Jahr alt ;)

Und? In der Sommerzeit werden nicht nur im TV die alten kamellen hervorgeholt, auch Foren schließen sich dieser guten, alten Tradition an.
"Abzocke im Eso-Bereich" ist eh ein immer wiederkehrendes Thema...
Betrug liegt u.a.in diesem Fall vor, wenn der "Ausräucherer" jemandem gegenüber zugeben würde, daß er nicht an Geister glaubt, aber "dummen" Esos diese Dienstleistung anbietet, weil man die so schön abgreifen kann....
Solange er selber an die Geister und deren Anwesenheit in den Räumlichkeiten des Kunden glaubt bzw. glaubhaft behauptet, daran zu glauben, kann man auch keinen Betrug nachweisen, weil kein Vorsatz vorliegt.


Sage
 
wollte nur die hilfreichen Ratgeber auf die zeitliche Diskrepanz aufmerksam machen. Diskutieren kann man darüber solangs jemanden interessiert :)
 
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"Esoterischer Betrug" ist zuallererst und ganz im Wortsinn und im Gegensatz zu "exoterischem Betrug", der sich zunächst an Andere richtet, ein Selbstbetrug.
Verhandelt werden kann dieser nur vor dem eigenen Gewissen.

Selbstverständlich wird er in der Akasha-Chronik aufgezeichnet!

Mit freundlichen Grüßen,

Der Anwalt des Teufels
 
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