Gewerbeanmeldung in Österreich

Wenn man die Spirits um Schutz bittet, und im Fluß ist bzw. sich vollkommen auf das Universum vertraut, braucht man keine Angst haben für irgendwelche "Steuernachzahlungen". Oder man schaut einfach, dass die Buchhaltung wasserdicht ist! *lol*
 
Werbung:
also ich versteh nicht warum man sich da mit soviel mühe gibt in ein system reinzwängt das dafür nicht gemacht ist ...
hab mal gelesen das beste ist das gewerbe als telefonmarketing anmelden
und naja ein telefon muss man halt haben! ... das sei das einfachste
und es kommt wenig drauf an ob das jetzt drinnen ist in dieser liste usw....

fand auch die bemerkung ... licht und liebe steht so und so nicht drinnen oder so ganz witzig ... denn vielleicht kommt die wko drauf eine licht und liebe steuerberechnung einzuführen ... je nach ausmass der liebe musst dann blechen ... was ich damit sagen will ..., daß sich dieser "esoterische service" oder was man auch nur immer anbietet immer schwer tun wird in eine so irdisch, und nicht selten sehr schwarzmagisch verhexte systematik, einzufügen ...
meiner auffassung nach schwer MÖGLICH!!! sorry is meine pers. meinung!

hab auch bei mir im job die auffassung, na wenn der betriebsprüfer meint der betrieb ist nicht in ordnung und pflanzt einem ...
dann gibts eine perfekte lösung:
- gewerbe abmelden und fertig!
- da gibts auch keine prüfung ... betrieblich und steuerlich auch nicht!

ausserdem ums mal auf dem punkt zu bringen ... warum habe ich komischerweise mit reichen leuten zu tun (geschäftlich) die alle rumänen, bulgaren schwrz für sich arbeiten und sogar der bankenboss könig ludwig aus OÖ muss für seine geburtstagsgeschenk arbeitslose arbeiten lassen ...
und das sicher nicht aus NOT weil kein geld da ist ...

blöderweise kümmert sich das fussvolk VIEL zu viel um solche sachen
und vergißt nicht selten zu leben ... während diejenigen die mehr haben an geld auch schon drauf gekommen sind das geld nicht alles ist ... und kümmern sich GAR bis überhaupt nicht über steuern/ gewerbe usw.
(ausser wenns eine anzeigen haben ... dann sind die bulgaren/polen tschechen ein weg ... verschwunden !)
(wird einem in der schule auch so beigebracht: schön sagen und tun was man von dir erwartet und dir vorschreibt und du hast kein problem ...)

so kurze gschicht
liebe grüße vom liber
 
Zum Finanzamt möcht ich auch noch was sagen (sitze ja gerade dort meine Zeit ab ;) ).
Unternehmer mit einem Jahresumsatz der geringer ist als 22.000, fallen automatisch unter die Kleinunternehmer-Regelung und sind somit nicht Ust-pflichtig. Dies sollte auch bei der Rechnungslegung oder Zahlungsquittung, die ihr ausstellt erwähnt werden:
'In dem angeführten Betrag ist keine MwSt. oder Ust. enthalten, da der Unternehmer unter die Kleinunternehmerregelung fällt '
Eigentlich braucht man sich da gar net beim Finanzamt seines Vertrauens melden, weil man dann nämlich auch keine Steuernummer kriegt (außer man braucht unbedingt eine, dann sekkiert man die solange bis man eine kriegt ;) ) und gar net erfasst wird.

Der Nachteil daran ist, dass man bei der normalen Regelbesteuerung nämlich Kosten wie Aus- und Weiterbildung, Büromaterial etc. absetzten kann und wenn dies mehr ausmacht als die Einnahmen in diesem Jahr kann man den Verlust ins folgende Jahr mitnehmen. (Achtung: größere Anschaffungen wie z.B. Computer muß man ohnehin auf mehrere Jahre verteilen)
Was auch nur dann günstig ist wenn man mit einer ordentlichen 'Expansion' seiner Einnahmen in den Folgejahren rechnet und wirklich schon viel für Kurse, Inventar oder ahnliches ausgegeben hat.

Danke! Bellona
Hab genau diese Info bekommen und war mir nicht sicher obs wahr ist!
Nur den Teil mit den Kosten zum absetzen und Verlust mitnehmen, den hab ich jetzt nicht ganz durchschaut! :confused: Wäre lieb wenn du mir das noch genauer erklären könntest.

LG Bittersweet
 
Hallo,
hab ich das richtig verstanden...
bei der Kleinunternehmerregelung zahlt man bis 30000 Euro Umsatz im Jahr keine Steueren.
Abzüglich 24% Kranken- und Pensionsversicherung ergibt das, wenn man alles durch 14 aufs Monat rechnet 1628,57 Euro netto im Monat.
Ja, 5 Wochen Urlaub sind hier nicht einkalkuliert.

Stimmt das so?

Liebe Grüße,

Athena
 
Liebe Athena,

die 30.000 Euro Grenze betrifft nur die Umsatzsteuer, Einkommensteuer musst du bereits ab einem steuerpflichtigen Einkommen (Überschuß, Gewinn) von rd. 10.000,-- Euro zahlen!!

LG Crowea
 
Hi,

hab mal eine Frage an euch. wie funktioniert das in Österreich wirklich mit der Anmeldung eines Gewerbes. Ich bin ganz normal berufstätig - halbtags - und möchte nun nebenbei mit Energiearbeiten und Vorträgen zu diversen Themen arbeiten.
Nun wurde mir gesagt, da brauche ich keinen Gewerbeschein, sondern es genügt die Anmeldung des Gewerbes. Angeblich gibt es da so ein "nebenberufliches Gewerbe", oder so ähnlich. Und wie schaut es dann mit der Steuer aus? Ich kann doch dann Honorarnoten ausstellen und werden dann wahrscheinlich Einkommensteuer legen müssen.

