Grundgesetz

S

Schlangenstab

Guest
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland
Also theoretisch könnte das Volk eine freie Wahl verlangen, zumindest sehe ich das so und dann könnte man die AKW Frage endgültig in DE klären.
Denn dieser Artikel sagt es klar und deutlich.
lg
Cyrill
 
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Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland
Also theoretisch könnte das Volk eine freie Wahl verlangen, zumindest sehe ich das so und dann könnte man die AKW Frage endgültig in DE klären.
Denn dieser Artikel sagt es klar und deutlich.
lg
Cyrill

Dieser Artikel zeigt den Schein, damit es exakt so geglaubt wird, akzeptiert und anerkannt. Er zeigt nicht die Wirklichkeit.

Und das Begreifen, dass der Artikel nicht Wirklichkeit ist wurde sorgfältig mit Bedacht eliminiert, so dass immer darauf verwiesen werden kann: Hier steht es schwarz auf weiß.
 
Dieser Artikel zeigt den Schein, damit es exakt so geglaubt wird, akzeptiert und anerkannt. Er zeigt nicht die Wirklichkeit.

Und das Begreifen, dass der Artikel nicht Wirklichkeit ist wurde sorgfältig mit Bedacht eliminiert, so dass immer darauf verwiesen werden kann: Hier steht es schwarz auf weiß.
Es steht so im Grundgesetz und laut diesem Artikel, dürfte für mich persönlich das Volk über sowas abstimmen dürfen. Denn es steht klar und deutlich das Volk ist die Staatsgewalt, dh. eigentlich müsste mehr ein System der direkten oder direkteren Demokratie gelten, wenn ich es richtig interpretiere.
lg
Cyrill
 
Auf Bundesebene gibt es zur Zeit kein Initiativrecht für das Volk. Allerdings besagt das Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 2: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen [...] ausgeübt." Da sich "Wahlen" stets auf Personen und "Abstimmungen" stets auf Sachfragen beziehen, ist eine Volksgesetzgebung somit prinzipiell vom Grundgesetz abgedeckt. In Artikel 76 des Grundgesetzes hingegen wird das Gesetzgebungsverfahren dargelegt, ohne dass "das Volk" dort erwähnt wird. Das Bundesverfassungsgericht sowie die überwiegende Zahl der Staatsrechtler interpretiert diesen Widerspruch derart, dass eine Volksgesetzgebung auf Bundesebene eingeführt werden kann, allerdings erst nach Ergänzung des Artikels 76 um entsprechende Formulierungen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Direkte_Demokratie

Das hier sollte in Ordnung gebracht werden und dann kann man wieder mehr abstimmen, dh. man sollte wenn man politisch interessiert ist, an dem was versuchen zu ändern, denn dadurch kann man dem Volk wieder mehr Verantwortung übergeben und die Politiker haben weniger Macht, ... . Dh. *Macht* ist weniger (gefährlich) wenn sie verteilt ist, ist meine Ansicht.
lg
Cyrill
 
Es steht so im Grundgesetz und laut diesem Artikel, dürfte für mich persönlich das Volk über sowas abstimmen dürfen. Denn es steht klar und deutlich das Volk ist die Staatsgewalt, dh. eigentlich müsste mehr ein System der direkten oder direkteren Demokratie gelten, wenn ich es richtig interpretiere.
lg
Cyrill

Natürlich: Nur überlege dochmal drei Aspekte

1) Wann wurde das Grundgesetz erstmals festgelegt?

2) WER war für das Festlegen des Grundgesetzes verantwortlich?

3) Wer hält sich an die Durchführung des Grundgesetztes, so wie es verzeichnet steht?
 
Natürlich: Nur überlege dochmal drei Aspekte

1) Wann wurde das Grundgesetz erstmals festgelegt?

2) WER war für das Festlegen des Grundgesetzes verantwortlich?

3) Wer hält sich an die Durchführung des Grundgesetztes, so wie es verzeichnet steht?

1) 23 mai 1949
2) die drei Besatzungsmächte.
3) Vermutlich der Staat, bzw. die Staatsgewalt.
lg
Cyrill
 
1) 23 mai 1949
2) die drei Besatzungsmächte.
3) Vermutlich der Staat, bzw. die Staatsgewalt.
lg
Cyrill

2 und 3 hast du, wenn du genauer hinblickst, nicht beantworten können. Und jetzt frage dich mal, warum nicht?

Nummer 1 hätte ich auch beantworten können. Doch weshalb können wir 2 und 3 NICHT KONKRET beantworten ?
 
2 und 3 hast du, wenn du genauer hinblickst, nicht beantworten können. Und jetzt frage dich mal, warum nicht?

Nummer 1 hätte ich auch beantworten können. Doch weshalb können wir 2 und 3 NICHT KONKRET beantworten ?

Gute Frage, vermutlich weil es keine Bundesverfassung ist, ... ?
lg
Cyrill
 
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland
Also theoretisch könnte das Volk eine freie Wahl verlangen, zumindest sehe ich das so und dann könnte man die AKW Frage endgültig in DE klären.
Denn dieser Artikel sagt es klar und deutlich.
lg
Cyrill

schöne worte die das volk beruhigen sollen
wie die charta der menschenrechte ...
doch die realität sieht etwas anders aus ...

sowie mir demokratie in der schule erklärt wurde, indem das volk bestimmen kann usw.,
geht für mich mehr in bewußte irreführung ...

tatsächlich sind auch wir einem diktat unterlegen
meist wird es wirtschaftlich begründet...

grüße liebe daway
 
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schöne worte die das volk beruhigen sollen
wie die charta der menschenrechte ...
doch die realität sieht etwas anders aus ...

sowie mir demokratie in der schule erklärt wurde, indem das volk bestimmen kann usw.,
geht für mich mehr in bewußte irreführung ...

tatsächlich sind auch wir einem diktat unterlegen
meist wird es wirtschaftlich begründet...

grüße liebe daway

Ja daway. Und da wären wir wieder bei der Ehrlichkeit, die du drüben begonnen hast zu erfragen. Hier in der Sache Grundgesetz, wird ganz deutlich, wie Ehrlichkeit bestraft wird. Sie wird grundlegend schon im Keim festlegend begrenzt.
 
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