Ich bitte um Legung zu "Schadensersatz wegen unterlassener Hilfeleistung"

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Hallo @Miranda ,

dankeschön für deine Sicht auf die Situation :)


soweit ich es verstanden habe, wurde das Verfahren eingestellt, es gab keine Anklage, kein Gerichtsverfahren, kein Urteil vom zuständigen Gericht, lediglich ein einseitiges Schreiben "Verfahren eingestellt, Hilfeleistung war unzumutbar".


Das versucht er jetzt.

Aber das hier ist interessant:


Also, grob fahrlässig, aus "Jux und Dollerei" oder aus Langeweile habe ich sicherlich keine Anzeige erstattet. Die Beamten hatten ja mitbekommen, wie fertig ich mit den Nerven war, und es gibt Fotos von mir mit total verheult-verquollenem Gesicht.

Also, ich liste mal auf:

"Wir erlauben uns, im Namen unseres Mandanten Schadensersatz zu fordern... bla bla... Ermittlungsverfahren eingestellt wurde.... bla bla.....

Kostennote / Leistungszeitraum X (summa summarum angeblich 4,5 Monate...):

  1. Grundgebühr gem. 4100 VV RVG - Betrag X
  2. Verfahrensgebühr gem. 4104 VV RVG - Betrag X
  3. Zusätzliche Gebühr gem. 4141, 4104 VV RVG - Betrag X
  4. Post-/Telekommunikationspauschale gem. 7002 VV RVG - Betrag X
  5. Dokumentenpauschale(19 Stück) gem. 7000 VV RVG - Betrag X
  6. Summe inkl. 19% USt. gem. 7000 VV RVG = 700 Euro"

schadensersatz nach § ???????, steht bestimmt da.

ansonsten ist es sicher ein Versuch und es gibt tatsächlich Fälle wo es genehmigt wurde,
, das entscheidet wohl das Gericht, möglich das du dann eine Vorladung bekommst, wenn dein Gegner es weiter betreibt.

leider hast du das damalige schreiben nicht mehr,
also eingestellt oder abgeschlossen,
aber wenn es nur eingestellt wurde , dann hat das Gericht (da er ja eine Vorladung beim Gericht hatte) den Fall abgelehnt.

also schreibe einfach , so wie du es denkst,
aber wenn es weiter geht, dann ist die Frage , selber Anwalt zahlen um selbst nicht zu zahlen , aber eigene Kosten zahlen, und bis zum Gericht gehen, (und sich selbst nicht verquasseln , indem du sagst *er hätte helfen können,wenn klar ist das er es nicht konnte). Mit 80% dann die Gewinnchance.

oder eben versuchen eine Einigung mit dem Gegner zu erzielen indem du sagst, ok ich zahle 200E, und das Ding ist jetzt beendet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Anwalt hat keinen einzigen Paragraphen benannt, auf den er sich bezüglich Schadensersatz beruft. Das ist ja das Merkwürdige.

Muss er in einem außergerichtlichen Verfahren auch nicht, sondern erst, falls er gegen Dich eine gerichtliche Klage einreichen sollte, da ein Richter sodann die Klage auf ihre sog. Schlüssigkeit hin zu überprüfen hätte.

Auch dies setzt jedoch nicht zwingend voraus, dass der Anwalt im Falle einer solchen Klage in dieser die aus seiner Sicht einschlägigen Paragraphen ausdrücklich benennt, da im deutschen Rechtssystem davon ausgegangen wird, dass ein Richter die gesetzlichen Vorschriften selbst kennt.

Der Anwalt muss lediglich einen entsprechenden tatsächlichen Sachvortrag bringen, also nicht zwingend auch einen Rechtsvortrag, auch wenn ihm ein solcher selbstverständlich zusätzlich freisteht.

Danach ist es Sache des Richters, zu prüfen, ob sich dieser Sachvortrag unter eine bestimmte gesetztliche Vorschrift - wie es in Juristenkreisen heißt - subsumieren lässt und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Schadensersatzpflicht erfüllt sind oder eben nicht.
 
Nein. Der Anwalt hat keinen einzigen Paragraphen benannt, auf den er sich bezüglich Schadensersatz beruft. Das ist ja das Merkwürdige.
Das Schreiben, das Du nicht mehr hast - davon würde ich mir eine Abschrift besorgen, eine Kopie.
Und im schlimmsten Fall in ein Forum für REchtsfragen mal gehen, falls @Mirandas Idee keinen Erfolg haben sollte (ich glaub aber schon)
 
Was ist denn jetzt eigentlich aus Deiner Klage geworden? Du könntest auf einem Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung bestehen, oder? Tritt ruhig noch einmal nach :D
Es gibt doch noch gar keine Klage... da war auch nie eine. Nur eine Strafanzeige...

Edit: Eine Abschrift des Schreibens, das ich damals aus Frust geschreddert hatte, habe ich bereits vorgestern bei der Staatsanwaltschaft angefordert.
 
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Nein. Der Anwalt hat keinen einzigen Paragraphen benannt, auf den er sich bezüglich Schadensersatz beruft. Das ist ja das Merkwürdige.

Wie @Tugendengel schon schreibt: MUSS er NICHT. Wenn die Rechtslage aber klar wäre und der entsprechende Paragraph sicher greift, würde sich der Anwalt wahrscheinlich darauf beziehen.

Meiner Meinung nach hat der Rechtsanwalt hier keine Basis für die Forderung - zumindest nicht bei eingestelltem Verfahren. Wie schon gesagt: er wäre in der Beweispflicht, dass seinem Mandanten vorsätzlich oder grob fahrlässig Schaden zugefügt wurde.
geht @Enndlin nicht auf die Forderung ein, müsste er wiederum gerichtlich vorgehen.

wie gesagt, das ist meine Meinung.

Du kannst ja, dass Schreiben von dir mit PN @Miranda zur Kenntnis bringen, dann kann sie vielleicht noch etwas korrigieren.(y)

Wenn ich unterstützen kann, kein Problem.
 
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