Identifikationsnummer §139 AO

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ja und wohin soll ICH gehn?

Mir wächst kein Bart (noch nicht :D) und unter Höhenangst leide ich auch :mad:

Na kennste nicht das Steinzeit Beute-Schema?
Ich sitz mit Knüppel auf Baum - Du Frau läufst unter Baum vorbei - ich spring runter - haut Dir Knüppel über Kopf - nehm Dich auf meiner Schulter mit - und Du bist mein.....:tomate::tomate::tomate:
LG
Groovy
 
Na kennste nicht das Steinzeit Beute-Schema?
Ich sitz mit Knüppel auf Baum - Du Frau läufst unter Baum vorbei - ich spring runter - haut Dir Knüppel über Kopf - nehm Dich auf meiner Schulter mit - und Du bist mein.....:tomate::tomate::tomate:
LG
Groovy


Ich dachte immer, ihr habt uns in die Höhle (ab)geschleppt :confused:

wär mir persönlich jetzt lieber, weißt eh, wegen der Höhenangst :D
 
wer hat sie auch bekommen?

sie soll Verfassungswidrig sein?!


ich seh daran nichts schlimmes, hier herrscht doch eh schon Sozialismus, warum also nicht?

Kommt aus dem Steuerrecht: §139 AO = Paragraph 139 Abgabenordnung
Für Zwecke der Zuordnung hat der Arbeitgeber ein Ordnungsmerkmal (sog. "eTIN") aus Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Arbeitnehmers zu bilden. Die von mir geforderte gesetzliche Regelung - vergleichbar den zur Sozialversicherungsnummer erlassenen Bestimmungen in §§ 18 f und 18 g SGB IV - findet sich nun in § 41 b Abs. 2 EStG. Die Vorschrift sieht in Bezug auf die "eTIN" eine Zweckbindung für Zwecke des Besteuerungsverfahrens vor. Mittel- bzw. langfristig soll die "eTIN" durch ein für jeden Steuerpflichtigen vergebenes, dauerhaftes Identifikationsmerkmal ersetzt werden. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde ebenfalls im Steueränderungsgesetz 2003 durch die Einfügung der §§ 139 a bis 139 c AO geschaffen. In diesem Zusammenhang ist auf die Gefahr hinzuweisen, dass sich solche Ordnungsmerkmale zu einem unzulässigen zentralen Personenkennzeichen entwickeln, über das die verschiedensten Datenbestände zusammengeführt werden könnten. Das wäre nach dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts wegen der damit verbundenen umfassenden Registrierung des Menschen verfassungswidrig. Es muss deshalb sehr auf zuverlässige und nicht umzukehrende Zweckbindungsregeln geachtet werden. Sie sind zwingend notwendige Bestandteile bereichsspezifischer Kennzeichnungen von Personen.

Quelle
Was bitte soll daran verfassungswidrig sein, "wäre" und "könnte"?

R.
 
Kommt aus dem Steuerrecht: §139 AO = Paragraph 139 Abgabenordnung

Was bitte soll daran verfassungswidrig sein, "wäre" und "könnte"?

R.

1969 soll es angeblich wegen Verfassungswidrigkeit abgelehnt worden sein....

wir haben alle eine Sozialversicherungsnummer, was soll daran nun schlecht sein? weil es zur Volkszählung gehört?

es gibt Menschen, die dagegen Widespruch eingelegt haben.... habe ich gelesen.... mir doch egal.... ich lege keinen Widerspruch ein....
 
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Trichter1970 schrieb:
es gibt Menschen, die dagegen Widespruch eingelegt haben.... habe ich gelesen.... mir doch egal.... ich lege keinen Widerspruch ein....

Mal zusammenfassen: Weil 1969 der Einspruch gegen die Sozialversicherungsnummer vom Gericht abgelehnt wurde, hast du jetzt, August 2008, darüber einen Thread eröffnet, worin du bekannt gibst, dass dir das völlig egal ist......:rolleyes:

Alles klar doch......Völlig logisch......:D:lachen:




LG
Urajup
 
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