HEILKRÄUTERVERBOT ab 30.04.2011 !!!

Häufige Fragen (FAQ) zur EU Richtlinie traditioneller pflanzlicher Arzneimittel (THMPD) und deren Auswirkungen
www.anh-europe.org/files/110330_THMPD_FAQ_German.pdf


ANH BRIEFING über die Richtlinie zur Verwendung traditioneller und pflanzlicher medizinischer Produkte
www.anh-europe.org/files/100713_ANH-Briefing_Paper_THMPD_German.pdf


EU-Richtlinie THMPD – Das Aus für Heilpflanzen und Naturheilmittel?
www.gesundheitlicheaufklaerung.de/eu-richtlinie-thmpd-das-aus-fur-heilpflanzen-und-naturheilmittel


Die wahren Hintergründe zur EU-Richtlinie THMPD Alpenparlament.tv


Zur aktuellen Diskussion über Naturheilmittel und der europäischen Richtlinie 2004/24/EG
www.bio-markt.info/easyCMS/FileManager/Dateien/Salus_Heilpflanzen_2010.pdf
 
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Hier die ausführlichen Schlüssel-Bedenken gegen das HEILPFLANZENVERBOT

1. Diskriminierung von außereuropäischen Traditionen der Pflanzenmedizin dadurch, dass mindestens 15 der geforderten 30 Jahre als Basis verlangt wird, um eine schon lange etablierte, traditionelle Anwendung zu belegen. Diese Anforderungen liegen vor, weil in den verschiedenen Regionen unterschiedliche Standards in der Pharmakovigilanz vermutet werden.
Sie gehen davon aus, dass die Standards außerhalb Europas geringer sein könnten als innerhalb Europas. Diese Bestimmungen benachteiligen die Ayurveda, die Traditionelle Chinesische Medizin, die Süd-Ost-Asiatische, die Tibetische, die Amazonische und Südafrikanische Traditionen, die zu den ältesten und den am weitesten entwickelten Pflanzenbasierten Gesundheitstraditionen weltweit zählen.

2. Spezielle Kombinationen von pflanzlichen Produkten könnten verboten werden. Der „traditionelle Gebrauch“ nach THMPD stützt sich auf die Verwendung einer einzigen Pflanze oder einer spezifischen Kombination von Pflanzen. Das verhindert innovative Kombinationen, die aus wissenschaftlichen Erkenntnissen erwachsen. Ein Amendment (Einbeziehung), diesen Widerspruch zu lösen, wird gerade von der EU-Kommission geprüft, wird aber der Zustimmung des EU-Parlaments bedürfen.

3. An die Produkte werden Kriterien angelegt wie an Pharma-Produzenten und sie werden GMP unterworfen. Nach THMPD müssen die Hersteller eine pharmazeutische Herstellungspraxis nachweisen, als GMP bezeichnet: die Einhaltung von strengen Reinheits-, Stabilitäts- und Genotoxizitätskriterien. Die Anforderungen sind identisch mit der Herstellung von konventionellen Arzneimitteln, und fallen unter die Bestimmungen der selben Richtlinie (2001/83/EG). Bei den als Mischung zusammengesetzten Produkten können diese Kriterien nicht erfüllt werden, weil Mischungen komplex sind, die bekannten Marker maskiert sein können und in anderen Fällen Standards fehlen, um potentielle Marker zu identifizieren.

4. Traditionelle Arzneimittel werden nur zugelassen, wenn sie für die Anwendung von nur geringen Beschwerden angemeldet werden: dabei haben generell die traditionellen Medizinsysteme ein Spektrum entwickelt, das alle Beschwerden und Erkrankungen abdeckt, die in ihrem Umfeld vorkommen. Das Zulassungsverfahren kann also ethnischen Minoritäten, die Produkte ihres traditionellen medizinischen Systems nutzen wollen, sogar innerhalb der EU diskriminieren. Während Nahrungsergänzungsmittel (NEM), deren Inhaltsstoffe die Gesundheit unterstützen (oder das Krankheitsrisiko reduzieren) wie z.B. für das Herz-Kreislauf- oder das Nervensystem, legal in der EU verkauft werden dürfen, werden diese im THMPD-Verfahren verboten.

5. Exzessive Kosten, die durch das THMPD-Verfahren entstehen: Die hohen Kosten, die durch die Anforderungen der nach THMPD geforderten Daten entstehen, setzen sich zusammen aus der Zusammenstellung von Dossiers in Form von bibliographischen Zusammenstellungen und durch Expertengutachten, aber auch durch die Anforderungen an genotoxische Daten, die üblicherweise komplett erhoben werden müssen, da Daten darüber nicht verfügbar sind. Diese Kosten sind für viele KMUs nicht tragbar.

6. Pflanzliche Produkte, die signifikante Mengen an Vitaminen und Mineralstoffen enthalten, werden verboten sein und werden nur dann genehmigt, wenn die Wirkung dieser Nährstoffe als „vernachlässigbar“ gegenüber den pflanzlichen Komponenten bewertet wird.

7. Pflanzliche Produkte, die nicht-pflanzliche Inhaltsstoffe enthalten, die weder Vitamine noch Mineralstoffe sind, sind derzeit verboten: Möglicherweise wird das noch in einem Amendment der Richtlinie Berücksichtigung finden, auch wenn zu befürchten ist, dass die Befriedigung des HMPC hinsichtlich Verifizierung der Sicherheitsdaten zu einer Herausforderung und sehr teuer werden wird.

8. Anstieg der Kosten für den Endverbraucher und Beschneidung der Wahlfreiheit: die hohen Kosten für die Beantragung werden den Endverbraucher treffen und werden von einigen wirtschaftlich nicht zu tragen sein. Damit wird das Recht der Bürger in ihrer Wahlfreiheit, was sie für ihre Gesundheit tun wollen, beschnitten.

9. Kontrolle durch den Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) der EMA: Genehmigungen werden vom HMPC-Ausschuss kontrolliert, der überproportional stark mit „konventionellen“ Pharmakologen gegenüber Praktizierenden der Naturheilkunde und anderen Experten mit speziellen Erfahrungen über traditionelle medizinische Praktiken besetzt ist.

10. Auswirkung auf außereuropäische Lieferanten von pflanzlichen Rohstoffen: Viele der Rohstoffe, die potentiell unter die THMPD fallen, werden in außereuropäischen Ländern in Handarbeit geerntet oder werden von kleineren Bauern und Gemeinschaften produziert. Wenn Produkte, die solche Rohstoffe enthalten, als Nahrungsergänzungsmittel mit pflanzlichen Komponenten (botanical-containing food supplement) verboten werden, und auch nicht unter THMPD erlaubt werden können, dann könnte das diese ländlichen Gemeinschaften besonders stark treffen.
 
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