Gewerbeschein um mit Reiki zu arbeiten???

Claire

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Hallo an Alle,

bin neuerdings anerkannte Kosmetikerin und habe den zweiten Grad in Usui Reiki. Nun würde ich gerne meinen Kunden auch eine Reikibehandlung anbieten. Muss ich dazu ein Gewerbe anmelden??? Bin nämlich Angestellte! Wäre super wenn mir wer weiter helfen könnte!!!
Liebe Grüße
Claire
 
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Hallo Claire,

also soweit ich weiß, musst du, sobald du Geschäfte über einen gewissen Wert tätigst ein Gewerbe anmelden und Vater Staat steuern zahlen. Wenn es allerdings sachen für Bekannte sind, die nur geringst entlohnt werden dann rentiert es sich nicht ein Gewerbe anzumelden.

Du kannst auch als Angestellte ein Gewerbe machen, das wird dir deine Firma nicht verbieten denke ich. Generell können Sie es dir aber verbieten, wenn du in deren Geschäftsbereich als Konkurrenz tätig wirst. Wenn du jedoch blöd gesagt als Gärtnerin arbeitest und nebenbei noch Kosmetik machst dann gibt es da denke ich keine Probleme.

Auf jeden fall solltest du dir eine schriftliche (!) Genehmigung deines Arbeitgebers einholen. Du musst ihm zwar garnichts von deinem Gewerbe erzählen aber um eventuellen spätfolgen aus dem Weg zu gehen würde ich es dir doch raten.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Viele Grüße

Dennis
 
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