Hartz IV - und alles besser?

Was denkt ihr über Hartz IV?

  • Es ist eine gute Lösung.

    Stimmen: 5 10,4%
  • Dadurch werden die Probleme nicht beseitigt.

    Stimmen: 36 75,0%
  • Ich weiß nicht.

    Stimmen: 3 6,3%
  • Interessiert mich nicht.

    Stimmen: 4 8,3%

  • Umfrageteilnehmer
    48
Hallo!

Harz4 verstößt gegen das Grundgesetz und diend nur dazu , um die die Arbeit haben unter druck zusetzen und somit die Löhne nach unten zu drücken.
Die Ein- Euro- Jobs sind eine verordnete Zwangsarbeit was ja eigendlich verboten ist .
Es müßte die gesamte Bundesregierung abgesetzt werden oder Harz4 bekommen ., die dann bestimmt verhungern würde .
Dann müßte das AGL2 Ost und West angeglichen werden da wir ja ein Land sind oder ??

Noch eins

Leute geht weiter Montags auf die Straße sonst macht die Regierung was sie wollen mit uns .

Die müssen merken wer das Volk ist was sie wählt!!

Danke Jörg
 
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Hallo Joerg

In Plauen geht es weiter Montags und ich denke, es werden immer mehr die mitgehen.

Ansonsten erinnert mich die ganze Situation in Deutschlad sehr stark an die Weimarer Republik. Das einzige was noch fehlt sind die Straßenschlachten zwischen den Lagern. Doch weit sind wir davon nicht mehr entfernt. Traurig, daß man in der Politik aus alten Fehlern einfach nicht lernen will.

Hartz IV = Willkommen in der Steinzeit...

1-Euro-Jobs nannte man zu Hitlers Zeiten Reichsarbeitsdienst... in der Neuzeit ist Zwangsarbeit natürlich laut Grundgesetz verboten. Ach ja, würde unter Zwangsarbeit auch ansiedeln, daß ein Arbeitsloser seit Januar jeden Job annehmen muß, wikrlich jeden auch wenn er sich davon nicht ernähren kann.

Ach ja udn das mit Deinem Vorschlag ist so ein zweischneidiges Schwert.Absetzen belastet die Staatskasse zu Millionen, durch die Pensionen und Üerbgangsgelder die die Herren kassieren, wenn sie nimmer die Ämter ausfüllen, wenn auch nur körperlich. Sie von Hartz4 leben zu lassen ist schon besser, aberr nur unter den Bedingungen, wie das einfache Volk es muß. Keine Sparguthaben mehr (man kann sie ja dem Zugriff entziehen einschließlich der der Partner und Kinder), die ganzen Vorgänge müssten die genau so durchlaufen von Antrag bis zu den vierteljährlichen Gesprächen und dem Durchsuchen der Stellenanzeigen. Und das wichtigste ist, es müßte auf unbestimmte Zeit sein.

Alles Liebe
Romy
 
"Es ist aktive Manipulation, Arbeit mit Symbolen, Idolen, Magie durch Worte und Zahlen, Bindezauber, Bannzauber. Wir wurden durch Worte gefangengenommen, scheinbar frei zucken wir vor unsichtbaren Hindernissen, vor Worten wie "Arbeitslosigkeit" zurück. Natürlich gibt es auch eine Realität dazu, aber der Zustand wurde künstlich erzeugt, manipuliert.

Wie geht das? Menschen arbeiten für einen Unternehmer, schaffen ein Vermögen, vielleicht geht der Unternehmer an die Börse, er muß die Menschen kurz halten, damit sie ihm nicht zuviel von seinem Profit wegnehmen. Besser noch, er entläßt ein paar, das gibt Punkte an der Börse. Und obwohl wir alle das täglich lesen und erfahren, sind wir wie gelähmt, hilflos. Wo ansetzen?

Das ist die klassische Situation des Opfers eines mächtigen Zaubers. Der Unterschied zwischen der einfachen und einer magischen Manipulation ist, daß die einfache Manipulation Erkenntnis und Lösung zuläßt, die magische die Lösung aber ausschließt, weil Macht angewendet wird, um die Lösung zu verhindern.

..."

Luisa Francia (Drei Wünsche)
 
Die folgende Analyse beschreibt sehr detailliert wie die Kapitalisten unser Land, unsere Demokratie und ein lebenswertes Leben zerstören!
Rainer Roth ist für das Thema eine herausragende Autorität und Profi.

