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JimmyVoice schrieb:Och Menno, heute wird aber schnell gelöscht und ich stehe dumm da
sage schrieb:...
Da hat es der türkische Mörder im letzten Jahr besser gemacht.Er ist in die Türkei geflohen, wurde dort inhaftiert und ist auf einem "Stück Seife ausgerutscht"Es lebe die türkische Sauberkeit....
Sage
Das Urteil geht völlig in Ordnung.Pelisa schrieb:Jetzt hab ich einen brauchbaren Bericht gefunden. Der Verurteilte hat tatsächlich gestanden.
Die Beweise gegen die Brüder waren sehr schwach.
LeBaron schrieb:Aber dieses deutsche Jugendstrafrecht liegt mir
etwas auf der Brust. "Heranwachsenden" vom 18. bis
zum 20. Lebensjahr droht eine Höchststrafe von 10 Jahren.
Ab dem Tag seines 21. Geburtstages droht einem
Mörder auf einmal lebenslänglich, statt 10 Jahre.
Dieser Gap ist mir nicht nachvollziehbar. Vielmehr
sollten Jugendstrafen mit zunehmendem Alter des Täters
doch gegen Strafen im normalen Strafrecht konvergieren,
oder?
Gruss
LB
JimmyVoice schrieb:Mit 14 ist man noch manipulierbar, okay mit 20 oder älter kann man auch manipulierbar sein. Man kann sogar mit 25 noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Stichwort ist: Geistige Reife
Der_Narr schrieb:Soviel wie ich weiss kann man auch schon ab 18 als voll strafmündig gelten.
Also lebenslang verhängen.
Dies wird aber nur sehr selten gemacht.
Ich glaube den Schlächter von Mettmann...wie hiess er noch....Barsch glaube ich,der später bei seiner Hodenamputation 1976 gestorben ist hatte man,obwohl er bei seinen Morden an den kleinen Jungs noch keine 21 Jahre alt war lebenslänglich verhängt.
Nur durch die Hodenamputation hätte er eine Chance jemals wieder auf freien Fuss auf Bewährung zu kommen.
Nur die Narkose war zu stark.
Somit hatte sich das Thema "Barsch" erübrigt.
Aber auch heute noch kann man 18 jährigen Menschen zu lebenslänglich verurteilen.
Grüsse vom Narren
Hi Narr, verdammt du hast tatsächlich recht!Der_Narr schrieb:Soviel wie ich weiss kann man auch schon ab 18 als voll strafmündig gelten.
Also lebenslang verhängen.
Dies wird aber nur sehr selten gemacht.
Sicherlich. Was für ein tragischer Unfall.Der_Narr schrieb:Ich glaube den Schlächter von Mettmann...wie hiess er noch....Barsch glaube ich,der später bei seiner Hodenamputation 1976 gestorben ist hatte man,obwohl er bei seinen Morden an den kleinen Jungs noch keine 21 Jahre alt war lebenslänglich verhängt.
Nur durch die Hodenamputation hätte er eine Chance jemals wieder auf freien Fuss auf Bewährung zu kommen.
Nur die Narkose war zu stark.
Wer weiss, möglicherweise muss Herr Sürücü nach seiner Haft auch dieDer_Narr schrieb:as Landgericht Düsseldorf verurteilte ihn dann später zu 10 Jahren Jugendstrafe,mit anschliessender Unterbringung in einer Heil und Pflegeanstalt.