Glauben an sich im Eimer???

Tja, die Kirche ist schon raffiniert, sonst wäre sie ja auch nicht so reich .
Die waren immer schon ausgekocht, wenn es darum ging, die Schafe zu scheren resp. die Hand aufzuhalten. Imho ist das ein Skandal mittlerer Güte, genauso, daß sich der Staat als Beitragseintreiber der Pfaffen hergibt, denn das stelt imho die Trennung von Kriche und Staat auf den Prüfstand. Sollen sie doch selber sehen, wie sie an ihre Beiträge kommen.

LG
Grauer Wolf
 
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Bitte einfach mal genauer lesen. Das gleiche Thema hatten wir schon im Dezember. ;)
Also, ich bin schon seit 40 Jahren ausgetreten. Wenn ich jetzt einen Hindu oder Moslem als Aushilfe einstelle, dann muß ich
ev. und kath. Kirchensteuer bezahlen----auf die gezahlten Löhne.

Pauschalversteuerung von Minijobs
Ein großes Plus der Minijobs ist deren Sozialversicherungsfreiheit. Allerdings sind Minijobs nicht steuerfrei. Der Arbeitgeber entscheidet, ob er den Minijob pauschal oder über die Lohnsteuerkarte abrechnen will. Bei einem 400€-Minijob beträgt die Pauschalsteuer 2% des Arbeitsentgeltes. Der Arbeitgeber darf diesen Betrag vom Entgelt abziehen. Die Pauschalsteuer enthält neben Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag auch Kirchensteuer,

:D:Dunabhängig davon, ob überhaupt und wenn ja welcher Religionsgemeinschaft der Arbeitnehmer angehört.

Diese Pauschale wird vom Arbeitgeber nicht an das Finanzamt, sondern an die Minijob-Zentrale abgeführt. Bei kurzfristigen Minijobs beträgt die Pauschalsteuer 25% zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag und muss an das zuständige Finanzamt abgeführt werden. Entscheidet sich der Arbeitgeber gegen die Pauschalversteuerung, so muss er das Entgelt nach der Lohnsteuerklasse entsprechend der Lohnsteuerkarte des Minijobbers versteuern. In den Steuerklassen V und VI fallen dabei Steuern auch schon bei niedrigem Einkommen an, während in den Steuerklassen I bis IV das Einkommen meist steuerfrei bleibt.

http://www.steuerberaten.de/tag/pauschalversteuerung/

Tja, die Kirche ist schon raffiniert, sonst wäre sie ja auch nicht so reich .

http://www.kirchensteuerinfo.de/kirchensteuer-bei-minijobs-2115

Alternativ kann der Arbeitgeber nach seiner Wahl statt der 2%igen Pauschalsteuer auch eine Versteuerung nach Lohnsteuerkarte vornehmen. In diesem Fall wird die Lohnsteuer und damit auch die Kirchensteuer wieder je nach Lohnsteuerklasse und Einkommenshöhe individuell berechnet – wobei bei einem Minijobber-Einkommen von maximal 400,- € und den Lohnsteuerklasen I – IV keine Lohnsteuer und damit auch keine Kirchensteuer anfällt.


Lg
Any
 
Mir kommt die heutige Situation sehr ambivalent vor ... Einerseits ist der Glaube sogar in der Kirche merkbar im Schwinden, und andererseits beansprucht sogar eine "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" für sich einen Glauben zu haben.
Kann man eigentlich nicht glauben? Was glaubt man denn wenn man Nichtgläubig ist?


Es bestünde auch die Möglichkeit, um eine bessere Zukunft für die Kirche zu beten - ganz ohne Konfrontation mit Anwälten. :)
Wenn die Anwälte agieren wie die katholische Kirche, dann werden sie gewiss nicht beten.
Schließlich verdienen sie ihren Lebensunterhalt mit den Prozessen ... wer fragt da nach Moral?

Ischariot
 
Bitte einfach mal genauer lesen.

Ich hab genau gelesen, denn Du hast geschrieben:
Ich habe mal mit einem Anwalt gesprochen, da wollte ich wissen , warum ich -wenn ich einen Moslem anstelle auf die gezahlten Löhne Kirchensteuer zahlen muss-kath. und ev. , obwohl ich selber offiziell keiner Religion angehöre.

Von Minijober steht da nichts, bei einer Ein/Anstellung gehe ich von einem Vollarbeitsplatz aus.
 
Religion ist eine Menschenkonstruktion, die leider sehr oft nicht im Sinne von Humanität, sondern Herrschaft und Vorteil durch Abhängigkeit im Hintergrund haben. Siehe kath. Amtskirche, die die wahreLehre Jesus in ihrem Sinne mißbrauchte.
 
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Taugen Dogmen als die ewigen göttlichen Wahrheiten zum individuellen "Heil"?

auf keinen Fall Dogmen widersprechen sich oft selbst und es ist bedauerlich, dass die Kirche sie nicht reduziert und erneuert.

siehe:
Dogma 28, 29, 33: Gott ist unendlich gerecht, barmherzig und die absolute wohlwollende Güte.

199 Die Ausübung der kirchlichen Sündenvergebungsgewalt ist ein richterlicher Akt.

239 Die Seelen derer, die im Zustand der schweren Sünde sterben, gehen in die Hölle ein.

240 Die Höllenstrafe dauert in alle Ewigkeit.

Sind es nicht teuflische Gedanken einem Gott mit o.a. Eigenschaften(28 - 33) zuzumuten die Verstorbenen für immer in die ewige Hölle zu verdammen?

Übrigens alle 245 Dogmen und eine Reihe von beachtenswerten Glaubenssätzen sind inder Broschüre "Überzeugung statt Religion" angeführt.
 
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