Rainer Roth:

Über das Elend des Regelsatzes von Alg II und das Versprechen der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Nebensache Mensch:

Über das Elend des Regelsatzes von Alg II und das Versprechen der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Vortrag von Rainer Roth auf einer Veranstaltung des Forums Gewerkschaften, der DGB-Region Nordhessen u.a. in Kassel am 14.01.2005

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist mit Hartz IV das Existenzminimum neu bemessen worden. Ein neuer Regelsatz von 345 Euro wurde aus der Taufe gehoben.
Bisher hat sich die Aufmerksamkeit kaum darauf gerichet, eher auf Lohndumping, die verschärfte Zumutbarkeit der Arbeit die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und jetzt auf die "Ein-Euro-Jobs".

Wie der Regelsatz von 345 Euro zustandegekommen ist und wie er sich zusammensetzt, legt die Bundesregierung bis heute nicht im Einzelnen offen. Sie hält es die Bemessungsgrundlagen für das Existenzminimum von Millionen Menschen geheim. Aber ein Jahr nach der Verabschiedung dieses Regelsatzes ist etwas durchgesickert. Der DPWV hat die Ergebnisse der Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998 (EVS 1998), die der Bemessung des regelsatzes zu Grunde lag, in ihren groben Strukturen veröffentlicht. (Der Paritätische Wohlfahrtsverband, "Zum Leben zu wenig ..." Eine offene Diskussion über das Existenzminimum beim Arbeitslosengeld II und in der Sozialhilfe. Berlin Dezember 2004)

I) Ausgaben für Nahrung und Genuss im Regelsatz

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit stehen einem Alg II-Bezieher von seinen 345 Euro mtl. täglich 0,88 Cent für Frühstück und jeweils 1,67 Euro für Mittag- bzw. Abendessen zur Verfügung oder 4,02 Euro am Tag. (Hinweise der BA zur Durchführung des Alg II, BA 9.14) Insgesamt sind im Regelsatz 4,23 Euro am Tag für Nahrung und Getränke enthalten. (info also 2004, 189) Die verbleibenden 21 Cent täglich können Sie für Kaffee und Kuchen ausgeben. Guten Appetit, wünscht die Bundesregierung. Im alten Regelsatz waren noch 4,35 Euro tägl. drin.

Für Gaststättenbesuche sind 0,34 Cent täglich eingeplant. Das sind ein Drittel der realen Ausgaben der unteren 20% der Einpersonen-Haushalte der Verbrauchergruppen der EVS, aus deren Ausgabeverhalten der Regelsatz abgeleitet wurde. Nur der reine Nahrungsmittelanteil (eben ein Drittel) wird anerkannt, nicht z.B. die im Verkaufspreis enthaltenen Personalkosten eines Kellners oder die Mietkosten der Gaststätte.

Nach dem Mittagessen darf ein AlgII-Bezieher auch rauchen. 18 Cent kann er dafür täglich ausgeben. Das reicht für 1-2 Zigaretten. Alg II ist was für Nichtraucher. Im alten Regelsatz durfte man noch die 3-4 Zigaretten konsumieren.
Mit dem Regelsatz wird das Rauchen bekämpft. Ob das dem Einfluss der gesundheitsbewußten Grünen zuzurechnen ist?
Aber auch die Trunksucht wird energisch angegangen. Denn im alten Regelsatz waren noch 27 Cent täglich für alkoholische Getränke erlaubt. Die sind jetzt gestrichen.

Für Nahrung und Genuss insgesamt stehen heute 4,75 Euro tägl. zur Verfügung. Im alten Regelsatz waren es noch 5,31 Euro. Der Staat, der dieses lausige Lebensniveau zugesteht und noch kürzt, nennt sich stolz Sozialstaat. Und wer immer ihn als Sozialstaat bezeichnet, muss sich darüber im klaren sein, das er damit diesem Armutsniveau ebenfalls das Schild "sozial" umhängt.

Die Ausgaben für Nahrung, Getränke und Genussmittel sind gesenkt worden, weil nach Auffassung der sozialdemokratischen Bundesregierung die gegenwärtige Höhe des Sozialleistungsniveaus ein "Fehlanreiz" (Schröder) ist, der die Motivation zu arbeiten schwächt. Zweifellos steigt mit 88 Cent fürs Frühstück die Bereitschaft alles zu tun, um aus dem Bezug dieser "Sozial"leistungen herauszukommen. Und die Bereitschaft würde sicher noch mehr steigen, wenn man den Umfang der zugestandenen Nahrungsmittel noch weiter kürzt. Die Verweigerung von Leistungen erscheint als "sozial".

