Grundrechte kennen keine Kontaktverbote - Verfassungsgericht

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ganz recht.
nur:
kennen wir "die reale Gefahr" denn bereits?
macht das Virus bei den leichteren Fällen wirklich keinen größeren Schaden?

oder ists womöglich wie bei zum Beispiel den Windpocken und der Gürtelrose,
wo das Virus, wenn man als Kind Windpocken hatte, im Alter Gürtelrose macht?

https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/windpocken-guertelrose.html#c1198

wer weiß, was für Überraschungen das Coronading noch in petto hat.

Und genau über diese Verhältnismässigkeit wurde heute im niedersächsischen Landtag rege diskutiert, endlich gibt es mal wieder richtige politische Debatten, es gibt genug Politiker die dazu kontroverse Meinungen haben und diese auch öffentlich vertreten, deshalb sind sie ja demokratisch gewählt worden, nicht wahr? :sneaky:
 
Soll ich dir mal aufzählen, wie oft du andere schon beleidigt hast und angegangen bist? Aber dann eingeschnappt sein, wenn du mal Gegenwind bekommst - sehr schön :X3:[/QUOTE
Liebe @Enndlin ach und deswegen gehst du mich an? Merkst du nicht, dich kann nicht ernst nehmen, du mimst hier die Erleuchtete dabei bist du voller Gift. Das darfst du jetzt als Beleidigung ansehen. Ich bin nicht eingeschnappt, du weißt die Dummen sterben nicht aus. Damit für mich Ende der Diskussion es ist OT.

Du darfst trotzdem weitermachen-
Weißt du wenn man nichts mehr zum argumentieren hat, dann kommen Rechtschreibkorrekturen-(y)
 
Ach @Hatari :D Du kannst mich nicht beleidigen. Denn mit jeder Entgleisung, die du bringst, stellst du dich selber bloß. Ich bin nur der Spiegel, in den du schaust. Du zickst einfach nur wieder mit dir selber rum :X3: Und ich könnte noch sehr viel mit dir argumentieren, wenn du das möchtest :) Aber nicht in diesem Thread.
 
@Hatari Ich weiß nicht, was dich umtreibt, möchte es auch nicht wissen, nur deine Entgleisungen führen ja seit Jahren dazu, dass du bei mir im Iglu-Eisschrank bist. Immer mal wieder mit Pausen und dann geht es wieder los und ab auf die intuitive Scrolltaste. Wenn du dich nicht unter Kontrolle hast, dann verlasse doch dieses Thema. @Enndlin bitte erwidere nichts mehr in diesem Faden auf diese Userin, oder macht das unter euch/uns aus. Danke.

Und genau über diese Verhältnismässigkeit wurde heute im niedersächsischen Landtag rege diskutiert, endlich gibt es mal wieder richtige politische Debatten, es gibt genug Politiker die dazu kontroverse Meinungen haben und diese auch öffentlich vertreten, deshalb sind sie ja demokratisch gewählt worden, nicht wahr? :sneaky:

Auf jeden Fall. Nachdem ich gestern die Haufe-HP über mehrere Seiten gelesen habe, wurde deutlich, dass es sogar mehrere Verfassungsrichter gibt, die sich kritisch äußern, das lässt aufhorchen und hoffen.

Und auch das ist gut, also der Gegenwind:

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble stößt mit seinem Vorschlag, das Grundgesetz zu ändern, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments auch während der Corona-Krise sicherzustellen, auf breiten Widerstand in den Bundestagsfraktionen. Der Vorsitzende der Linksfraktion, Dietmar Bartsch, sagte der Süddeutschen Zeitung: "In Krisenzeiten das Grundgesetz verändern zu wollen, verbietet sich - die Linke wird das nicht unterstützen." Das Parlament sei handlungsfähig, die demokratische Opposition zeige "sich außerordentlich kompromissbereit und wir sollten die Bevölkerung nicht zusätzlich mit solchen Diskussionen verunsichern - was sollen da Ärztinnen oder Pfleger denken?"

https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-grundgesetz-aenderung-wolfgang-schaeuble-1.4868353


Hier im ZDF kürzlich:

Bei dieser Frage kam Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble kurz ins Straucheln. Marietta Slomka wollte im Interview im heute journal von ihm wissen, wie es denn sein kann, dass Beschlüsse zur Eindämmung des Coronavirus gefasst wurden, die so weitreichend sind, dass das Infektionsschutzgesetz die Politiker dazu eigentlich gar nicht ermächtigt.

"Doch, die Entscheidungen sind im Wesentlichen..." antwortete Schäuble, um dann noch einmal neu anzusetzen: "An der einen oder anderen Frage werden die Juristen streiten." Aber im Wesentlichen seien die Entscheidungen auf Grundlage der Gesetze getroffen worden, so Schäuble. Zudem verwies er auf den Zeitdruck:


In einer Bedrohungslage können wir nicht monatelang prüfen und debattieren. Es muss auch entschieden werden.

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/coronavirus-grundrechte-infektionsschutzgesetz-100.html


Das ist eben doch nicht ganz so, erstrecht nicht über Monate und immer wieder die Verhältnismäßigkeit, die ja im Hinblick auf die (Pandemie) Zahlen durchaus zu hinterfragen ist.
 
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Der Hinweis auf das Infektionsschutzgesetz, ich erwähnte das ja früher bereits, dass es offenbar recht beliebig ausgelegt wurde.

Da kommen noch einige Klagen, vermutlich auch einige mehr, das ist ganz sicher. Zum Beispiel frage ich mich, wie weit es wirklich rechtsgültig ist, dass ein Paar in NRW glaube ich, die sich ein Eis aus einer Eisdiele holten und sich 30m oder mehr oder weniger entfernt auf eine Bank setzten, dann vom Gesundheitsamt zu einem Ordnungsgeld von jeweils 200.- € verdonnert wurden, weil die 50m Abstand nicht eingehalten wurden.

In Anbetracht dessen, dass beide (gehen wir mal davon aus) gesund und nicht infiziert sind, wird das kritisch betrachtet fraglich sein, ob eine solche Maßnahme durch das Infektionsschutzgesetz überhaupt abgedeckt ist (?).

Allerdings nimmt man ja im Schnellverfahren Änderungen an diesem Gesetz vor, das sollte allerdings auch nachdenklich stimmen.
 
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