Gewerbeanmeldung, Paragraf 14?

Lilith® schrieb:
Liebe Esofrau,
mit Verlaub, aber das ist definitiv nicht wahr!

Das ist das erste, was ich höre / sehe ...

Lilith® schrieb:
Ich frage mich, wie man auf so etwas kommt. :confused:

... Steuerberater sagen einem das, das Finanzamt hat mir das gesagt und bei einem Existenzgründungsseminar vom Arbeitsamt wurde das auch immer vermittelt.
Hat sich irgendetwas in den Gesetzen geändert?
Wieso weisen Heilpraktiker beispielsweise keine Mehrwertsteuer aus? Mir ist das wirklich neu, was du da schreibst ... ? Was bedeutet "die meisten Freiberufler" - und was genau ist denn der Unterschied zum Gewerbebetreibenden außer der Gewerbesteuer?

LG
Esofrau
 
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Esofrau schrieb:
Freiberufler sind NICHT umsatzsteuerpflichtig... deshalb darf auch keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden. :)

Ich vermute das es in Deutschland , so wie in Österreich eine Umsatzgrenze gibt bis zu der man keine Verpflichtung hat die Umsatzsteuer auszuweisen und im Umkehrschluss daher auch nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Blöd is nur wenn man im laufenden Geschäftsjahr darüber kommt und dann Steuerpflichtig wird. Den Kunden die Umsatzsteuer nachverrechnen dürfte in den wenigsten fällen Erfolg haben
 
Esofrau schrieb:
... Steuerberater sagen einem das, das Finanzamt hat mir das gesagt und bei einem Existenzgründungsseminar vom Arbeitsamt wurde das auch immer vermittelt.
Sie meinten offensichtlich die Kleinunternehmerregelung.
wenn du unter meinem Link oben weiterliest, dies hier:
Für so genannte Kleinunternehmer mit einem Umsatz von bis zu 17.500 Euro des Vorjahres und einem voraussichtlichen Umsatz im laufenden Jahr von bis zu 50.000 Euro (im Jahr der Geschäftsaufnahme 17.500 Euro) gelten vereinfachte Vorschriften. Insbesondere ist er nicht verpflichtet – aber auch nicht berechtigt, Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen. Auf der anderen Seite steht ihm auch kein Vorsteuerabzug zu.
Dein Steuerberater hat dir auf seiner Rechnung sicher Umsatzsteuer berechnet, und auch er ist Freiberufler.


Wieso weisen Heilpraktiker beispielsweise keine Mehrwertsteuer aus?

Weil bestimmte Umsatze nicht umsatzsteuerpflichtig sind
http://www.thueringen.de/de/finanzaemter/informationen/hinweise/ust/content.html

Nicht jeder Umsatz ist steuerpflichtig. Im § 4 UStG sind alle steuerfreien Umsätze aufgeführt.

Dazu gehören z.B.:

- Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
- Veräußerung von Grundstücken
- Bestimmte Exportgeschäfte
- Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter
- Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Hebamme
- Umsätze bestimmter kultureller Einrichtungen
- Umsätze bestimmter allgemeinbildender- oder berufsbildender Einrichtungen


Mir ist das wirklich neu, was du da schreibst ... ?
Vielleicht hatte der Dozent vom Existenzgründerseminar einen schlechten Tag? (Soll ja nicht nur bei Kartenlegern vorkommen. ;) ) :party02:


und was genau ist denn der Unterschied zum Gewerbebetreibenden außer der Gewerbesteuer?
http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.htm

http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm

Wird eine Schulungs- oder Beratungstätigkeit, ein Arztberuf oder eine andere überwiegend geistige Tätigkeit ausgeübt?
Wenn ich diese Tätigkeit aufgrund einer besonderen Ausbildung ausübe, oder es eine künstlerische Tätigkeit ist, kann es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handeln. Eine Liste mit Beispielen für solche Tätigkeiten steht in §18 Einkommenssteuergesetz. Diese Liste ist nicht vollständig. Auch andere ähnliche Tätigkeiten können "freiberuflich" ausgeübt werden.
 
Hallo zusammen,

mir wurde mal von einem Fachmann erklärt, dass Lebensberater definitiv nicht zu den Freiberuflern gehören, da dieser Art der Selbständigkeit eine spezifische Ausbildung, zumeist ein Studium vorrausgehen müßte - ob es stimmt: keine Ahnung.

Ich bin übrigens in Rheinland-Pfalz selbständig, allerdings nicht nur als Beraterin auch im Handel. Und auch ich durfte die Erfahrung machen, dass in manchmal auch im gleichen Landkreis die Ämter "gleicher" als andere sind.
Während eine bekannte von mir keine Probleme hatte, schlicht und einfach " beratende Dienstleistungen" im Gewerbeschein stehen zu haben, brauchte eine andere eine spezifischere Beschreibung - glücklicherweise stand sie kurz vor dem Abschluß der Ausbildung als Heilpraktikerin /Psychotherapie und hat dann eben noch ein wenig gewartet.
Bei mir selbst steht in dem Wisch übrigens auf das Kartenlegen bezogen lediglich "Beratung im Esoterikbereich" - welcher Art darf man sich dann aussuchen :stickout2

In diesem Sinne würde ich der Fragestellerin einfach raten: Lass es auf allgemeine Beratung laufen, dann bist du auch nicht nur auf die Karten beschränkt sondern kannst auch ganz allgemein auf deine Lebenserfahrung zurückgreifen :)

Liebe Grüße und viel Erfolg
ChiraLoona
 
Hallo Zusammen.
Wir pratizieren auch Reiki, Einweihungen, Channeling und Reinkarnationstherapie in Rheinland Pfalz...

