Inquisition und Hexenjagd...

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Ich denke der Begleichtschaden ist wie immer dann auch ein Restrisiko.
Aber eben es ist dann die Interessenabwägung, dh. wenn angenommen 50 Leben gerettet werden könnten und dafür müsste die weisse Folter angewendet werden, dann wäre es eine Interessensabwägung.
Dh. will man einen Foltern und kann die 50 retten oder will man einen lassen und dafür gehen 50 drauf?
Schwierig zu entscheiden, denke ich, ich möchte nicht derjenige sein der es entscheiden müsste.
Aber heute ist das Gesetz auch schon soweit, dass man den finalen Schuss setzen kann, dh. wenn jemand mehrere Personen als Geiseln hält, ... ?
Auch eine Interessensabwägung.
lg
Cyrill

Da gibt es keine Interessenabwägung..

und kein finaler Schuß NUR weil jemand Geiseln hält..

Und so wie Du argumentierst würdes Du doch am liebsten den ganzen Tag vor dem Roten Knopf sitzen,...

Alleine bei dem Begriff Weise Folter bekomme ich das Kotzen,..

Der Witz ist nämlich dabei, das nur der Schwierigkeit hat zu entscheiden, der
genug aggressives Potential in sich trägt um eine Folter überhaupt in Betracht zu ziehen.


Unter dem Begriff Weiße Folter werden solche Foltermethoden zusammengefasst, die zwar in ihrer Anwendung und ihrer unmittelbaren Wirkung unsichtbar sind, jedoch die Psyche des betroffenen Menschen angreifen und mitunter dauerhaft erheblich schädigen oder sogar zerstören können. Synonym wird der Euphemismus Saubere Folter verwendet.

QUELLE
 
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Da gibt es keine Interessenabwägung..

und kein finaler Schuß NUR weil jemand Geiseln hält..

Und so wie Du argumentierst würdes Du doch am liebsten den ganzen Tag vor dem Roten Knopf sitzen,...

Alleine bei dem Begriff Weise Folter bekomme ich das Kotzen,..

Der Witz ist nämlich dabei, das nur der Schwierigkeit hat zu entscheiden, der
genug aggressives Potential in sich trägt um eine Folter überhaupt in Betracht zu ziehen.




QUELLE

Es ist eine Abwägung, wie der finale Schuss, dh. eine Gegenüberstellung. Der finale Schuss ist auch der Grund, weshalb die Polizei Scharfschützen ausbildet, dh. wenn jemand ein enormes Gewaltspotential entwickelt und viele Menschenleben gefährdet, beispw. Geiselnahme mit Toten etc.. Also auch eine Interessensabwägung der Staatsmacht.
Will man jemand *weiss Foltern* und dafür 50 Menschenleben retten, beispw. oder will man 50 Menschen auf dem Gewissen haben?
Das ist die Frage wo sich der Rechtsstaat stellt, die Bevölkerung ist für sowas immer zu gewinnen, dh. wenn die richtige Argumentation geführt wird.
Also auch Beeinflussung der Masse, Politik. Aber eben *weisse Folter* wird auch von vielen Regierungen eingesetzt, aber natürlich nur unter vorgehaltener Hand. Eine Interessensabwägung, mehr nicht, für einen Staat oder einen Justizapparat.
lg
Cyrill
 
Es ist eine Abwägung, wie der finale Schuss, dh. eine Gegenüberstellung. Der finale Schuss ist auch der Grund, weshalb die Polizei Scharfschützen ausbildet, dh. wenn jemand ein enormes Gewaltspotential entwickelt und viele Menschenleben gefährdet, beispw. Geiselnahme mit Toten etc.. Also auch eine Interessensabwägung der Staatsmacht.
Will man jemand *weiss Foltern* und dafür 50 Menschenleben retten, beispw. oder will man 50 Menschen auf dem Gewissen haben?
Das ist die Frage wo sich der Rechtsstaat stellt, die Bevölkerung ist für sowas immer zu gewinnen, dh. wenn die richtige Argumentation geführt wird.
Also auch Beeinflussung der Masse, Politik. Aber eben *weisse Folter* wird auch von vielen Regierungen eingesetzt, aber natürlich nur unter vorgehaltener Hand. Eine Interessensabwägung, mehr nicht, für einen Staat oder einen Justizapparat.
lg
Cyrill

Nix Abwägung:

Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.

Nach der Vorschrift ist der finale Rettungsschuss nur als Ultima ratio zur Abwendung einer akuten Gefahr für Leib oder Leben zulässig..


