heimtckischer Ehrenmord in Deutschland

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sage schrieb:
...
Da hat es der türkische Mörder im letzten Jahr besser gemacht.Er ist in die Türkei geflohen, wurde dort inhaftiert und ist auf einem "Stück Seife ausgerutscht"Es lebe die türkische Sauberkeit....


Sage

das ist ja so auch nicht ganz richtig. dort werden sie freigesprochen weil ehrenmorde da scheinbar keine verbrechen sind...

ansonsten finde ich Deine beiträge -ich wills mal so sagen- recht krass, aber Du sprichst auf ironische weise aus, was viele im moment denken. ich hab nur eine bitte an Dich: hasse nicht.
 
Pelisa schrieb:
Jetzt hab ich einen brauchbaren Bericht gefunden. Der Verurteilte hat tatsächlich gestanden.
Die Beweise gegen die Brüder waren sehr schwach.
Das Urteil geht völlig in Ordnung.

Der geständige Täter ist im Vergleich zur üblichen
Praxis sehr hart bestraft worden.

Mutmasslichen Mittätern konnte nichts nachgewiesen
werden.

Also, ich möchte jetzt hier nicht meine empörten,
aufgeregten Cubanitas zitieren, die mir wieder mal
erklären, wie in Kuba bei ähnlichen Sachlagen verfahren
wird, wo nämlich ein jugendlicher Mörder einfach bis
zum 19. Lebensjahr eingeknastet und dann erschossen
wird!

Nein, will ich nicht. :weihna1

Aber dieses deutsche Jugendstrafrecht liegt mir
etwas auf der Brust. "Heranwachsenden" vom 18. bis
zum 20. Lebensjahr droht eine Höchststrafe von 10 Jahren.

Ab dem Tag seines 21. Geburtstages droht einem
Mörder auf einmal lebenslänglich, statt 10 Jahre.

Dieser Gap ist mir nicht nachvollziehbar. Vielmehr
sollten Jugendstrafen mit zunehmendem Alter des Täters
doch gegen Strafen im normalen Strafrecht konvergieren,
oder?

Gruss
LB
 
LeBaron schrieb:
Aber dieses deutsche Jugendstrafrecht liegt mir
etwas auf der Brust. "Heranwachsenden" vom 18. bis
zum 20. Lebensjahr droht eine Höchststrafe von 10 Jahren.

Ab dem Tag seines 21. Geburtstages droht einem
Mörder auf einmal lebenslänglich, statt 10 Jahre.

Dieser Gap ist mir nicht nachvollziehbar. Vielmehr
sollten Jugendstrafen mit zunehmendem Alter des Täters
doch gegen Strafen im normalen Strafrecht konvergieren,
oder?

Gruss
LB

Wobei sich mir die Frage aufdrängt ob ein (als Beispiel) Jugendlicher mit 17 Jahren nicht auch genau weiß was Er dort anstellt.
Ich habe durchaus Verständniss dafür das es eine gewisse "Altersbeschränkung" gibt, aber kann man nicht davon ausgehen das ein Mensch ab 14 Jahren genau weiß das Er eine schwerwiegende Straftat begeht?
Aber wo soll man die Grenze ziehen?

LG
Galahad
 
Mit 14 ist man noch manipulierbar, okay mit 20 oder älter kann man auch manipulierbar sein. Man kann sogar mit 25 noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Stichwort ist: Geistige Reife
 
JimmyVoice schrieb:
Mit 14 ist man noch manipulierbar, okay mit 20 oder älter kann man auch manipulierbar sein. Man kann sogar mit 25 noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Stichwort ist: Geistige Reife

Soviel wie ich weiss kann man auch schon ab 18 als voll strafmündig gelten.
Also lebenslang verhängen.
Dies wird aber nur sehr selten gemacht.
Ich glaube den Schlächter von Mettmann...wie hiess er noch....Barsch glaube ich,der später bei seiner Hodenamputation 1976 gestorben ist hatte man,obwohl er bei seinen Morden an den kleinen Jungs noch keine 21 Jahre alt war lebenslänglich verhängt.
Nur durch die Hodenamputation hätte er eine Chance jemals wieder auf freien Fuss auf Bewährung zu kommen.
Nur die Narkose war zu stark.
Somit hatte sich das Thema "Barsch" erübrigt.

