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Probieren würde ich es.
Es nicht zu probieren heißt: Trotzdem ärgern und voll zahlen und vermutlich noch mehr ärgern.
Ich will dir deine Entscheidung nicht nehmen.
Sie hat jetzt ne rechnung erhalten...hat sogar drum gebeten...wenn sie die Rechnung nicht ebzahlt, kommen bald Mahngebühren drauf...und dann gibt es noch die Möglichkeit, daß die Gläubigerin das ganze an ein Inkassobüro abgibt...die schlagen dann richtig zu...zusätzl. zu dem Originalbetrag kommen dann noch Anwaltskosten etc dazu...dagegen kann man natürlich protestieren...das inkassobüro nimmt sich davon aber nix an und geht in die Vollstreckung...da gibt es dann ein schreiben vom gericht...man kann dann die Sachlage aus seienr Sicht darlegen...aber...das inkassobüro kann weitermachen bis es zum Prozess kommt...ob man den aber in diesem Fall gewinnt ist fraglich...es steht ja Aussage gegen Aussage...überprüfbar ist es nicht...es gibt auch noch die Möglichkeit des Vergleichs...aber dann wird´s trotzdem teurer als 130Euronen...
Manches macht nur Sinn, wenn man auch die vorhergehenden Posts liest.
Ich bezog mich auf eine auszuverhandelnde Preisreduktion, die eine Gutschrift oder eine neue Rechnung mit sich bringt.
Das ist mal wieder eine typische Diskussion, die es bei kaum einem anderen Gewerbe, Wirtschaftsunternehmen geben würde!
Ich gehe, zweifelnd zu einer Dienstleisterin (mit Gewerbeschein), nehme deren Dienstleistung an, weiß sogar, dass ich dafür bezahlen muss. Dann bin ich mit dieser Leistung nicht zufrieden, teile ihr das noch nicht einmal sofort mit und denke, weil ICH es ja nicht ernst nehme, zahl' ich einfach nicht - und hoffe, dass die Dienstleisterin sich selbst auch nicht ernst nimmt und das einfach durchgehen lässt....
Es wurden hier sicher Fehler auf beiden Seiten gemacht, aber prinzipiell ist die bloße Annahme der Dienstleistung ein VERTRAG, der auch eine Gegenleistung zu erwarten hat.
Wenn der Kaffee im Kaffeehaus mal nicht so schmeckt, wird stillschweigend bezahlt und gegangen, oder sich zumindest beschwert, bei 2 Euro!!
eine leistung die u.U dass erhoffte/vorstellbare nicht erreicht...sollte dennoch beglichen werden.
ein blind date ohne risikofaktor ist ein unrealistischer tagtraum.
bei einem selbst ausgelösten abbruch sollte zumindest ein teilbetrag...an die leistende person entrichtet werden.
denn jeder delitantisch geleisteten kartenlegung folgt ja auch ein anspruch auf leistung.
im naturheilwesen sind die zu entrichtenden kosten...durch absprache im vorfeld schon abgesichert.
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