Ihr Hellseher wünscht gute Unterhaltung!

P

paula marx

Guest
Aus Skeptiker 3/08, Seite 162, -hvr- (Auszug):

Seit Mai müssen in Großbritannien übersinnliche Berater ihre Kunden darauf hinweisen, daß die angebotenen Leistungen "experimentell nicht bewiesen" sind und nur der Unterhaltung dienen. Vorgeschrieben ist der Warnhinweis auch für Webseiten von Wahrsagern, Geistheilern und anderen, die sich gegen Bezahlung dem Übersinnlichen widmen. Grundlage ist eine EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz.

In Deutschland gab es in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Urteilen, die Dienstleistungen von Wahrsagern und Astrologen als objektiv unmöglich und damit sittenwidrig einstufen. Dies hatte zur Folge, daß Kunden ihr Geld zurückerhielten.

GWUP-Blogger, Stefan Kirsch hat sich zur Sachlage so seine Gedanken gemacht und rät der Branche, ihre Angebote künftig besser mit Warnungen, wie dieser zu versehen:


Die EU-Minister warnen

Wahrsagerei dient lediglich zu Unterhaltungszwecken und wurde bisher experimentell nicht nachgewiesen

Kostenloser Download unter

http:/blog.gwup.net/2008/06/08/eu-jetzt-warnhinweise-für-wahrsager
 
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Kränke mich als Astrologin aber sehr.

Aus Skeptiker 3/08, Seite 162 (Auszug):

Seit Mai müssen in Großbritannien übersinnliche Berater ihre Kunden darauf hinweisen, daß die angebotenen Leistungen "experimentell nicht bewiesen" sind und nur der Unterhaltung dienen. Vorgeschrieben ist der Warnhinweis auch für Webseiten von Wahrsagern, Geistheilern und anderen, die sich gegen Bezahlung dem Übersinnlichen widmen. Grundlage ist eine EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz.

In Deutschland gab es in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Urteilen, die Dienstleistungen von Wahrsagern und Astrologen als objektiv unmöglich und damit sittenwidrig einstufen. Dies hatte zur Folge, daß Kunden ihr Geld zurückerhielten.

GWUP-Blogger, Stefan Kirsch hat sich zur Sachlage so seine Gedanken gemacht und rät der Branche, ihre Angebote künftig besser mit Warnungen, wie dieser zu versehen:


Die EU-Minister warnen

Wahrsagerei dient lediglich zu Unterhaltungszwecken und wurde bisher experimentell nicht nachgewiesen

Kostenloser Download unter

http:/blog.gwup.net/2008/06/08/eu-jetzt-warnhinweise-für-wahrsager


Ob nun einer wirklich die Fähigkeit hat oder nicht.

Er/Sie sollte sich schämen diese kommerziell auszunutzen, bzw. hat er sie dann auch nicht verdient.

Und das mit dem Warnhinweis ist sicher kein Fehler.

LG
 
In Deutschland gab es in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Urteilen, die Dienstleistungen von Wahrsagern und Astrologen als objektiv unmöglich und damit sittenwidrig einstufen. Dies hatte zur Folge, daß Kunden ihr Geld zurückerhielten.
Sehr gut! Wohl nirgends anders tummeln sich dermaßen viele Scharlatane und Aufschneider. Jetzt besteht Hoffnung, dass sich dieser Sumpf wenigstens nicht noch weiter ausbreitet.

lg Nehemoth
 
Geschockt! So eine Nachricht habe ich heute zum ersten Male gelesen! Das es solche und *Solche* gibt ist doch logisch, oder? Wie bei jedem Beruf oder bei jeder Berufung! Alles ist MENSCHLISCH! Wie Eristda geschrieben hat - Beweise gibt es durch Kunden - die Menschen sind. Gott sei es gedankt.

Alles alles Liebe
Anisha
 
Ob nun einer wirklich die Fähigkeit hat oder nicht.

Er/Sie sollte sich schämen diese kommerziell auszunutzen, bzw. hat er sie dann auch nicht verdient.

Und das mit dem Warnhinweis ist sicher kein Fehler.

LG


Auch mal davon abgesehen, ob das nun möglich ist oder nicht...




... sich schämen, wenn man was verdienen will mit seinen Fähigkeiten.:rolleyes:
Wirklich, der Zahnarzt sollte sich auch mal in die Ecke stellen, oder der Maurer oder der Musiker....

...
 
Aus Skeptiker 3/08, Seite 162, -hvr- (Auszug):

Seit Mai müssen in Großbritannien übersinnliche Berater ihre Kunden darauf hinweisen, daß die angebotenen Leistungen "experimentell nicht bewiesen" sind und nur der Unterhaltung dienen. Vorgeschrieben ist der Warnhinweis auch für Webseiten von Wahrsagern, Geistheilern und anderen, die sich gegen Bezahlung dem Übersinnlichen widmen. Grundlage ist eine EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz.

In Deutschland gab es in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Urteilen, die Dienstleistungen von Wahrsagern und Astrologen als objektiv unmöglich und damit sittenwidrig einstufen. Dies hatte zur Folge, daß Kunden ihr Geld zurückerhielten.

GWUP-Blogger, Stefan Kirsch hat sich zur Sachlage so seine Gedanken gemacht und rät der Branche, ihre Angebote künftig besser mit Warnungen, wie dieser zu versehen:


Die EU-Minister warnen

Wahrsagerei dient lediglich zu Unterhaltungszwecken und wurde bisher experimentell nicht nachgewiesen

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http:/blog.gwup.net/2008/06/08/eu-jetzt-warnhinweise-für-wahrsager

shalom liebe paula,

ist das ganze nicht auch lustig? danke für die unterhaltung...

shimon, der alte
 
... sich schämen, wenn man was verdienen will mit seinen Fähigkeiten.:rolleyes:
Wirklich, der Zahnarzt sollte sich auch mal in die Ecke stellen, oder der Maurer oder der Musiker....

...

... ähm, der Zahnarzt hat nun mal einen anderen Weg der Aneignung seiner Fähigkeiten beschritten und sein Können unter Beweis stellen müssen - und, man braucht für Beratung, Kontrolle usw, nichts bezahlen, darf sogar reklamieren ...
 
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Nun gut, viele wären in der Unterhaltungsbranche wirklich besser aufgehoben.;)

Das würde aber auch bedeuten, dass man dann sein Geld nicht mehr zurückfordern kann, oder?

Ich kann ja auch nicht nach dem Kinobesuch mein Geld zurückverlangen,
zumindest nicht, wenn der Film ausgestrahlt wurde.

LG PsiSnake
 
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