E
Enndlin
Guest
Da würde sich doch glatt ein Gang vor's Arbeitsgericht lohnen.Interessant. Ich hab mich noch nie damit auseinander gesetzt nur gewundert über die wenigen Urlaubstage. Aber sind, soweit ich weiß nur befristete Verträge..
Naja, und letzten Endes: Wo kein Kläger, da kein Richter. Will sagen, wenn die Kollegen sich mit 20 Tagen zufrieden geben, auch wenn es ggf. rechtswidrig ist, dann wird das wohl auch so bleiben.