Aber auch heute noch kann man 18 jährigen Menschen zu lebenslänglich verurteilen.

Grüsse vom Narren
 
Der_Narr schrieb:
Soviel wie ich weiss kann man auch schon ab 18 als voll strafmündig gelten.
Also lebenslang verhängen.
Dies wird aber nur sehr selten gemacht.
Ich glaube den Schlächter von Mettmann...wie hiess er noch....Barsch glaube ich,der später bei seiner Hodenamputation 1976 gestorben ist hatte man,obwohl er bei seinen Morden an den kleinen Jungs noch keine 21 Jahre alt war lebenslänglich verhängt.
Nur durch die Hodenamputation hätte er eine Chance jemals wieder auf freien Fuss auf Bewährung zu kommen.
Nur die Narkose war zu stark.
Somit hatte sich das Thema "Barsch" erübrigt.

Aber auch heute noch kann man 18 jährigen Menschen zu lebenslänglich verurteilen.

Grüsse vom Narren


Ich habe gerade mal ein bissel gegoogelt um sicher zu gehen.
Jürgen Bartsch hiess er,er wurde vom Landgericht Wuppertal zu lebenslänglich verurteilt,der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf,und das Landgericht Düsseldorf verurteilte ihn dann später zu 10 Jahren Jugendstrafe,mit anschliessender Unterbringung in einer Heil und Pflegeanstalt.

Wen es interressiert:http://de.wikipedia.org/wiki/Jürgen_Bartsch

Grüsse vom Narren
 
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Der_Narr schrieb:
Soviel wie ich weiss kann man auch schon ab 18 als voll strafmündig gelten.
Also lebenslang verhängen.
Dies wird aber nur sehr selten gemacht.
Hi Narr, verdammt du hast tatsächlich recht!

Auf Heranwachsende (18- bis 20-jährige) ist das Jugendstrafrecht nach Maßgabe der §§ 105 ff. JGG anzuwenden. Hierbei wird insbesondere geprüft, ob der Heranwachsende von seinem Reifezustand zur Tatzeit im Hinblick auf die konkrete Tat noch einem Jugendlichen gleichzustellen war oder ob er jedenfalls eine jugendtypische Tat begangen hat. In der Praxis wird sehr häufig auch bei Heranwachsenden noch das Jugendstrafrecht angewendet. Dies gilt besonders bei schweren Straftaten, so dass beispielsweise in der Gruppe der wegen schwerer Gewaltdelikte verurteilter Heranwachsender die Verurteilung nach Jugendstrafrecht die Normalität darstellt (über 90 Prozent).

Der_Narr schrieb:
Ich glaube den Schlächter von Mettmann...wie hiess er noch....Barsch glaube ich,der später bei seiner Hodenamputation 1976 gestorben ist hatte man,obwohl er bei seinen Morden an den kleinen Jungs noch keine 21 Jahre alt war lebenslänglich verhängt.
Nur durch die Hodenamputation hätte er eine Chance jemals wieder auf freien Fuss auf Bewährung zu kommen.
Nur die Narkose war zu stark.
Sicherlich. Was für ein tragischer Unfall.

Der_Narr schrieb:
as Landgericht Düsseldorf verurteilte ihn dann später zu 10 Jahren Jugendstrafe,mit anschliessender Unterbringung in einer Heil und Pflegeanstalt.
Wer weiss, möglicherweise muss Herr Sürücü nach seiner Haft auch die
Angebote einer Heilanstalt in Anspruch nehmen.

Viele Grüsse
LB
 
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