HILFE! Von Humanenergetikerin veräppelt?

Bei uns müssen Preise für den Kunden ersichtlich deklariert sein. In allen anderen Fällen kann man in D die Gewerbeaufsicht einbeziehen.
 
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Wenn man so naiv ist sich für so eine Scharlatanerie Geld aus der Tasche ziehen zu lassen......

Daß dir das passiert ist ist schon deine eigene Verantwortung wenn du auf so einen Humbug reinfällst.
 
Probieren würde ich es.
Es nicht zu probieren heißt: Trotzdem ärgern und voll zahlen und vermutlich noch mehr ärgern.
Ich will dir deine Entscheidung nicht nehmen.

Das ist ja mal ein richtig guter Rat:ironie:

Sie hat jetzt ne rechnung erhalten...hat sogar drum gebeten...wenn sie die Rechnung nicht ebzahlt, kommen bald Mahngebühren drauf...und dann gibt es noch die Möglichkeit, daß die Gläubigerin das ganze an ein Inkassobüro abgibt...die schlagen dann richtig zu...zusätzl. zu dem Originalbetrag kommen dann noch Anwaltskosten etc dazu...dagegen kann man natürlich protestieren...das inkassobüro nimmt sich davon aber nix an und geht in die Vollstreckung...da gibt es dann ein schreiben vom gericht...man kann dann die Sachlage aus seienr Sicht darlegen...aber...das inkassobüro kann weitermachen bis es zum Prozess kommt...ob man den aber in diesem Fall gewinnt ist fraglich...es steht ja Aussage gegen Aussage...überprüfbar ist es nicht...es gibt auch noch die Möglichkeit des Vergleichs...aber dann wird´s trotzdem teurer als 130Euronen...


Sage
 
Das ist mal wieder eine typische Diskussion, die es bei kaum einem anderen Gewerbe, Wirtschaftsunternehmen geben würde!

Ich gehe, zweifelnd zu einer Dienstleisterin (mit Gewerbeschein), nehme deren Dienstleistung an, weiß sogar, dass ich dafür bezahlen muss. Dann bin ich mit dieser Leistung nicht zufrieden, teile ihr das noch nicht einmal sofort mit und denke, weil ICH es ja nicht ernst nehme, zahl' ich einfach nicht - und hoffe, dass die Dienstleisterin sich selbst auch nicht ernst nimmt und das einfach durchgehen lässt....

Es wurden hier sicher Fehler auf beiden Seiten gemacht, aber prinzipiell ist die bloße Annahme der Dienstleistung ein VERTRAG, der auch eine Gegenleistung zu erwarten hat.

Wenn der Kaffee im Kaffeehaus mal nicht so schmeckt, wird stillschweigend bezahlt und gegangen, oder sich zumindest beschwert, bei 2 Euro!!
 
eine leistung die u.U dass erhoffte/vorstellbare nicht erreicht...sollte dennoch beglichen werden.

Auch daneben, aber nur z.T. :D

Ein Dienstleistungsvertrag verspricht eine vertragliche Dienstleistung. Wird diese nicht erbracht, kein Vertrag.

Aber, wurde eine Dienstleistung versprochen, wenn nein, dann zahlst du für nisch.

Warum machen wohl einige darauf, ich verspreche gar nichts. Sie sind ja nicht dumm.
 
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Auch daneben, aber nur z.T. :D

Ein Dienstleistungsvertrag verspricht eine vertragliche Dienstleistung. Wird diese nicht erbracht, kein Vertrag.

Aber, wurde eine Dienstleistung versprochen, wenn nein, dann zahlst du für nisch.

Warum machen wohl einige darauf, ich verspreche gar nichts. Sie sind ja nicht dumm.


:D
bei einem selbst ausgelösten abbruch sollte zumindest ein teilbetrag...an die leistende person entrichtet werden.
denn jeder delitantisch geleisteten kartenlegung folgt ja auch ein anspruch auf leistung.

im naturheilwesen sind die zu entrichtenden kosten...durch absprache im vorfeld schon abgesichert.
 
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