Völkerrechtlich enthalten Artikel 5 der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen und Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Folterverbot:

Art. 5: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“

Art. 3: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

Das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist rechtlich von größerer Bedeutung, da es – anders als die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen – einklagbare Rechte begründet, die von jedermann vor dem Gerichtshof der Menschenrechtskonvention geltend gemacht werden können. Weitere völkerrechtliche Folterverbote finden sich in Art. 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und in der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen.

Im innerstaatlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland ist ein Verbot der Folter verfassungsrechtlich in Artikel 1 Absatz (1) GG und in Artikel 104 Absatz (1) Satz 2 GG verankert:

Art. 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Art. 104: „Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.“

Außerdem wird das Folterverbot durch verschiedene Bestimmungen des deutschen Straf- und Strafprozessrechts im einfachen Recht abgesichert. So wird es Vorgesetzten durch § 357 StGB verboten, ihre Mitarbeiter zu rechtswidrigen Taten zu verleiten oder auch nur solche zu dulden. Ferner sind Aussagen, die unter der Androhung von Folter erpresst werden, in einem Gerichtsverfahren nicht verwertbar (§ 136a StPO). Aussageerpressung ist auch selbst eine Straftat (Amtsdelikt).



Das ist wie mit einer Roten Ampel..Rot heißt Stop. Und nicht Stop..außer nachts um 0300 Uhr wenn man sicher sein kann das nix passiert und die Frau schwanger ist, der Hund schwer krank und die Pizza kalt wird...
 
Die Frage ist dann, wo fängt die Folter an, ... .
Ist es schon Folter, wenn man jemand in U-Haft nimmt (Einzelhaft), dh. wenn man Ihn in ein Gefängnis steckt ohne TV?

Die bekannteste Methode der Weißen Folter ist die sogenannte Isolationshaft, bei der das Opfer innerhalb eines Gefängnisses oder einer ähnlichen Einrichtung durch Methoden und Formen der sozialen Deprivation und der sensorischen Deprivation weitgehend von sozialen Bedürfnissen (unter anderem zwischenmenschlicher Kommunikation, Zeitungslektüre, Radio-, Fernsehkonsum) und von substanziell notwendigen organisch-sensorischen Sinneseindrücken (Sehen, Hören, Riechen, Schmecken und Tasten) abgeschnitten (depriviert) wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Weiße_Folter
lg
Cyrill
 
Die Frage ist dann, wo fängt die Folter an, ... .
Ist es schon Folter, wenn man jemand in U-Haft nimmt (Einzelhaft), dh. wenn man Ihn in ein Gefängnis steckt ohne TV?

Die bekannteste Methode der Weißen Folter ist die sogenannte Isolationshaft, bei der das Opfer innerhalb eines Gefängnisses oder einer ähnlichen Einrichtung durch Methoden und Formen der sozialen Deprivation und der sensorischen Deprivation weitgehend von sozialen Bedürfnissen (unter anderem zwischenmenschlicher Kommunikation, Zeitungslektüre, Radio-, Fernsehkonsum) und von substanziell notwendigen organisch-sensorischen Sinneseindrücken (Sehen, Hören, Riechen, Schmecken und Tasten) abgeschnitten (depriviert) wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Weiße_Folter
lg
Cyrill

Das fasziniert dich?
Sicher, sieht ja auch nach Macht aus.

Widerlich.
 
Die Frage ist dann, wo fängt die Folter an, ... .
Ist es schon Folter, wenn man jemand in U-Haft nimmt (Einzelhaft), dh. wenn man Ihn in ein Gefängnis steckt ohne TV?

Die bekannteste Methode der Weißen Folter ist die sogenannte Isolationshaft, bei der das Opfer innerhalb eines Gefängnisses oder einer ähnlichen Einrichtung durch Methoden und Formen der sozialen Deprivation und der sensorischen Deprivation weitgehend von sozialen Bedürfnissen (unter anderem zwischenmenschlicher Kommunikation, Zeitungslektüre, Radio-, Fernsehkonsum) und von substanziell notwendigen organisch-sensorischen Sinneseindrücken (Sehen, Hören, Riechen, Schmecken und Tasten) abgeschnitten (depriviert) wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Weiße_Folter
lg
Cyrill

Folter, auch Marter oder Tortur, ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Gewalt, Qualen, Schmerz) an Menschen durch andere Menschen, meist als Mittel für einen zielgerichteten Zweck, beispielsweise um eine Aussage, ein Geständnis, einen Widerruf oder eine wichtige Information zu einem bestimmten Sachverhalt zu erhalten oder um den Willen und Widerstand der Folteropfer (dauerhaft) zu brechen.
 
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