Noch einmal zum Begriff: "NTE": Moody selbst sprach immer von "Nachtod-Erfahrungen", so wie auch die Reanimierten, die felsenfest von der Realität des Erlebten überzeugt waren, davon, daß sie die Schwelle des Todes überschritten hätten. Der Begriff "Nahtod-Erfahrung" ist ein Kompromißbegriff und ein Tribut an die Kritiker. Man einigte sich darauf mit dem Argument, die Reanimierten seien keineswegs "tot" gewesen, auch wenn alle medizinischen Kriterien eines klinischen Todes erfüllt gewesen seien, sonst hätten sie kaum von ihren Erlebnissen Bericht erstatten können. Dieses Argument brachte systematisch der katholische Theologe Hans Küng vor (die Amtskirchen tun sich schwer mit der NTE-Forschung, eine offizielle Stellungnahme des Vatikans liegt auch nach 30 Jahren Forschungsarbeit nicht vor; verständlich, da hier gewisse Dogmen und Mystizismen klar fallen, wie etwa das eines jenseitigen Strafgerichts).
Es kommt immer wieder der Einwand, die wiederbelebten Patienten seien ja gar nicht "richtig" tot gewesen, die erfolgreiche Wiederbelebung zeige das. Diesen formallogischen Einwand hört man in Diskussionen oft. Auf diesem Argument baut auch der Theologe Hans Küng seine Gegenposition auf:
"Keiner, der zurück ins Leben kam, hatte die Schwelle zum Tod überschritten.
Da der Tod noch nicht eingetreten sei, könnten NTE-Erlebnisse auch nichts über ein Leben nach dem Tod aussagen:
"Was ist von dem Ganzen aus theologischer Perspektive zu halten? Kurz gesagt: Nichts!" (Hans Küng, Ewiges Leben, München 1982, S. 26)
Deshalb schlage ich vor, zwischen "klinischem Tod" und "biologischem Tod" zu unterscheiden. "Biologisch tot" nennen wir dann jemanden, der den "point of no return" überschritten hat. Die Entscheidung darüber, ob jemand endgültig tot sei, würde dann vom Kriterium der erfolgreichen Rückkehr abhängig gemacht. Selbstverständlich können wir von dieser Gruppe der Patienten keine Auskunft mehr erhalten. Für den Begriff "klinisch tot" könnte man folgende Definition als Grundlage nehmen:
Zitat:
Klinischer Tod: Aufgrund eines anhaltenden Herz-Kreislauf- und Atemstillstandes, d.h. aufgrund nicht feststellbarer Herztätigkeit, fehlender Pulse, blaßgrauer Zyanose oder Leichenblässe der Haut und der Schleimhäute, Lichtstarre der weiten Pupillen und Areflexie festgestellter Tod. Kriterien des eingetretenen Hirntodes: weite lichtstarre Pupillen, zerebrale Areflexie (spinale Reflexe oft erhalten), Null-Linie im EEG, Kreislaufstopp in Vertebralis und Karotiden (angiographisch nachzuweisen vor Organentnahme für Transplantation).
Roche Lexikon Medizin
Man könnte sich ganz pragmatisch auf folgende Aussagen einigen:
- Zum Zeitpunkt y war Person X im medizinisch definierten Sinne (s.o.) tot.
- Zum Zeitpunkt y+n war Person X im medizinisch definierten Sinne wieder lebendig.
(Dabei ist "n" eine Zeitvariable. In der Medizin geht man davon aus, daß 5 Minuten nach erfolgloser Reanimationsbemühung der biologische Organismus bereits so sehr geschädigt ist (die Gehirnzellen sterben aufgrund von Sauerstoffmangel ab), daß wir es bei einer glückenden Wiederbelebung nur noch mit einem willens- und bewußtseinsleeren Körper zu tun haben, der sich nie wieder regnerieren wird.)
Ich denke, mit dieser Definition von *Nahtod* kann man leben.