Ritter Omlett
Sehr aktives Mitglied
danke für eure antworten. ja sie hat einen Gewerbeschein und nein, zuerst bekam ich keine Rechnung.
habe ihr dann per mail geschrieben, dass ich gerne eine hätte, dann habe ich leider auch eine bekommen -.-
den preis teilte sie mir im Gespräch mit... ich glaub ich kann ihr e nur sagen, dass ich unzufrieden bin und bitten um einen Preisnachlass, aber ich glaub das interessiert mich gar nicht, würde mich dann eh nur ärgern. ich dachte mir nur vl einfach gar nicht zahlen, aber das ist ja auch dumm und habe sowas auch noch nicht gemacht....
Hallo!
Ich habe mir das durchgelesen, bin leider aber niemand der sich mit solchen Rechtslagen auskennt.
Es war aber so, dass die Energetikerin die Arbeit erklärt hat und der Preis im Gespräch mitgeteilt worden ist. War der Preis vorher nicht klar, so kann ich mich selber als Konsument fragen, warum habe ich nachgefragt?
Die Problemstellung ist die Beratung dieser zwei Stunden. Ich kenne keine genauen Stundensätze von Energetikerin, doch glaube ich vom Hören und Sagen, dass der Stundensatz nicht überhöht ist.
Ich würde nun mit der Energetikerin das Gespräch suchen und sachlich erklären, warum du dich nicht gut beraten gefühlt hast und deshalb dich nach diesen 2 Stunden unwohl fühlst und ärgerst.
Ich könnte mir dann vorstellen, dass es für die Energetikerin auch nicht angenehm ist und eventuell bietet sie von selber einen reduzierten Preis an.
Möglicherweise hat sie selber grosses Interesse daran dieses Feedback zu erhalten, auch wenn es ein schlechtes ist und kann diese Sitzung hinterfragen.
Ich würde meinen, mit der Energetikerin sprechen und genau alle Punkte anzusprechen, die dir Unwohlbehangen gebracht haben bzw. warum du dich mehr als schlecht beraten fühlst.
LG
Ritter Omlett