Internet rechtsfreier Raum? Hilfe? Wichtig!

Der Forumsbetreiber hat Hausrecht und kann rauswerfen wen er will.

Melde dich doch vom Rechner eines Freundes, einem Firmenrechner, aus einem Internetcafé oder von irgendeinem anderen vollkommen fremden PC mit einem neuen Account dort an, die IP sollte dann nicht mit dir in Zusammenhang gebracht werden können.
Allerdings darfst du danach niemals von deinem eigenen Rechner auf diese Plattform, sonst löschen sie dich wieder.

R.

ja rein rechtlich betrachtet mag das vielleicht stimmen. Aber ich weiß trotzdem nicht was die *treibende Kraft* für das Ganze ist!

Ansonsten es gibt natürlich auch Proxys...
aber die sind halt tierisch langsam und (zumindest von mein PC) oft fehlerhaft... :wut1:
 
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Jetzt meine Frage: Hat irgendeiner ne Idee was man da tun kann? oder kennt eine Stelle wo man sich gegen sowas zur Wehr setzen kann? oder kennt vielleicht zufällig irgendjemand der Moderation dort persönlich?

Es ist wirklich wichtig und ich weiß wie gesagt auch nicht was ich verbrochen hab!

Danke für Tipps schon im vorraus!

Nichts kannst du machen ausser es einfach vergessen.
Wenn du einen Besucher in deinem Haus nicht magst, kannst du ihn auch ohne Angabe von Gründen vor die Tür setzen und nie wieder rein lassen.

Kann der andere User sich hier registrieren, bzw. weiß er, dass du hier bist?
 
Nichts kannst du machen ausser es einfach vergessen.
Wenn du einen Besucher in deinem Haus nicht magst, kannst du ihn auch ohne Angabe von Gründen vor die Tür setzen und nie wieder rein lassen.

Das seh ich wie gesagt anders. Ein virtueller Raum mit einer 5 stelligen Userzahl kann man nicht mit einem Privatgrundstück gleichsetzen. Das ist ähnlich wie wenn man dich (einfach so) von einem größeren Konzert oder Fußballstadion aussperren würde. Im letzteren Fall könnte ich sogar wegen Diskriminierung vorgehen, wenn dies zb. wegen meiner Nationalität, Religion oder Hautfarbe passiert!
Der Admin wird auch kaum die Polizei rufen oder mich wegen Einbruch/Hausfriedensbruch belangen können wenn ich mich neu registriere...
 
Das seh ich wie gesagt anders. Ein virtueller Raum mit einer 5 stelligen Userzahl kann man nicht mit einem Privatgrundstück gleichsetzen. Das ist ähnlich wie wenn man dich (einfach so) von einem größeren Konzert oder Fußballstadion aussperren würde. Im letzteren Fall könnte ich sogar wegen Diskriminierung vorgehen, wenn dies zb. wegen meiner Nationalität, Religion oder Hautfarbe passiert!
Der Admin wird auch kaum die Polizei rufen oder mich wegen Einbruch/Hausfriedensbruch belangen können wenn ich mich neu registriere...

Denkste.

Gucke da: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-bestaetigt-Hausrecht-fuer-Forenbetreiber-145205.html

Und auch hier:
Das LG Hamburg (Urteil vom 28.08.2008, Az. 315 O 326/08) hat ein "Virtuelles Hausrecht" des Betreibers einer Internetseite anerkannt. Der Betreiber habe - so das LG Hamburg - vergleichbar dem Betreiber eines Ladengeschäfts grundsätzlich das Recht, anderen den Zugang zu seiner Internetseite zu verweigern und könne daher insbesondere - vergleichbar dem Ladengeschäftsinhaber mittels Hausordnung - den Zugriff auf seine Internetseiten durch einseitig aufgestellte Nutzungsregeln rechtlich wirksam beschränken.