Ich bin Freiberufler, mache meine Steuer am Ende des Jahres und gut ist.

Wenn Du Hemmungen und Angst hast, Werbung zu machen, dann geht das auch auf anderem Weg, ohne dass Dich jemand deswegen verpfeifen könnte:
Lade zu einem Tag der offenen Tür ein, oder zu einem Vortrag.
Das machen zum Beispiel auch Heilpraktiker, die ja auch keine Werbung machen dürfen.

Liebe Grüße,
Shakina
 
Weiss jetzt natürlich nicht, wie das in Deutschland gehandhabt wird, denn leider ist vieles bei uns anders.

In Österreich - wennst ein Kleinstunternehmer bist, dann bist nicht umsatzsteuerpflichtig, und darfst auch keine in Rechnung stellen....

und ....... einfach tun - hmmm, naja ich würds ned machen, es gibt

1. zuviele Neider schon auf diesem Gebiet, die dir das vermiesen könnten, und mit Gewerbeschein bist abgesichert - und bevor ich Strafe zahle, meld ich lieber ein freies Gewerbe an (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!) :nudelwalk

und 2. du brauchst dir keine Sorgen machen, wenn du einen Gewerbeschein hast, und Werbung machst für deine *Beratungen* - oder wie immer du es definierst.

Vielleicht wärs gut, wenn du dich nochmal - bei einem anderen Mitarbeiter erkundigst - bei uns in Wien kann man auch per Mail eine Anfrage stellen, erklärt darin, was man tun möchte, und fragt an, welcher Gewerbeschein dafür in Frage kommt etc.

Wünsch dir viel Glück :)





 
Hallo zusammen,

mir wurde mal von einem Fachmann erklärt, dass Lebensberater definitiv nicht zu den Freiberuflern gehören, da dieser Art der Selbständigkeit eine spezifische Ausbildung, zumeist ein Studium vorrausgehen müßte - ob es stimmt: keine Ahnung.

Ich bin übrigens in Rheinland-Pfalz selbständig, allerdings nicht nur als Beraterin auch im Handel. Und auch ich durfte die Erfahrung machen, dass in manchmal auch im gleichen Landkreis die Ämter "gleicher" als andere sind.
Während eine bekannte von mir keine Probleme hatte, schlicht und einfach " beratende Dienstleistungen" im Gewerbeschein stehen zu haben, brauchte eine andere eine spezifischere Beschreibung - glücklicherweise stand sie kurz vor dem Abschluß der Ausbildung als Heilpraktikerin /Psychotherapie und hat dann eben noch ein wenig gewartet.
Bei mir selbst steht in dem Wisch übrigens auf das Kartenlegen bezogen lediglich "Beratung im Esoterikbereich" - welcher Art darf man sich dann aussuchen :stickout2

In diesem Sinne würde ich der Fragestellerin einfach raten: Lass es auf allgemeine Beratung laufen, dann bist du auch nicht nur auf die Karten beschränkt sondern kannst auch ganz allgemein auf deine Lebenserfahrung zurückgreifen :)

Liebe Grüße und viel Erfolg
ChiraLoona


Lebensberater in Österreich - für diesen Gewerbeschein brauchst ein nachgewiesenes Studium :escape:
 
Esofrau schrieb:
Freiberufler sind NICHT umsatzsteuerpflichtig... deshalb darf auch keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden. :)

Ich vermute das es in Deutschland , so wie in Österreich eine Umsatzgrenze gibt bis zu der man keine Verpflichtung hat die Umsatzsteuer auszuweisen und im Umkehrschluss daher auch nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Blöd is nur wenn man im laufenden Geschäftsjahr darüber kommt und dann Steuerpflichtig wird. Den Kunden die Umsatzsteuer nachverrechnen dürfte in den wenigsten fällen Erfolg haben

Also ich arbeite ja nebenberuflich als freiberufliche Energethikerin - bin zwar noch am Anfang (erst seit August 06), mach aber laufend neue Ausbildungen (man lernt ja nie aus :stickout2 ) und komm ned mal in die Nähe dieser Grenze :morgen:
 
Hallo Zusammen.
Wir pratizieren auch Reiki, Einweihungen, Channeling und Reinkarnationstherapie in Rheinland Pfalz...

Ich bin Freiberufler, mache meine Steuer am Ende des Jahres und gut ist.

Wenn Du Hemmungen und Angst hast, Werbung zu machen, dann geht das auch auf anderem Weg, ohne dass Dich jemand deswegen verpfeifen könnte:
Lade zu einem Tag der offenen Tür ein, oder zu einem Vortrag.
Das machen zum Beispiel auch Heilpraktiker, die ja auch keine Werbung machen dürfen.

Liebe Grüße,
Shakina


Mach einfach einen Infoabend/Infotag....das kommt sicher an, und du kannst die Leute dann darüber informieren, was du anbietest .... ich finde sowieso, Mundpropaganda ist Goldes wert :schnl:
 
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Hallo zusammen:)

Finde eure Diskussion sehr interessant.

Aber mal ne Frage zu Infoabend:

Wie soll dies vonstatten gehen, willst du wie bei einer Tupperparty 10 Leute einladen und denen dann die Kärtchen egen oder wie denkst du dir das liebe sternchen:) ?

ist es nicht sinnvoller im net dies anzubieten, oder wie sind da die rechtlichen grundlagen?

LG Arielle37:liebe1:
 
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