Ist der Vorvertrag bindend?

ELLA

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Salzburg
Hallo,

ich weiß, das ist ein Esoterik Forum, und kein Rechts Forum, Immobilien Forum oder sonstiges....
Aber ich brauche dringend Eure Meinung, oder besser noch Euer Wissen!

Ich fang direkt an, sorry, es wird etwas länger.

Vor 3 Monaten haben wir endlich unseren Bauernhof gefunden, die Suche war nach 2 Jahren endlich vorbei, und wir sind, nach der Besichtigung, 2 Tage später zum Notar gegangen.Um einen Vorvertrag zu erstellen.
Der Notar sagte, das das nicht nötig sei, sondern es reichen würde, wenn wir unter uns einen Vorvertrag abschließen würden!
Die Finanzierung über einen bestimmten Betrag stand schon, und da wir den Schlüssel und die Einverständniss erklärung vom Verkaüfer hatten, machten wir den Hof Besenrein, entsorgten den Müll, usw.
Im gleichen Monat machten wir einen Vorvertrag unter uns aus, mit der Liegenschaft, dem Preis, und dem Zeitraum, wann es denn zur Übergabe kommen wird( wenn das Gebäude aus der Landwirtschaft gezogen ist).

Nun kam ein Mensch von der Bank, zum Begutachten, und sagte, das der Kaufpreis zu hoch sei, die Bank spielte nimmer mit.
Daraufhin ist der Verkäufer uns entgegengekommen, und minderte den Kaufpreis zu unseren Gunsten, und dem Kauf stand nix mehr im Wege.

Der neue Kaufpreis wurde net im Vorvertrag geändert!

Im Zuge des Entrümpelns kamen immer mehr Mängel zum Vorschein, was uns dazu veranlaßte, einen Baumeister zurate zu ziehen, und schon im Vorfeld Angebote über die Anfälligen Sanierungskosten einzuholen!

Nachdem wir nun über zwei Monate Angebote "gesammelt " haben, Gespräche geführt haben usw. müßen wir sagen, das wir uns es net leisten können, den Hof in einen Bewohnbaren Zustand zu bringen, da die Kosten weit über 90.000€ gehen und der Kaufpreis des Hofes ja auch noch dazu kommt! Dazu kommt noch, das die Zinsen gestiegen sind.....

Das haben wir nun auch dem Verkäufer mitgeteilt, und sagten, das wir natürlich für die Entstandenen Kosten ( Notar, Ausmessungen usw. ) aufkommen werden.
Doch er machte einen Termin beim Notar, wo mein Mann heute erfahren hat, das der Vorvertrag uns zum Kauf verpflichtet!Oder wir einen anderen Käufer finden müßen....

Ich weiß, wir hätten uns als Deutsche , VORHER mit dem ÖSTERREICHISCHEN RECHT auseinandersetzen sollen, und ich weiß auch, das Unwissenheit net vor Strafe schützt, ich weiß auch, das es eine Scheiß Situation ist!!!!

Nach seinen Worten, haben wir unser eigenes Grab geschaufelt, denn die monatlichen Kosten können wir für diesen Traum net aufbringen!!!!!!

Kennt sich hier irgendjemand aus, und könnte uns Tips geben????

Der Termin beim Anwalt ist am Montag!

Ich danke Euch vom ganzen Herzen :liebe1:
 
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Oh Ella
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ich kenn mich leider nicht mit diesen Dingen aus ,wünsche aber sehr das sich hier jemand finden lässt ,der sich mit Immobilien auskennt !
werde dir aber die Daumen drücken.

Lg maja
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schau doch mal hier !

http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article251345.html
 
Hallo Ella :liebe1:

also nee nee, was habt Ihr denn nun an der Backe,
ich weiss nur, dass man auch bei einem Vorvertrag gewisse Zeiten zum Rücktritt einhalten muss, in Deutschland.
Das ist bei euch alles anders gelaufen, als üblicher Weise,
generell macht man ja einen Vorvertrag erst, wenn die Bank ihr okay gegeben hat.
Wenn ich es richtig verstehe, wolltet ihr beim 2. Mal ja bereits eine höhere Finanzierung, da sagte die Bank nein, also ist der Vorbesitzer mit dem Preis runter gegangen, gut also war alles finanzell wieder möglich!
Vorvertrag hin- oder her, es sind nicht sichtbare Mängel aufgetaucht, unser normaler Verstand würde sagen, der Vorbesitzer hat es verschwiegen, aber das müsste man eben auch beweisen können, ist meistens nicht möglich, weil er nicht in die Mauern hineinsehen kann usw., oder er müsste den Preis senken, oder vom Vorvertrag absehen...
Aber liebe Ella, auch wir könnten nach unserem Vertrag nun auch im Nachhinein keinen Schadensersatz mehr geltend machen, gekauft wie gesehen, ob Vorvertrag oder festen Vertrag, denke da ist kein Unterschied!?
Wahrscheinlich hättet Ihr vor dem Vertrag alles begutachten lassen müssen, kann man jetzt alles so sagen, ich weiss...
Nun versucht euch bitte zu beruhigen, wartet den Anwaltstermin ab, sucht euch vorher im Inet alles zurecht über Vorverträge usw.
Der Anwalt wird wissen, was Ihr nun machen könnt...
Was mich wirklich erstaunt, dass nach dem Hickhack von Vorbesitzer und Bank und dann diese ganzen Überraschungen (Mehrkosten- Aufwand) ganz genau auf diesen Vorvertrag gepocht wird, ist ja schon etwas abgekatert, oder empfinde ich das nur so?
Wenn das alles so unsanft von dem jetzigen , oder Vorbesitzer gesteuert wird, ist das sehr gemein, wenn er nachdem so viele Mängel aufgetaucht sind so auf diesen Vorvertrag pocht...
Die wollen ihr Geld und nach mir die Sinflut, oder wie denkt er und diese Erbengemeinschaft nun?
Ist mit denen denn nicht noch einmal erneut zu sprechen?
Den Vorbesitzern sollte doch daran gelegen sein, dass Ihr euch nicht so übernehmen müsst und vom Unglück gebeutelt werdet!?
Ich fasse es einfach nicht liebe Ella, es tut mir so leid für dich, Ogge und die Kinder... überlegt euch, weil es ja euer Traumhof/ Anwesen ist, ob ihr das nicht hinbekommen könnt?
Klar ist man nun sehr geschockt und will schon gar nicht mehr, weil ständig ein Kampf um diesen Hof statt fand, aber vielleicht gibt es ja noch ein Wunder?
Leider kann ich dir auch nicht mit wirklichem Wissen dienen, ich hoffe es gibt hier noch einpaar wissende Leutchen!

Was soll ich sagen, ich drück dich lieb und denke sehr an euch, hoffe es möge das Bestmögliche geschehen :liebe1:

Herzensgrüsse Sabsy
 
Oh Ella
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ich kenn mich leider nicht mit diesen Dingen aus ,wünsche aber sehr das sich hier jemand finden lässt ,der sich mit Immobilien auskennt !
werde dir aber die Daumen drücken.

Lg maja
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schau doch mal hier !

http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article251345.html

Sehr gut Maja... guck mal hier Ella: http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article251345.html#252229

Da steht etwas, wenn der Vorvertrag nicht noteriell abzeichnet ist, dann... sucht alles im Internet, besonders wie die gesetze bei euch dort sind!
 
Welcher Termin ist am Montag? Hast du einen Anwalt oder geht ihr zum Notar?
Wenn du nämlich bis Dienstag Zeit hättest, wärs einfacher: jeden Dienstag gibts bei jedem Bezirksgericht in Österreich kostenlose Rechtsberatung - einfach ohne Termin am Vormittag hingehen. Die Adressen findest du in der Gerichtsdatenbank:
http://www.justiz.gv.at/

Kompetente Auskunft bekommst du beim VKI, das kostet allerdings etwas:
http://www.konsument.at/konsument/k_detail.asp?nav=&id=10558

Kostenlos ist die erste anwaltliche Auskunft, hier die Adressen und Termine für Oberösterreich:
http://www.rechtsanwaelte.at/www/getFile.php?id=100&pos=5

Wie es rechtlich in Ö aussieht, kannst du hier lesen:
http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap6_0.xml?section-view=true;section=3
 
Hallo,

Ein Freund von mir arbeitet im Justizministerium und deshalb weiss ich, dass du dort jeden Wochentag anrufen kannst und eine kostenlose Rechtsberatung am Telefon bekommst.

Die Nummer = 0800 999 999, da kommst du in die Zentrale und verlangst dann die Rechtsberatung für einen Vorvertrag bzw. wegen Vertragsabschluss. Die verbinden dich weiter! Die Auskunft ist wirklich gratis und von Juristen!

Lg Michi
 
Welcher Termin ist am Montag? Hast du einen Anwalt oder geht ihr zum Notar?
Wenn du nämlich bis Dienstag Zeit hättest, wärs einfacher: jeden Dienstag gibts bei jedem Bezirksgericht in Österreich kostenlose Rechtsberatung - einfach ohne Termin am Vormittag hingehen. Die Adressen findest du in der Gerichtsdatenbank:
http://www.justiz.gv.at/

Kompetente Auskunft bekommst du beim VKI, das kostet allerdings etwas:
http://www.konsument.at/konsument/k_detail.asp?nav=&id=10558

Kostenlos ist die erste anwaltliche Auskunft, hier die Adressen und Termine für Oberösterreich:
http://www.rechtsanwaelte.at/www/getFile.php?id=100&pos=5

Wie es rechtlich in Ö aussieht, kannst du hier lesen:
http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap6_0.xml?section-view=true;section=3


Danke Pelisa,

der Termin beim Anwalt ist am Montag.