II) Regelsatz - relativ zu gestiegenen Ausgaben gekürzt

Man soll nun nicht glauben, dass ein AlgII-Bezieher diese 4,75 Euro tatsächlich zur Verfügung hat. Denn eine ganze Reihe Ausgaben werden im neuen Regelsatz gegenüber dem alten Regelsatz nicht mehr anerkannt, obwohl es sie gibt. Das führt dazu, dass man weniger zu essen hat.
Die Ausgaben z.B. für Telefon werden nicht mehr zu 100%, sondern nur noch zu 60% anerkannt. 17,85 Euro mtl. stehen dafür zur Verfügung, statt der tatsächlich ausgegebenen 29,75 Euro. Die zwölf Euro werden im Wesentlichen über Verzicht bei der Ernährung wieder "hereingeholt".

Mit den 17,85 Euro mtl. sollen vor allem "die Grundgebühren für Telefon und ein durchschnittlicher Verbrauch an Gesprächsgebühren erfasst" sein. (Verordnung zur Durchführung des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelsatzverordnung - RSV), Begründung, info also 4/2004, 187) Die Grundgebühr für den einfachsten Anschluss der Telekom macht 15,66 Euro aus. Es bleiben 2,21 Euro für den "durchschnittlichen Verbrauch". In diesem sollen jetzt auch die Internetzugangskosten enthalten sein. Denn ein "Ausschluss von den Informationsmöglichkeiten, die das Internet bietet, (wird) nicht mehr als akzeptabel angesehen." (ebda. 187) Für den Internetzugang werden zwar zusätzliche Gebühren fällig. Wie man Zugang zum Internet bekommt, ohne Gebühren zu zahlen, dieses Problem muss in Eigenverantwortung gelöst werden. Aber die ja erfreulicher durch Hartz IV erheblich gestärkt worden.
Eigenverantwortung braucht man auch, um mit Ausgaben für Computer und Software in Höhe von 1,83 Euro mtl. (der Hälfte der realen Ausgaben) sich die nötige Hard- und Software zu beschaffen. Jedenfalls hat die Bundesregierung mit den im Regelsatz gekürzten Ausgaben für Nachrichtenübermittlung alles getan, um den Ausschluss der Armutsbevölkerung aus dem Internetzugang zu beenden.

Haushaltsstrom wird nicht mehr zu 100%, sondern nur noch zu 85% anerkannt, 20,74 Euro im Monat statt 24,40 Euro.
60 Cent am Tag stehen für Verkehrsmittel zur Verfügung. Das reicht vielleicht für eine Hin- und Rückfahrt in der Woche in Großstädten.
Das KfZ ist als Vermögen jetzt weitgehend anerkannt. Darauf sind Clement und die Bundesagentur mächtig stolz. Clement und Eichel aber haben dafür gesorgt, dass im Regelsatz nicht ein Cent für die Unterhaltungskosten eines KfZ vorgesehen ist. Obwohl die unteren Verbrauchergruppen sowieso nur 18,40 Euro im Monat dafür ausgeben. Die Gesamtsumme der insgesamt gekürzten Ausgaben beläuft sich auf rd. 37 Euro. Der Regelsatz ist also im Verhältnis zu den früher anerkannten realen Ausgaben erheblich gekürzt worden.

III) Maßstab für den neuen Regelsatz war letztlich der alte Regelsatz

Andererseits sind andere Positionen in höherem Umfang anerkannt worden, vor allem Ausgaben für Freizeitgestaltung und Gesundheitskosten. Schließlich hat sich die Struktur der Verbrauchsausgaben von 1983 bis 1998 verändert. Der alte Regelsatz wurde ursprünglich auf der Grundlage einer Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1983 festgelegt.
Letztlich wurde der neue Regelsatz von 345 Euro so festgesetzt, dass bei der Auswertung der EVS 1998 genauso viel gekürzt wurde, wie an zusätzlichen Ausgaben zugestanden werden musste. Es kam für 1998 genau der Regelsatz heraus, der 1998 sowieso schon bezahlt wurde. Maßstab für den Regelsatz war also letztlich der bisher gezahlte Regelsatz, nicht die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Relativ zu den gestiegenen Ausgaben bedeutet der Regelsatz von 345 Euro also eine deutliche Senkung, keine sichtbare absolute, sondern eine unsichtbare relative Senkung. Der Regelsatz hätte nicht gleichbleiben, sondern erheblich erhöht werden müssen.