Die Konsequenz ist, dass der Betreiber keine "technischen Vorkehrungen" zum Ausschluss Unliebsamer Nutzer treffen muss, sondern einfach per Nutzungsbedingungen den Unliebsamen den Zugriff verbieten könnte.


http://www.experto.de/b2b/Marketing...virtuelles-hausrecht-fuer-internetseiten.html

;)
 
OLG Frankfurt a. M. (Urteil vom 05.03.2009, Az. 6 U 221/08): Kein Virtuelles Hausrecht
Das OLG Frankfurt a. M. (Urteil vom 05.03.2009, Az. 6 U 221/08) nimmt explizit Bezug auf die vorgenannten Entscheidung des LG Hamburg und widerspricht dieser. Ein "Virtuelles Hausrecht" in diesem Sinn wird abgelehnt.

Das OLG Frankfurt a. M. begründet seine Ablehnung eines "Virtuellen Hausrechts" maßgeblich damit, dass eine Übertragung des anerkannten Hausrechts auf Internetseiten nicht möglich sei, weil die Interessenslagen nicht vergleichbar seien:

* Das Hausrecht hat seine gesetzliche Grundlage im Eigentums- und Besitzrecht des Hausrechtsinhabers an einer Sache und schützt das Eigentumsrecht als absolute Rechtsposition. Demgegenüber - so das OLG Frankfurt a. M. - ist eine Internetseite nicht mit einem absoluten Rechtsschutz versehen. Auch liegt es im Wesen einer Internetseite gerade darin, von Dritten "besucht" - so das OLG Frankfurt a. M. - und zur Kenntnis genommen zu werden.
* Dabei steht - und das ist das entscheidende Argument des OLG Frankfurt a. M. - dem Betreiber der Internetseite offen, den Zugang zu seiner Internetseite tatsächlich durch entsprechende technische Maßnahmen zu begrenzen und den Zugriff von dem vorherigen Abschluss eines Vertrags mit Nutzungsbedingungen abhängig zu machen.

Solange der Betreiber der Internetseite hiervon keinen Gebrauch macht, kommt den einseitig aufgestellten und auf der Internetseite wieder gegebenen Nutzungsbedingungen oder Erklärungen zur Nutzungsbeschränkung keine rechtliche Beschränkungswirkung zu.

Wurde aber scheinbar vom OLG Frankfurt bereits revidiert...?

steht auf der selben Seite weiter unten...
 
Wurde aber scheinbar vom OLG Frankfurt bereits revidiert...?

steht auf der selben Seite weiter unten...

Da musst du richtig lesen was du selbst zitierst:

Dabei steht - und das ist das entscheidende Argument des OLG Frankfurt a. M. - dem Betreiber der Internetseite offen, den Zugang zu seiner Internetseite tatsächlich durch entsprechende technische Maßnahmen zu begrenzen und den Zugriff von dem vorherigen Abschluss eines Vertrags mit Nutzungsbedingungen abhängig zu machen.

Das geschieht bei einem Forum durch die Registration, da muss man immer bestätigen, dass man sich mit den Nutzungsbedingungen/Forenregeln einverstanden erklärt hat - und dann gelten die auch. Genau das bedeutet dieser Satz.

Solange der Betreiber der Internetseite hiervon keinen Gebrauch macht, kommt den einseitig aufgestellten und auf der Internetseite wieder gegebenen Nutzungsbedingungen oder Erklärungen zur Nutzungsbeschränkung keine rechtliche Beschränkungswirkung zu.

Wie gesagt, bei einem Forum macht der Betreiber durch die Registrationsvorgang davon sehr wohl Gebrauch.
Das war bei der Internetseite, bei der es in diesem Urteil speziell geht, offensichtlich nicht der Fall.

Jaja, Juristensprach schwere Sprach. ;)
 
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Es gibt Geistiges Eigentum, und wenn ein User diese verletzt in einem Forum ist der Betreiber des Forum verantwortlich. Um sich vor Gesetzes Ansprüche an Dritter, kann jeder Betreiber sich schützen. Auch wer Rechte fordert hat auch Pflichten, die der auch ein zu halten. Du wirst was Missachtet zu haben, bist nicht bereit dies für dich anzuerkennen. Die Forumsbetreiber gönnen sich hier schlecht äußern, und daher sehe ich es nicht fair von dir deine Unzufriedenheit hier kund zu tun.
 
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