GEZ, Glühlampen, E10, KK-Verdordnung

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Musikuss

Guest
Ich finde die Politik wird immer dreister.

Es gibt ja schon einiges, was mich an den Verordnungen stört, die von oben auf den Bürger gepresst werden, aber warum wird alles geschluckt, weil es unter dem Motto der Umwelt zuliebe (Glühlampen, E10), den Kindern zuliebe (KK und Emanzipation der Frau zuliebe) und jetzt die angeblich gerechtere Abrechnung der GEZ-Gebühren läuft.

Was soll daran gerecht sein, wenn ein Single, der jahrelang regelmäßig Gez gezahlt hat, plötzlich zweifach oder dreifach zahlen soll?
Warum soll ein Single für ein Ferienhäuschen (ohne Strom!) das er vor dem Verfall gerettet hat, plötzlich zusätzlich pro Monat 17,98 Euro Gez-Gebühren bezahlen? 215,76 ist höher als die Grundsteuer des gesamten Grundstücks! Und jetzt 431.- bzw. 647.- Euro.

Wundert mich, dass dies gesetzlich überhaupt möglich ist. Gibt es da eigentlich keine Sammelklagen?

Ich empfinde dies als ungerecht, denn ich kann mich beim TV-sehen nicht zerteilen (gleichzeitig an beiden oder dreien Wohnorten klotzen). Da ich Gerechtigkeit liebe, ärgert es mich einerseits in der Vergangenheit mein TV angegeben zu haben, andererseits bin ich mir sicher, mir dies vom Staat wieder zurück zu holen. Vielleicht nicht legal aber gerecht. Robin Hood lässt grüßen!

Verzeiht, das musste ich jetzt mal los werden.-
 
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P.S. Wenn ich bedenke, dass Freunde von mir weder Tv, noch Handy, noch Pc besitzen, nur Radio und wegen der Arbeit zwei Wohnsitze halten müssen, dann ist diese deutsch-staatlich-errichtete Abzocke eine gnadenlose Schweinerei.

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P.S. Wenn ich bedenke, dass Freunde von mir weder Tv, noch Handy, noch Pc besitzen, nur Radio und wegen der Arbeit zwei Wohnsitze halten müssen, dann ist diese deutsch-staatlich-errichtete Abzocke eine gnadenlose Schweinerei.

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Mein Chef hat seine Büroräume im Kellergeschoss seines Wohnhauses. Soll aber 2 mal Gebühren bezahlen.
Auf unseren Widerspruch, dass sich die Geschäftsräume im Wohnhaus befinden, für die bereits Gebühren bezahlt werden, kam als Antwort, sobald die Geschäftsräume einen eigenen Eingang haben, sind sie Gebührenpflichtig, weil nicht ausschließlich durch die Wohnräume die Geschäftsräume betreten werden müssen.

Bis zum vergangenen Jahr wurde für den gesamten Wohnkomplex GEZ bezahlt, an den Geräten hat sich anzahlmäßig nix geändert.
 
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Mein Chef hat sein Büroräume im Kellergeschoss seines Wohnhauses. Soll aber 2 mal Gebühren bezahlen.
Auf unseren Widerspruch, dass sich die Geschäftsräume im Wohnhaus befinden, für die bereits Gebühren bezahlt werden, kam als Antwort, sobald die Geschäftsräume einen eigenen Eingang haben, sind sie Gebührenpflichtig, weil nicht ausschließlich durch die Wohnräume die Geschäftsräume betretbar sind.

Bis zum vergangenen Jahr wurde für den gesamten Wohnkomplex GEZ bezahlt, an den Geräten hat sich anzahlmäßig nix geändert.


Richtig, "eigener Eingang", das kommt noch hinzu. Ich habe extra aus feuertechnischen Gründen, war allerdings kein Muss, einen zweiten Eingang in einem Haus, (nicht das Ferienhäuschen), errichtet. Zugemauert ist er allerdings schnell wieder, denn nur für eine baulichen Veränderung, die nützlich erscheint, jedes Jahr extra 215 Euro zu zahlen, ist ein Hohn! (Bisher wurde er aber noch nicht erfasst). Falls das auch noch kommen würde, würde ich ihn wieder schließen.

Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass diese absurde Gesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht bestand haben wird. Denn was hat das Eine, Architektur eines Hauses, mit der Nutzung eines Rundfungerätes zu tun?


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das mit den Energiesparlampen ärgert mich auch, da meint man etwas gutes für die Umwelt zu tun und dann schadet es direkt für jeden der solche Lampenbirnen in der Wohnung hat.
 
Auch sehr interessant in diesem Zusammenhang, die Doktorabrbeit einer NDR-Mitarbeiterin:

Der umstrittene Rundfunkbeitrag sei in vielerlei Hinsicht „gleichheitswidrig“ und verstoße darüber hinaus gegen die Finanzverfassung, berichtet das Magazin „Der Spiegel“. Die 29 Jahre alte Terschüren halte die Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98 Euro im Monat für eine Steuer, schließlich werde die Gebühr „voraussetzungslos“ geschuldet. Zudem gebe es keine individuelle Gegenleistung für die Entrichtung. Terschüren verweist dem Magazin zufolge darauf, dass die Gruppe der Beitragszahler sich nicht von der Allgemeinheit abgrenzen lasse und keinen Sondervorteil habe.

http://www.focus.de/kultur/kino_tv/...abgabe-fuer-verfassungswidrig_aid_947155.html


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läuft schon deine klage gegn das gesetz?


shimon

Allgemein laufen mehrere Klagen.

Deshalb muss ich selbst jetzt nicht klagen, denn falls Du es noch nicht wissen solltest: Ein obig angstrebtes Urteil beim Bundesverfassungsgericht wäre nicht nur für die Kläger von Vorteil und bindend, sondern ist allgemein gültig. Das heißt, ich würde dabei profitieren, ohne selbst zu klagen. Anders sähe es aus, wenn jetzige Kläger die Klageschriften falsch gefasst hätten.

Aber leider erfahren wir das wohl erst in ein paar Jahren, denn Gesetzesmühlen mahlen bekanntlich langsam.

Dann könnte es auch für Hundehüttenbesitzer womöglich wieder schwieriger werden, denn diese müssen gegenwärtig nicht zahlen, selbst wenn sie von TV und oder PC-Elektronik umrahmt werden.


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Ich finde die Politik wird immer dreister.

Es gibt ja schon einiges, was mich an den Verordnungen stört, die von oben auf den Bürger gepresst werden, aber warum wird alles geschluckt, weil es unter dem Motto der Umwelt zuliebe (Glühlampen, E10), den Kindern zuliebe (KK und Emanzipation der Frau zuliebe) und jetzt die angeblich gerechtere Abrechnung der GEZ-Gebühren läuft.

War aber doch schon länger bekannt. Und wenn man sich versucht rauszureden, auf der Basis habe kein Radio und kein TV, bringt nichts mehr. Denn PC oder Smartphone reicht.

Aber Danke für den Thread, hat mich an meine Einreichung der Befreiung wieder erinnert. :lachen:

Tja, die lieben Vorgaben, bei Glühlampen sehe ich die Veräppelung noch ein wenig anders. Wir bauen alle um auf energiesparend und die Stromrechnungen explodieren. Es hat keinem tatsächlich eine Einsparung gebracht. Nur eventuell eine gesundheitliche Belastung wenn die Lampen brechen, oder Kleinkinder sie zerbeißen.

E5 die gleiche Verlade, keine Einsparung für den Verbraucher, einige wenige Motorschäden.

E10, noch weniger Sprit drinnen, aber keine Einsparung für den Verbraucher. Motorschäden, wollen wir mal abwarten.

Die Verlade durch Vorgaben grassiert und je weniger merken noch etwas ....... weitermachen :rolleyes:
 
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