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Pelisa
Guest
Gibt es in Dtld kein Neuerungsverbot im Rechtsmittelverfahren?
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sage schrieb:1) möchte ich mich bei dem Moderator Galahad für seine Polemik bedanken
Galahads Beitrag in diesem Thread von heute 18.26(seite 1)
2) Mord bleibt Mord, das ist klar.10Jahre Höchststrafe für ein Leben, das statistisch gesehen noch ca.53 Jahre gedauert hätte.Der Täter war 18Jahre alt, volljährig nach deutschem Recht.D.h.er hätte ohne Beschränkung ein Auto kaufen können,er hätte ohne Einschränkung einen Führerschein erwerben dürfen, ach ja geht ja jetzt schon eher, er hat uneingeschränktes Wahlrecht, aber für eien Aburteilung nach dem regulären Gesetz war er noch zu klein, pardon zu jung.Ob Moslem oder nicht, das deutsche Gesetz ist ein Hohn.
Da hat es der türkische Mörder im letzten Jahr besser gemacht.Er ist in die Türkei geflohen, wurde dort inhaftiert und ist auf einem "Stück Seife ausgerutscht"Es lebe die türkische Sauberkeit.
Aus diesem Grund wird man die Familie des Mörders in diesem Fall auch auf gar keinen Fall ausweiisen, weil die junge Frau sicherlich Verwandte in der Türkei hat...
3)Wenn wieder mal ein Ehrenmord ansteht, sollten sich die Auftraggeber eines Familienmitgliedes versicher, welches das 14.Lebensjahr noch nicht vollendet hat.Bekanntlich werden diese Kids mit einem Lolli und einem Riesenteddy von den Beamten getröstet und dann nach Hause geschickt, weil nicht strafmündig. Die italienische Mafia bedient sich bereits seit Jahren ca.12jähriger.
So und jetzt dürt Ihr wieder loshacken, der Moderator hat ja bereits den Startschuß gegeben.
Sage
JimmyVoice schrieb:In USA gibt es Indizienprozesse, aber nicht in D, da muss alles beweisbar sein. Eine Rivision macht man mitunter auch, wenn man ein Urteil für zu hart hält.
Indizienbeweis
Problematisch ist der sog. Indizienbeweis. Bei ihm gewinnt der Richter im ersten Schritt keine Überzeugung von der Haupttatsache (also etwa der Täterschaft des Angeklagten), sondern nur von Indizien als Hilfstatsachen des Beweises (etwa der jahrelangen Feindschaft von Angeklagtem und Opfer, der Androhung der Tat, der zeitlichen und örtlichen Gelegenheit usw.). Von diesen Hilfstatsachen wird dann auf die Haupttatsache geschlossen. Die Indizien (auch: Beweisanzeichen) vermitteln damit lediglich Hinweise auf Täter, Tat, Motiv und mögliche Beweise zur Ermittlung des wahren Sachverhalts. Die Überzeugung des Gerichtes kann sich auch auf Indizien stützen. Wirken mehrere von einander unabhängige Indizien darauf hin, dass ein sonst nicht zu beweisender Sachverhalt vorliegt, wird von einer Indizienreihe gesprochen. Dass Zusammenwirken besteht darin, dass sowohl Indiz 1 als auch Indiz 2 beide den Schluss auf die Haupttatsache erlauben. Davon ist die Indizienkette abzugrenzen, die vorliegt, wenn mehrere Indizien (voneinander abhängig) auf eine beweiserhebliche Tatsache hinweisen. Diese Abhängigkeit besteht bei der kürzesten Form der Indizienkette darin, dass sich der Richter von Indiz 1 überzeugt, hiervon auf Indiz 2 und erst von diesem auf die Haupttatsache schließt. http://de.wikipedia.org/wiki/Indizien#Indizienbeweis
Und damit der Moderator nicht so alleine dasteht, lieferst Du die Munition gleich mit, gell?sage schrieb:So und jetzt dürt Ihr wieder loshacken, der Moderator hat ja bereits den Startschuß gegeben.
JimmyVoice schrieb:Indizien heisst: Auf Grund gesammelter Spuren liegt die Vermutung und die Möglichkeit nahe, dass jemand eine Tat beging. Das deutsche Strafrecht bezieht sich aber nicht auf Vermutungen. Klar bei einigen Sendungen von Gerichtsshows sieht man öffter, wie ein Angeklagter plötzlich eben nicht der Täter war. Egal, in D gilt Beweis vor Indiz
Pelisa schrieb:Setzt das mal zusammen: Indizienprozess plus Todesstrafe.
Im Grunde wird dadurch jeder Abend allein zuhause, ohne Alibi, zum Risiko.