Ich werde mich noch mehr damit auseinandersetzen, lese seit Stunden ja nix anderes mehr:confused:

Und habe das hier gerade noch gefunden, in einem Forum Contator:

(deutsches Recht)
Solange Du noch nicht beim Notar warst, kann es sich höchstens um einen Vorvertrag handeln, denn ein Immobilienkauf muss notariell abgeschlossen werden und wird erst mit der Eintragung im Grundbuch gültig.

Antwort von MichaB: 18.10.2002 10:58
In Österreich scheint ein Hauskauf nur einen beglaubigten Vertrag zu erfordern.
In beiden Fällen (D:Vorvertrag, Ö:Kaufvertrag) ist aber ein Vertrag bindend und ein Rücktritt ist ohne finanzielle Einbußen nur möglich, wenn genau dieses vertraglich vereinbart ist. Ob es also eine solche Frist gibt, kannst Du am besten in Deinem Vertrag nachlesen.

Diese Antwort wurde als richtig eingestuft!
 
Hallo,

Ein Freund von mir arbeitet im Justizministerium und deshalb weiss ich, dass du dort jeden Wochentag anrufen kannst und eine kostenlose Rechtsberatung am Telefon bekommst.

Die Nummer = 0800 999 999, da kommst du in die Zentrale und verlangst dann die Rechtsberatung für einen Vorvertrag bzw. wegen Vertragsabschluss. Die verbinden dich weiter! Die Auskunft ist wirklich gratis und von Juristen!

Lg Michi



Das ist sooo lieb, DANKE!!!!!!

Da werde ich direkt morgenfrüh anrufen!!!!!

DANKESCHÖÖÖÖN!:)
 
Huhu maja, huhu Sabsy :liebe1:

Das ist nach deutschem Recht so.... das dachten wir ja auch :confused:

Aber hier scheint es ganz anders auszusehen!

1. Der Vertrag

Vor Vertragsabschluß wird häufig bereits ein vom Verkäufer angenommenes Kaufanbot unterfertigt oder gar ein Vorvertrag unterschrieben. Beides regelt die wesentlichen Punkte des noch abzuschließenden Vertrages, d.h. Kaufpreis, Liegenschaft und sonstige wesentlichen Nebenbestimmungen. Mit Unterzeichung eines Vorvertrages oder Kaufanbotes ist man daher auch verpflichtet, den späteren Kaufvertrag über die Liegenschaft zu unterschreiben.
http://www.wohntraum.at/index.php?o=3&b=6&kat=4&n=37 da steht es!

II. Vertragsinhalt des Vorvertrags
1. Was ist das Ziel des Vorvertrags?
Der Vorvertrag ist „die Verabredung, künftig erst einen Vertrag schließen zu wollen”; § 936 ABGB. – Die Verpflichtung aus dem Vorvertrag beinhaltet demnach den Abschluss eines Hauptvertrags. Es kann also aus dem Vorvertrag heraus noch nicht auf Erfüllung (der Leistung!) geklagt werden. Dazu muss erst noch der Hauptvertrag geschlossen werden. Erst der geschlossene Hauptvertrag begründet die Leistungspflicht! – Die Erfüllung des Vorvertrags besteht im Abschluss des Hauptvertrags! Und diese Pflicht zum Abschluss des Hauptvertrags ist – wie erwähnt – keine absolute. Sie steht vielmehr unter der gesetzlichen Bedingung der „Umstandsklausel”, die freilich kautelarjuristisch präzisiert werden kann
und hier auch noch mal...
http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap6_0.xml#Vertragsinhalt desVorvertrags

Ahhh, verdammte Schei*e!
 
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Und daran haben wir leider net gedacht, an die Umstandsklausel :escape:

IV. Vorvertrag und Umstandsklausel
Die Verpflichtung, aus dem Vorvertrag heraus einen Hauptvertrag abzuschließen, besteht nur dann, wenn „die Umstände inzwischen nicht dergestalt verändert worden sind, dass dadurch der ausdrücklich bestimmte, oder aus den Umständen hervorleuchtende Zweck vereitelt oder das Zutrauen des einen oder andern Teiles verloren wird”.
Diese gesetzliche Formulierung heißt Umstandsklausel oder clausula rebus sic stantibus. – Die Abschlusspflicht für den Hauptvertrag steht also unter der gesetzlichen Bedingung der Umstandsklausel und ist daher keine absolute. Dadurch können die Parteien ihre Interessen optimal und vorausplanend wahrnehmen und die Rspr findet Raum, sachgerechte Entscheidungen zu treffen. – Wichtig dafür ist es, dass die am Abschluss des Hauptvertrags vor allem interessierte Partei ihre Interessen und Intentionen schon im Vorvertrag möglichst klar zum Ausdruck bringt; kautelarjuristische Vorsorge! Die Parteien wissen dann, dass sie nur im Falle einer bestimmten und von ihnen erwarteten Entwicklung zum (Haupt)Vertragsabschluss verpflichtet sind. Vorausdenken verhindert demnach auch hier Streit.


http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap6_0.xml#Vorvertrag undUmstandsklausel
 
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