In unserem Land gelten die von der Regierung verabschiedeten Gesetze.
Alles andere ist nicht zuständig.
Das kirchliche Gesetz gilt nur für diejenigen, welche sich zu ihrer Kirche bekennen und dort Mitglied sind. Aber auch die Kirche hat sich in unserem Kulturkreis an die Landesgesetze zu halten.
Alles andere ist nicht zuständig.
Das kirchliche Gesetz gilt nur für diejenigen, welche sich zu ihrer Kirche bekennen und dort Mitglied sind. Aber auch die Kirche hat sich in unserem Kulturkreis an die Landesgesetze zu halten.