Also folgendes:
Solche ewig langen Schreiben werden weder vom Bundespräsidenten Wulff, der Bundeskanzlerin Merkel oder der Bundesarbeitsministerin von der Leyen, gelesen.
Sind die Anschreiben kürzer, auch nicht. Diese Regierungspersonen teilen lediglich folgendes im Auftrag mit, das sie in dem Fall direkt nichts tun können. Sie verweisen auf die Behörden und Gerichte. Diese beiden Organe sind aber rechtlich und moralisch mittlerweile "verkommen" und lehnen alle Beschwerden ab.
Der Bundespräsident leitet das Schreiben an die Korrespondenz- und Beschwerdestelle der Bundesagentur für Arbeit (einer großen dubiosen Behörde) in Nürnberg weiter. Nürnberg war die ehemalige Hauptstadt der Reichsparteitage und der Nazigeist weht heute noch dort. Eine Antwort von dort kann man sich ersparen, weil das nur ärgert.
Das Bundesverfassungsgericht braucht für eine Bearbeitung einer Verfassungsbeschwerde. Voraussetzung ist die Einhaltung des Rechtsweges, es müssen alle Rechtsmittel ausgeschöpft sein, dann hat man 6 Monate Zeit, sich innerhalb dieser Frst dorthin zu wenden und das kann jeder mündige deutsche Staatsbürger. 99% aller Verfassungsbeschwerden werden abgelehnt oder nicht angenommen.
Zu allerletzt gibt es noch den EUGH (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg). Das ist meiner Meinung nach die beste Station, denn diese haben schon mehrfach gegen Deutschland, aufgrund der Verletzung der Menschenrechte, entschieden. Auch hier müssen vorher alle inländischen Rechtsmittel angewandt worden sein.