Identitätsfeststellung für neuen Pass in Deutschland anders als in Österreich?

Oh ja, der Amtsschimmel wiehert in AT ganz laut. ;)

Babyklappen und Findelkinder sehe ich erstmal nicht als das grosse Problem. Gerade Babys aus der Babyklappe bekommen i.d.R. sehr schnell Adoptiveltern, wie es bei Findelkindern aussieht, weiss ich nicht. Schwierig wird es bei den beiden wohl erst, wenn sie beginnen Fragen nach den leiblichen Eltern zu stellen (sofern die nicht vorher schon ausfindig gemacht wurden).

In D sieht es bei Findelkindern komplett anders aus. Dir steht dann nur zu, als Pflegeeltern aktiv zu werden. Das "Rückforderungsrecht" der leiblichen Eltern liegt bei (bis- ich weiss auch nicht, was das bedeutet) 6 Jahren.
 
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Scheint offenbar Menschen zu geben, die mit geistiger Gewalt, geschneiderte Allgemeingültigkeit für absolute Wahrheit verkaufen wollen.

Es geht doch nur darum, dass du die Behauptung aufstellst, dass du es dir nicht vorstellen kannst und da sind die unzähligen Babyklappen, Findelkinder noch nicht berücksichtigt.

Du nimmst hier "einen Fall raus" und wirfst ihm die Allgemeingültigkeit um die Ohren.

Du solltest dich schämen.:rolleyes:

@JacquesDeMolay

Das einzige was ich tue ist.... werben für gute Recherche bzw. nach Möglichkeiten suchen, wo evtl. doch Hilfe zu bekommen ist.

Das was du draus machst, ist in deinem eigenen Hirn entstanden, sonst NIX. Lass deine Unterstellungen, wäre nett. Und jetzt schäm dich selber und lass mich gefälligst mit deinen kruden Ideen in Frieden. Dankeschön. :rolleyes:
 
In D sieht es bei Findelkindern komplett anders aus. Dir steht dann nur zu, als Pflegeeltern aktiv zu werden. Das "Rückforderungsrecht" der leiblichen Eltern liegt bei (bis- ich weiss auch nicht, was das bedeutet) 6 Jahren.

Wie es genau abläuft in AT, kann ich nicht sagen. Soviel steht aber fest: Durch den Rost fallen können sie nicht.
 
Sie haben aber keine leiblichen Angehörigen, die sie identifizieren können.


Das Findelkind muss nicht identifiziert werden.
Das Geb.Krkh. muss für jede Geburt an das zuständige StA eine Geburtsmeldung schicken und mit dieser Geb.Meldung wird das Kind im Geburtenbuch eingetragen und ein entsprechender Vermerk dazu gemacht.
Babyklappen Kinder oder Findelkinder kommen ohnehin erst einmal zur Untersuchung ins Krkh. und ab da läuft es wie oben beschrieben. Wenn diese Kinder adoptiert werden, was relativ schnell geht, beantragen die Adoptiveltern eine Geb.Urkunde, in der sie als Eltern angeführt werden.
 
Das Findelkind muss nicht identifiziert werden.
Das Geb.Krkh. muss für jede Geburt an das zuständige StA eine Geburtsmeldung schicken und mit dieser Geb.Meldung wird das Kind im Geburtenbuch eingetragen und ein entsprechender Vermerk dazu gemacht.
Babyklappen Kinder oder Findelkinder kommen ohnehin erst einmal zur Untersuchung ins Krkh. und ab da läuft es wie oben beschrieben. Wenn diese Kinder adoptiert werden, was relativ schnell geht, beantragen die Adoptiveltern eine Geb.Urkunde, in der sie als Eltern angeführt werden.

Ich meinte, wenn es mal erwachsen ist und obdachlos ist, wenn es in einem Heim aufgewachsen ist oder Kinderdorf. Weiß nicht, ob dann da ein Mitarbeiter von dort ausreicht als Identitätszeuge so wie Verwandte?
 
Danke!

Meldeadresse hat mein Bruder nicht, nur eine Postadresse beim P7, das ist eine Stelle von der Caritas für Obdachlose.
Vielleicht hat er deswegen erst dann die Papiere bekommen, wie der Mitarbeiter von dort mitgegangen ist, weil er bezeugt hat, daß mein Bruder dort registriert ist seit 4 Jahren, also seinen Hauptwohnsitz dort hat in Wien.
Zwei Zeugen hatte er mit, die haben aber nicht ausgereicht.
Dann war es wohl die fehlende Hauptwohnsitzbestätigung, die gefehlt hat, weil Meldebestätigung gibt es ja nicht.

Der Freund meines Bruders hatte das leider alles nicht, er ist da durchs System gefallen.

Wir drehen uns momentan ein bisschen im Kreis.
Ich habe schon verstanden, dass Dein Bruder keine Meldebestätigung für eine Wohnadresse hatte. Aber es ist auch für Obdachlose relative einfach, eine solche Meldebestätigung zu bekommen (siehe Links), v.a. wenn sie diese für die Ausstellung von Personalpapieren brauchen.
"Der Freund meines Bruders hatte das leider alles nicht, er ist da durchs System gefallen."
Diese Geschichte kommt mir nach wie vor sehr seltsam vor.
Sollte er irgendwann mal einen österreichischen Pass gehabt haben, liegen seine Daten bei der Behörde auf (daran kann zumindest die Plausibilität seiner Angaben geprüft werden). Unterstützung für den Erhalt der notwendigen Papiere kann auch er bei den angeführten Vereinen und Sozialeinrichtungen bekommen. Hat er eine regelmäßige Anlaufstelle bei der er unterkommt, können die dortigen Betreuer auch als Identitätszeugen fungieren. Und er wird ja hoffentlich nicht vergessen haben, wo er geboren wurde und wie seine Eltern hießen (diese Angaben sind z.B. bei (Wieder-)Ausstellung einer Geburtsurkunde notwendig).
 
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Ich meinte, wenn es mal erwachsen ist und obdachlos ist, wenn es in einem Heim aufgewachsen ist oder Kinderdorf. Weiß nicht, ob dann da ein Mitarbeiter von dort ausreicht als Identitätszeuge so wie Verwandte?

Die Daten sind vorhanden - im Krankenhaus, im Standesamt (Geburtsurkunde), im Jugendwohlfahrtsamt etc.pp. Alles nachprüfbar. Ein Verwandter wird sich ja wohl auch irgendwie ausweisen müssen bzw. seine Daten überprüft werden, oder nicht? Kann da jeder mitgehen und sagen "ich bin verwandt mit Herrn Sowieso"?
 
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