Kann mir da bitte jemand genauere Auskünfte darüber geben.
Vielen Dank :move1:


Hallo Riba67,

die allerbeste Auskunft gibt dir die Wirtschaftskammer Österreich ! Dort gibt es ein Gründerservice, die dir vom Anfang bis zum Ende helfen !
Schau doch mal unter www.gruenderservice.at nach.

Viel Glück und alles Liebe !

Bluezone
 
Werbung:
@Athena
Das Buchhaltungsbüro Klare Zahlen hat sich auf Energetiker und Kleinunternehmer österreichweit spezialisiert. Den aktuellen Newsletter habe ich nach Rücksprache nachfolgend hereinkopiert. Vieleicht erklärt er deine Frage.

Kleinunternehmer-Regelung

Viele Energetiker starten ihre Selbstständigkeit nebenberuflich. Dieser Start in die Unabhängigkeit ist sehr sinnvoll und im Großen und Ganzen risikolos.

ACHTUNG: MEINE TIPPS GELTEN NUR NACH ÖSTERREICHISCHEM RECHT!

Kosten der Selbstständigkeit:
Nach einer Beratung beim Gründerservice der WKO erhält der Neugründer eine Bestätigung nach dem NeuFöG. Durch diese Bestätigung wird die Ausstellung des Gewerberegisterauszuges beim Bezirksverwaltungsamt kostenlos.

Die Information der Gewerbeanmeldung ergeht zurück an die WKO, an das Finanzamt und die SV der gewerblichen Wirtschaft. Bei der WKO wird nun die Kammerumlage fällig. Diese Beträgt für den Energetiker je nach Bundesland zwischen ca. € 50,00 und € 100,00 (in OÖ € 60,00). Die Kosten sind einmal jährlich fällig. Wird das Gewerbe nach dem 01. Juli angemeldet, werden nur 50% der Umlage vorgeschrieben.

Seitens der SV kommt es mit der Gewerbeanmeldung zur Versicherungspflicht. Der Neugründer kann nun gemäß § 4 Abs. 1 Z. 7 GSVG eine Ausnahme von der Pensions- und Krankenversicherung beantragen. Der Antrag sollte möglichst bald gestellt werden, da sonst die erste Vorschreibung der SV eintrifft.
Die Kosten belaufen sich pro Monat auf € 7,48 und werden quartalsweise abgerechnet. Jährliche Kosten somit € 89,76.

Der Kleinunternehmer ist nach § 6 Abs. 1 Z. 27 UStG umsatzsteuerbefreit. Er braucht keine MwSt. in Rechnung stellen, darf sich aber auch keine Vorsteuer abziehen. Ein "Antrag auf Regelbesteuerung" nach § 6 Abs. 3 UStG kann die Umsatzsteuerbefreiung aufheben. Dies ist sinnvoll, wenn größere Investitionen für den Start des Unternehmens getätigt wurden.

Voraussetzung:
jährlicher Gewinn von max. € 4.093,92 (SVA) und jährlicher Umsatz von max. € 30.000,00 (FA).

Vorsicht:
Wer diese Regelung in Anspruch nimmt; ist nur unfallversichert. Daher ist eine Kranken- und Pensionsversicherung durch den Ehepartner oder einen Hauptberuf von Nöten.

Achtung:
Der Antrag kann nicht für ein vergangenes Kalenderjahr gestellt werden! Daher ist die Beobachtung der Gewinn- und Umsatzgrenzen auch im laufenden Jahr notwendig. Beim Jahresabschluss im nächsten Jahr ist es zu spät. Ein Überschreiten der Grenzen bedeutet eine Nachzahlung der Pensions- und Krankenversicherung in der Höhe von ca. € 1.600,00 wodurch der zusätzliche Gewinn in der Regel mehr als aufgefressen wird.

Ich habe bei meinen Klienten festgestellt, dass es sehr schwierig ist, den Gewinn künstlich und legal zu reduzieren, wenn die Grenzen überschritten wurden. Daher buche ich meine Klienten generell quartalweise auf, damit wir rechtzeitig eventuell notwendige Investitionen tätigen können. Die damit verbundenen Mehrkosten machen den Vorteil mehr als wett.

Ich biete ein spezielles Beratungsgespräch für Unternehmensgründer, bei dem auch berechnet werden kann, welches Einkommen und wieviel Zeiteinsatz notwendig ist, dass sich auch eine hauptberufliche Tätigkeit auszahlt oder ganz einfach eine komplette Beratung über alle Schritte die notwendig sind. Die Kosten für diese Erstberatung belaufen sich auf Pauschal € 50,00.

Viel Spaß also beim Schritt in die nebenberufliche Selbstständigkeit als Energetiker und keine Angst davor.

Eine schöne Zeit wünscht euch

Sylvia Mayrhuber
Buchhaltungsbüro
Klare Zahlen
info@klarezahlen.at



Hallo,
hab ich das richtig verstanden...
bei der Kleinunternehmerregelung zahlt man bis 30000 Euro Umsatz im Jahr keine Steueren.
Abzüglich 24% Kranken- und Pensionsversicherung ergibt das, wenn man alles durch 14 aufs Monat rechnet 1628,57 Euro netto im Monat.
Ja, 5 Wochen Urlaub sind hier nicht einkalkuliert.

Stimmt das so?

Liebe Grüße,

Athena
 
Zurück
Oben