Ist der Vorvertrag bindend?

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Na also, die Sache ist gar nicht mal soooo kompliziert, wenn die von dir reingestellten Paragraphen zur Anwendung gelangen können... *grins*:

Der Vorvertrag bindet dich BLOSS, später einen Vertrag abzuschliessen. Was dort drin aber steht, das kann irgendwas sein. Das heisst mit anderen Worten: Wenn im Vorvertrag ein Kaufpreis abgemacht ist, dann ist der noch nicht wirklich bindend - erst im eigentlichen Vertrag wird ein verbindlicher Betrag genannt. Natürlich ist es im Sinne der Sache, dass der im Vorvertrag genannte Preis dann auch für den Vertrag gelten soll. Das muss aber nicht zwingend so sein, und ihr seid durch den Vorvertrag nicht an den dort abgemachten Preis gebunden.
Falls der Verkäufer wirklich auf einem Vertrag beharren würde - und das kann er - dann könntet ihr immer noch versuchen, die Vertragsbedingungen zu euren Gunsten zu bestimmen. Allerdings, und das sei hier angemerkt, dürfte ein Rechtsfall mit Anwälten und dem ganzen Plunder nicht in eurem Interesse sein. Ein Kompromiss ist oft die bessere Wahl, wenn ihr nicht Unmengen von Moneten in eurer Kriegskasse zur Verfügung habt, die ihr verschleudern könnt. Beispielsweise wäre es ev. möglich, das Gebäude neu durch einen unabhängigen Sachverständigen schätzen zu lassen und diesen Preis als verbindliche Basis für den eigentlichen Vertrag zu nutzen. Damit würdet ihr vermutlich nicht allzu schlecht fahren, da in einer wirklich gut gemachten Schätzung entsprechend berücksichtigt wäre, welchen Grad an Baufälligkeit das Haus hat.

Die Umstandsklausel ist noch besser für eure Belange: Da die Bank plötzlich aus dem Geschäft ausgetreten ist, kann diese Klausel angewandt werden. Die Umstände haben sich in relevanter Weise zu euren Ungunsten verändert. Insofern würde ich meinen, ist der Vorvertrag verliert dadurch seine Verbindlichkeit. Aber auch hier gilt es, Vorsicht walten zu lassen: Wenn der Verkäufer plötzlich einen Rechtsfall draus macht, dann dürfte er zwar eher schlecht dastehen, aber die ganze Geschichte könnte durchaus unangenehm und kostspielig für beide Parteien sein.

Diese Interpretation der Klausel ist selbstverständlich ohne Gewähr. Und jetzt muss da noch ein Smiley hin, bei so viel trockenem Stoff: :clown:
 
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Ella, das tut mir wirklich Leid zu hören. Lass dich mal: :liebe1: umarmen. Ich denke am Montag an euch.
FCKW hat dir da einen guten Rat gegeben: Preis verhandeln bis zum geht nicht mehr.
Stand im Vorvertrag etwas über den Zustand des Hofes? Dann hättet ihr doch ein gutes Argument.

Alles Gute und ich drück alle Daumen!
 
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