Impfung aus einer anderen Sicht

Ach, die Tour wieder... zieht nur nicht. Da jedes Kind weiß, dass es fast aussichtslos ist, einen Impfschaden anerkannt zu bekommen und auch Schadenersatz zu erhalten.
Ja, und zwar genau deswegen, weil die meisten Leute Symptome als Impfschäden anerkennen lassen wollen, die mit ziemlicher Sicherheit keine Impfschäden sind.
Es gibt gewisse Listen bekannter Impfschäden, wenn man die hat, kriegt man quasi automatisch Schadensersatz: http://www.hrsa.gov/vaccinecompensation/vaccinetable.html

Um einen kausalen Zusammenhang zu beweisen muss man übrigens lediglich nachweisen, dass keine andere Ursache in Frage kommt. Dazu LSG Saarland:
Bei dem Betroffenen ist es in der Folgezeit zu einer gesundheitlichen Schädigung mit Todesfolge gekommen. Diese gesundheitliche Schädigung war mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Folge der Impfung. Ein solcher Kausalzusammenhang ist nach den vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung herausgegebenen Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX), Rechtsstand: 2004, („Anhaltspunkte") anzunehmen, wenn die Erkrankung innerhalb von 3 Wochen nach der Impfung aufgetreten ist, eine Antikörperbildung nachweisbar war und andere Ursachen der Erkrankung ausscheiden...

... Der Gutachter U.K. hat auf Seite 20 seines Gutachtens ausgeführt, dass die ersten Symptome der Encephalitis/ Enzephalopathie spätestens am 20. Oktober 1998 bemerkt worden seien, mithin am 18. Tag nach der Impfung. Auch der Beklagte war zunächst davon ausgegangen, das Auftreten der zentralnervösen Symptomatik sei in dem geforderten Zeitraum von drei Wochen postvakzinal erfolgt, wenn auch diese Position in der Rechtsmittelinstanz aufgegeben worden ist. Das Paul-Ehrlich-Institut in Langen sah das vorgenannte zeitliche Intervall für eine postvakzinale Encephalitis als plausibel an, ähnliche Einzelfälle fänden sich in der wissenschaftlichen Literatur. Diese Einschätzung sei auch vom Impfstoffhersteller sowie vom Gutachter der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft geteilt worden. Ebenso verhält sich die Einschätzung des Sachverständigen K.B., welcher darüber hinaus darauf hingewiesen hat, der in den „Anhaltspunkten", damaliger Rechtsstand: November 1996 auf Seite 232 unter Nr. 5 genannte Zeitraum von drei Wochen dürfe nicht als statischer Wert betrachtet werden, da es an einer statistischen Analyse fehle mangels einer repräsentativen Anzahl von Erkrankungen (Blatt 210 der GA). Der Gutachter U.K. hatte einen Zeitraum von mindestens vier Tagen, längstens vier Wochen oder sogar von bis zu 10 Wochen beim Guillain-Barre-Syndrom benannt.
 
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Das behauptest Du. ;)
Welchen anderen Schluss ziehst du daraus, wenn Menschen einen "Impfschaden" nicht anerkannt bekommen, obwohl sie laut Gericht nur nachweisen müssen, dass 3 Wochen nach der Impfung die ersten Symptome aufgetreten sind und keine anderen Ursachen in Betracht kommen (also ein Arzt einfach ihre sonstige allgemeine Gesundheit bescheinigen muss)?
 
Welchen anderen Schluss ziehst du daraus, wenn Menschen einen "Impfschaden" nicht anerkannt bekommen, obwohl sie laut Gericht nur nachweisen müssen, dass 3 Wochen nach der Impfung die ersten Symptome aufgetreten sind und keine anderen Ursachen in Betracht kommen (also ein Arzt einfach ihre sonstige allgemeine Gesundheit bescheinigen muss)?

Darum geht es hier nicht. ;)
 
Darum geht es hier nicht. ;)
Doch natürlich geht es darum. Du hast mir vorgeworfen, ich "behaupte", es wären keine richtigen Impfschäden. Was behauptest dann du? Dass es richtige Impfschäden sind? Auf welcher Basis? Weißt du das besser als die Ärzte, die dazu Gutachten erstellt haben? Kennst du die Fälle?
 
Das ist doch alles hirnrissig.

Welche Mutter eines Kleinkindes, das einen wahrscheinlichen Impfschaden hat und dann behindert ist oder stirbt, hat die Kraft dann gegen Ärzte und Konzerne vor Gericht zu kämpfen?

kannst vergessen !
 
Das ist doch alles hirnrissig.

Welche Mutter eines Kleinkindes, das einen wahrscheinlichen Impfschaden hat und dann behindert ist oder stirbt, hat die Kraft dann gegen Ärzte und Konzerne vor Gericht zu kämpfen?

kannst vergessen !
Nochmal, weils noch immer nicht angekommen ist: Impfschäden macht man idR nach dem IfSG gegen den Staat geltend, nicht gegen das Herstellerunternehmen.
 
Was völlig wurscht ist, da der Hersteller eines Impfstoffes schon seine Stellung dazu nehmen wird und Gutachter gemeinhin Ärzte sind.

Und gegen die ist ein Laie ohne sehr viel Geld und Geduld schlicht und ergreifend machtlos.

Alleine die Kosten für einen Fachanwalt kann sich kaum wer leisten.

Goliath bleibt, so oder so. Dazu viele, viele Jahre, bis dann durch alle Instanzen das Recht auch wirklich durchgesetzt wurde.

Lg
Any
 
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Was völlig wurscht ist, da der Hersteller eines Impfstoffes schon seine Stellung dazu nehmen wird und Gutachter gemeinhin Ärzte sind.

Und gegen die ist ein Laie ohne sehr viel Geld und Geduld schlicht und ergreifend machtlos.

Alleine die Kosten für einen Fachanwalt kann sich kaum wer leisten.

Goliath bleibt, so oder so. Dazu viele, viele Jahre, bis dann durch alle Instanzen das Recht auch wirklich durchgesetzt wurde.

Lg
Any
Dem Hersteller kann das ziemlich latte sein, denn der hat die einschlägigen Nebenwirkungen schon auf die Packungsbeilage geschrieben. Der Staat zahlt aber unabhängig davon, ob die genannt werden oder nicht.
 
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