IV) Regelsatz erhöht?

Die Bundesregierung versprüht ganze Wolken von Sozialparfum. "Der neue Regelsatz verbessert die Situation der betroffenen Menschen." (Pressemitteilung Nr. 653 vom 16.12.2004) Die Bundesregierung verhindert die notwendige Steigerung des Regelsatzes und faselt von Verbesserung. Der neue Regelsatz ist ein Meisterstück sozialdemokratischer Heuchelei.
Aber liegt nicht der neue Regelsatz bei 345 statt bei vorher 297 Euro? Ist das nicht eine Verbesserung?
Für den, der vorher einmalige Beihilfen nicht in dieser Höhe in Anspruch genommen hat, ist es eine Erhöhung.
Aber: die zusätzlichen 48 Euro entsprechen genau dem, was bislang im Durchschnitt bei einem Alleinstehenden tatsächlich von den Sozialämtern ausgegeben wurde.
Es handelt sich also allenfalls um die Beibehaltung des bisherigen Zustandes, nicht um eine Verbesserung. Aber auch hier hätte mehr gezahlt werden müssen, denn die Ausgaben unterer Verbrauchergruppen für Bekleidung wurden nur zu 90% anerkannt, die für Schuhe und für Möbel nur zu 80%. Wären sie zu 100% anerkannt worden, hätte der Regelsatz allein deswegen um 6 Euro höher ausfallen müssen.
Bei minderjährigen Kindern liegen die heute anerkannten Beihilfen sogar 20% unter dem, was bisher bezahlt wurde. (Helga Spindler, Die neue Regelsatzverordnung - Das Existenzminimum stirbt in Prozentschritten, info also 2004, 150) Und die Regelsätze der Mehrheit der Kinder, nämlich der Schulkinder wurden um etwa 10% gesenkt. Wenn Eltern das ausgleichen, kürzt sich ihr Regelsatz.
In wachsendem Maße werden die Unterkunftskosten nicht mehr als angemessen anerkannt. Die Angemessenheit richtet sich nach den Mietobergrenzen des Wohngeldgesetzes plus einem Aufschlag oder nach dem Mietspiegel. Die verfügbaren freien Wohnungen aber werden in der Regel zu Mieten oberhalb des Mietspiegels angeboten. Wird dann nach einem halben Jahr nur noch der angemessene Mietteil gezahlt, kürzt das den Regelsatz.
All das und andere nicht als "regelsatzrelevant" angesehene Ausgaben führen dazu, dass die Armutsbevölkerung in der Regel für Nahrung und Genuss nicht 4,75 Euro tägl., sondern nur etwa die Hälfte ausgeben kann. Das ergab eine nahezu unbekannte Untersuchung auf der Grundlage des Mikrozensus 1998. (Rainer Roth, Sozialhilfemissbrauch, Frankfurt 2004, 22)

V) Forderung: Regelsatz von mindestens 460 Euro

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die Erhöhung des Regelsatzes um 19% auf 412 Euro. (FR 21.12.2004) Er fordert zu Recht, dass die Kürzungen bei der Anerkennung regelsatzrelevanter Ausgaben rückgängig gemacht werden müssen. Dabei berücksichtigt er jedoch nicht, dass Stromkosten nicht mehr zu 100%, sondern nur noch zu 85% anerkannt werden und dass alle Ausgaben für alkoholische Getränke gestrichen wurden. Beides zusammen macht zusätzliche 12 Euro aus.

wird fortgesetzt

Aroha
 
Moin Moonrivercat

Aber natürlich wird durch Harz4 alles besser. Die Schere zwischen Arm und Reich wird geschlossen, die sozialschwachen werden in Geld baden und aus dem nichts entstehen 5,2 Milionen Arbeitsplätze.
Denn so hat es unser großer :guru: :guru: :guru: Kanzler beschloßen.
Und der kann sich doch gar nicht irren oder?
Übrigens, im Himmel ist Jahrmarkt. :angry2: :angry2: :angry2: :angry2:

Gruß
Galahad
 
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selber denken statt Rainer Roth zitieren :)
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stand nun in meinem Kontrollzentrum.

Werde es dann eben lassen mit Rainer Roth, wenn ich ihn persönlich auch für sehr informativ und gerade -zum selbst nachdenken für sehr anregend halte.

Aroha
 
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