Wie schon gesagt, behaupten kann man viel. Betrachtet man allerdings, wer rechtlich als Urheber und Rechteinhaber auftritt sowie an den Verkäufen jedes einzelnen Exemplars als solcher mitverdient, widerspricht die Behauptung der Beobachtung.
Da der angebliche Urheber ja weder eine natürliche noch eine juristische Person ist, bleibt er ja außen vor. Oder mit welcher Währung zahlt man im jenseits?