Inzest

Odin schrieb:
Sicherlich,
es ist schon klar das die Inzest-Typen einen Knacks haben (ist kürzer zum Schreiben).
Aber ich rede von ihrem Kind falls sie eines haben.
Durch die hohe Ähnlichkeit der Gene wird der Gencode verfälscht.
Auf diese Aussage kannst du bauen, schließlich studiere ich Medizin.
Zwar noch in dem 3. Semester aber das ist ja auch egal...


Nunja, dann kommt es auch noch auf das Verhältnis an.
Die Anzahl der Geburten des Inzest. Denn oft werden diese Kinder erst garnicht geboren.
Also geht es wissenchaftlich und medizinisch um eine Minderheit, da liegt die Anzahl der Geburten von Behinderten höher.

LG Tigermaus
 
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Odin schrieb:
1. Ich denke du bist voreingenommen
Hab mich nur deinem Ton angepasst :D

Odin schrieb:
5. Ich bin im Ausdrücken nicht der beste
Das lässt sich noch ändern *g*. Zum Beispiel kann man durch fleissiges Forenposten dran feilen.

Odin schrieb:
6. Ich halte nix von Leuten die sich anders ausgeben als sie sind,
ergo verstelle ich mich nicht
Pluspunkt für dich :)

Odin schrieb:
ich habe heute einfach einen schlechten Tag
die hat jeder mal. Du solltest an deinen schlechten Tagen dann vielleicht das gleiche machen, wie ich. Nämlich deine Texte vor dem Posten mehrfach durchlesen. Nur um solche Trampereien zu verhindern ;)

Odin schrieb:
7. Entschuldige ich mich bei allen die ich vielleicht verletzt haben könnte
*hand reich*

Odin schrieb:
8. Bist du reichlich überheblich
Wie gesagt, hab ich mir nur deinem Ton angepasst :D Ich bin da ziemlich flexibel *fg*
Aber da das jetzt geklärt ist, können wir auf normales Niveau zurückfahren.

Und meine Meinung zum Thema:
1. Ich finde es grundfalsch, wenn Eltern oder Grosseltern sich mit ihren Kindern/Enkeln geschlechtlich vereinen
2. Ich finde es akzeptabel, wenn zwei Geschwister sich lieben
3. Ich finde es unverantwortlich, wenn Geschwisterpaare, bzw. nahe Verwandte, gemeinsam Kinder in die Welt setzen.

Es ist nicht fair, Nachkommen in die Welt zu setzen, wenn die eine 50%-Chance auf Erbkrankheiten haben. Bekanntlich wird glaub etwa jedes vierte Inzestkindheit geistig behindert geboren. Von anderen Krankheiten fang ich gar nicht erst an.

Greetings
Elli :)


:zauberer1
 
Es ist nicht fair, Nachkommen in die Welt zu setzen, wenn die eine 50%-Chance auf Erbkrankheiten haben
.

Und dennoch war auch das einmal eine Art Philosophie, um " das Blut rein zu halten"..

Stichwort Ägypten vergangener Zeiten.
Vater und Tochter, Bruder und Schwester - völlig normal...

Hin und wieder mal frisches Blut rein, aber im Prinzip hieß es, schön unter sich zu bleiben und sich auch unter sich zu vermehren.

Gruß von Rita
 
RitaMaria schrieb:
.

Und dennoch war auch das einmal eine Art Philosophie, um " das Blut rein zu halten"..

Stichwort Ägypten vergangener Zeiten.
Vater und Tochter, Bruder und Schwester - völlig normal...

Hin und wieder mal frisches Blut rein, aber im Prinzip hieß es, schön unter sich zu bleiben und sich auch unter sich zu vermehren.

Gruß von Rita

Deshalb gingen die Ägypter so komisch! :D
 
Odin schrieb:
Was haltet ihr eigentlich von Inzest?
Ist immer hochinterressant über dieses Thema zu sprechen.
Ich persönlich habe nichts gegen diese Leute,
nur was sie, falls sie ein Kind kriegen, der Evolution antun,
durch solche Taten wird der DNS-Strang durcheinandergebracht.

das fehlt noch ...das dies auch noch ganz normal wird,in unserer Gesellschaft.
Es kann in seltenen Fällen passieren..zum Beispiel wenn Geschwister jahrelang oder nicht miteinander aufgewachsen sind...ich verurteile auch keinen...steht mir nicht zu.
Aber dennoch geht es gegen mein Gefühl von Moral,sollte dies als normal angesehen werden!
LG,Yamina:)
 
Die Strafbarkeit schaut so aus:

Blutschande

§ 211.StGB (1) Wer mit einer Person, die mit ihm in gerader Linie
verwandt ist, den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis
zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Wer eine Person, mit der er in absteigender Linie verwandt
ist, zum Beischlaf verführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren zu bestrafen.
(3) Wer mit seinem Bruder oder mit seiner Schwester den Beischlaf
vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu
bestrafen.
(4) Wer zur Zeit der Tat das neunzehnte Lebensjahr noch nicht
vollendet hat, ist wegen Blutschande nicht zu bestrafen, wenn er zur
Tat verführt worden ist.

Kurzerklärung: Bruder und Schwester sind nicht in gerader Linie verwandt, deswegen ein extra Absatz.
Gerade Linie ist Großeltern-Eltern-Kinder, also nur die direkte Abstammung.


Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses

§ 212. (1) Wer
1. mit einer mit ihm in absteigender Linie verwandten
minderjährigen Person, seinem minderjährigen Wahlkind,
Stiefkind oder Mündel oder
2. mit einer minderjährigen Person, die seiner Erziehung,
Ausbildung oder Aufsicht untersteht, unter Ausnützung seiner
Stellung gegenüber dieser Person
eine geschlechtliche Handlung vornimmt oder von einer solchen Person
an sich vornehmen lässt oder, um sich oder einen Dritten
geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine
geschlechtliche Handlung an sich selbst vorzunehmen, ist mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer
1. als Arzt, klinischer Psychologe, Gesundheitspsychologe,
Psychotherapeut, Angehöriger eines Gesundheits- und
Krankenpflegeberufes oder Seelsorger mit einer berufsmäßig
betreuten Person,
2. als Angestellter einer Erziehungsanstalt oder sonst als in
einer Erziehungsanstalt Beschäftigter mit einer in der Anstalt
betreuten Person oder
3. als Beamter mit einer Person, die seiner amtlichen Obhut
anvertraut ist,
unter Ausnützung seiner Stellung dieser Person gegenüber eine
geschlechtliche Handlung vornimmt oder von einer solchen Person an
sich vornehmen lässt oder, um sich oder einen Dritten geschlechtlich
zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine geschlechtliche
Handlung an sich selbst vorzunehmen.
 
öhm... Pelisa, wenn du so freundlich Gesetzestexte zitierst, solltest du in diesem Forum schon auch noch erwähnen, für welches Land das gilt. Ich glaub nicht, dass alle deutschsprachigen Länder da exakt übereinstimmen. Oder?

;)
Elli

:zauberer1
 
Odin schrieb:
Was haltet ihr eigentlich von Inzest?
Ist immer hochinterressant über dieses Thema zu sprechen.
Ich persönlich habe nichts gegen diese Leute,
nur was sie, falls sie ein Kind kriegen, der Evolution antun,
durch solche Taten wird der DNS-Strang durcheinandergebracht.

hallo ..

ich halte es für eine krankheit, weil es in userer zeit absolut fehl am platz ist ..
es ist vielleicht nur in manchen pervertierten köpfen hochinteressant ..
ich würde hier wissenschaftlich niemals darüber anfangen zu diskutieren .. hier sicher nicht .. es gibt wahrscheinlich geeignete forums dafür ..

PT
 
Elli schrieb:
öhm... Pelisa, wenn du so freundlich Gesetzestexte zitierst, solltest du in diesem Forum schon auch noch erwähnen, für welches Land das gilt. Ich glaub nicht, dass alle deutschsprachigen Länder da exakt übereinstimmen. Oder?

;)
Elli

:zauberer1

öhm, Elli, dies österreichisches Forum, also Österreich.

Wiki sagt das dazu:
nzest wird in vielen Staaten strafrechtlich verfolgt, in Deutschland und Österreich nur zwischen in gerader Linie Verwandten – also Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, und deren Kindern, Enkelkindern, Urenkelkindern – sowie zwischen Voll- und Halbgeschwistern. In Deutschland werden die Abkömmlinge und Geschwister nicht bestraft, wenn sie zur Tatzeit jünger als 18 Jahre waren. In Österreich wird nicht bestraft, wer zur Tatzeit jünger als 19 Jahre war und zur Tat verführt wurde. In Deutschland bleibt der Tatbestand erfüllt, auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Rechts erloschen ist. § 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt nur den (vaginalen) Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe. Andere Formen des Geschlechtsverkehrs sind straffrei. Im Jahr 2003 gab es aufgrund des § 173 StGB zehn Verurteilungen auf dem Gebiet der früheren Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland).

In neuerer Zeit wird verschiedentlich argumentiert, dass das Inzestverbot im Prinzip überflüssig sei, da die genetisch bedingten Risiken für den aus Inzest resultierenden Nachwuchs bekannt sind und das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung höher zu werten sei. Zudem ist das Ziel eines solchen Verbots unklar, da die Verhütung potenziell erbkranken Nachwuchses kein Ziel des Staates ist. Es ist aber in jedem Fall notwendig, alle Inzestwilligen über diese Risiken und ihre Vermeidung (mittels Empfängnisverhütung) aufzuklären.

Das französische Strafgesetzbuch, der Code pénal français, stellt Inzest nicht mehr unter Strafe. Verschiedene Länder folgen ihm, so wird Inzest heute in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Portugal, der Türkei, Japan, Argentinien, Brasilien und einigen anderen lateinamerikanischen Staaten nicht mehr bestraft.
 
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ich habe schon mehrmals gelesen,das geschwister eine beziehung haben.eben wie schon geschrieben meistens wenn sie früher lange oder immer getrennt lebten.aber es wäre besser sie würden dem "kind" zuliebe auf gemeinsame verzichten,wegen krankheiten,behinderungen oder was dabei passieren kann..obwohl ja bekanntlich doch auch einige haben..was das psychologische angeht,kann man als nicht miteinbezogener ja immer behaupten/rätseln oder unterstellen..möglich ist viel.was ältere personen angeht,also vater oder dergleichen,will ich irgendwie nicht drüber nachdenken.aber solange alles auf gegenseitigem einverständniss passiert kanns anderen ja auch egal sein
 
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