Gewerbeanmeldung in Österreich

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Liebe Riba,

habe auch mal angefragt, hier die Antwort aus dem Ministerium:

Die freien Gewerbe, die im "energetischen" Bereich in Betracht kommen, finden Sie im A-Z der freien Unternehmenstätigkeiten unter "Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mittels…." Die Bezeichnung "Energetiker" ist nicht genau genug und sollte daher nicht verwendet werden. Wenn Sie ein Gewerbe ausüben (egal welches), dürfen Sie Waren verkaufen, sofern der Handel nicht einem reglementierten Gewerbe zugeordnet ist (zB Medizinprodukte). Der wirtschaftliche Schwerpunkt und die Eigenart des Betriebes müssen jedoch erhalten bleiben, das heisst die "energetische Hilfestellung" muss wirtschaftlich und betrieblich im Vordergrund stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Forster

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Federal Ministry for Economic Affairs and Labour
A-1011Wien, Stubenring 1
Tel.: ჷ (01) 71100-5912
Fax.: ჷ (01) 714 27 18
mailto:christian.forster@bmwa.gv.at
http://www.bmwa.gv.at

Alles Liebe
Indigomädchen
 
Gewerberecht
Bei Eröffnung bzw. Übernahme eines Betriebes gibt es zahlreiche gewerberechtliche Fragen: In welches Gewerbe fällt die geplante Tätigkeit? Brauche ich einen Befähigungsnachweis? Wie komme ich zur Gewerbeberechtigung? Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen? All diese Fragen werden hier beantwortet.

Die Gewerbeordnung
Für jede gewerbliche Tätigkeit benötigen Sie eine Gewerbeberechtigung, die von der Gewerbebehörde ausgestellt wird. Gewerbemäßigkeit ist dann gegeben, wenn Sie eine Tätigkeit selbstständig, regelmäßig und in Ertragsabsicht durchführen wollen.

Vom Anwendungsgebiet der Gewerbeordnung ausgenommen sind nur selbstständige Berufe, die meist ohnehin durch andere Gesetze geregelt sind (z. B. Ärzte, Apotheker, Notare etc.) bzw. die „Neuen Selbstständigen“ (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten, Vortragende etc.). Infos dazu finden Sie auf dem Merkblatt „Neuer Selbstständiger“.

Welche Gewerbe gibt es?
Es gibt vier Arten von Gewerben: freie Gewerbe, reglementierte Gewerbe, Teilgewerbe und Rechtskraftgewerbe. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss darüber, wann man bei welchem Gewerbe tätig werden darf:




Art des Gewerbes
Ausübungsbeginn

Freie Gewerbe

Teilgewerbe

Reglementierte Gewerbe
mit Gewerbeanmeldung

Reglementierte Gewerbe (Rechtskraftgewerbe)
mit Erteilung des rechtskräftigen Bescheides der Gewerbebehörde


Eine Liste der freien Gewerbe finden Sie hier.

Voraussetzungen zur Erlangung einer Gewerbeberechtigung:
Österreichische Staatsbürgerschaft, EWR/EU- oder Schweizer Staatsbürgerschaft bzw. Aufenthaltstitel

Eigenberechtigung (vollendetes 18. Lebensjahr)

Keine Ausschließungsgründe (z. B. Finanzstrafdelikte, gerichtliche Verurteilungen, Abweisung eines Konkurses mangels Masse)

Geeigneter Standort

Bei reglementierten Gewerben: Befähigungsnachweis
Befähigungsnachweis
Je nach Art des Gewerbes müssen Sie neben den allgemeinen Voraussetzungen auch besondere Voraussetzungen erfüllen (z. B. Fachschulzeugnis, Meister- bzw. Befähigungszeugnis oder andere in der jeweiligen Befähigungsnachweis-Verordnung genannte Nachweise wie Verwendungszeiten u. a.).

Bei fehlendem Befähigungsnachweis haben Sie zwei Möglichkeiten, doch noch tätig zu werden:

Unter bestimmten Voraussetzungen: Feststellung der individuellen Befähigung oder

Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers (siehe Merkblatt)


Quelle: WKO.at
 
Es gibt die Möglichkeit des Kleinstgewebes. Es bedarf zwar einer Gewerbeanmeldung, aber bei einem maximalen Umsatz von € 22.000,00 (steigt nun auf € 30.000,00) und einem maximalen Gewinn von € 3794,00 im Jahr kann man sich unecht USt. befreihen lassen und bracht anstelle der üblichen Sozialversicherung (ca € 1480,00 pro Jahr) nur die Unfallversicherung von € 7,09 bezahlen.


SUPER - INFO!!!!!!!!!!!

Danke, Syscomed, die hab ich nämlich gerade gesucht, weil ich das mit der SV nicht genau wußte. :kiss3: da hast dir jetzt einen Schmatz verdient ;)

Zum Finanzamt möcht ich auch noch was sagen (sitze ja gerade dort meine Zeit ab ;) ).
Unternehmer mit einem Jahresumsatz der geringer ist als 22.000, fallen automatisch unter die Kleinunternehmer-Regelung und sind somit nicht Ust-pflichtig. Dies sollte auch bei der Rechnungslegung oder Zahlungsquittung, die ihr ausstellt erwähnt werden:
'In dem angeführten Betrag ist keine MwSt. oder Ust. enthalten, da der Unternehmer unter die Kleinunternehmerregelung fällt '
Eigentlich braucht man sich da gar net beim Finanzamt seines Vertrauens melden, weil man dann nämlich auch keine Steuernummer kriegt (außer man braucht unbedingt eine, dann sekkiert man die solange bis man eine kriegt ;) ) und gar net erfasst wird.

Der Nachteil daran ist, dass man bei der normalen Regelbesteuerung nämlich Kosten wie Aus- und Weiterbildung, Büromaterial etc. absetzten kann und wenn dies mehr ausmacht als die Einnahmen in diesem Jahr kann man den Verlust ins folgende Jahr mitnehmen. (Achtung: größere Anschaffungen wie z.B. Computer muß man ohnehin auf mehrere Jahre verteilen)
Was auch nur dann günstig ist wenn man mit einer ordentlichen 'Expansion' seiner Einnahmen in den Folgejahren rechnet und wirklich schon viel für Kurse, Inventar oder ahnliches ausgegeben hat.
 
hello,

mit einem reiki-zertifikat erhältst du üblicherweise problemlos
den "gewerbeschein für kosmobiologische und esoterische
dienstleistungen".

wie schon beschrieben, handelt es sich um ein freies gewerbe,
im gegensatz zum z.b. "lebensberater", welcher intensive
schulung benötigt.
 
hello,

mit einem reiki-zertifikat erhältst du üblicherweise problemlos
den "gewerbeschein für kosmobiologische und esoterische
dienstleistungen".

wie schon beschrieben, handelt es sich um ein freies gewerbe,
im gegensatz zum z.b. "lebensberater", welcher intensive
schulung benötigt.

Und ohne was bekommst den *Hilfestellung....*

Aber der hier ist mir neu - wo gibts den?
 
Wurde in den 90ern problemlos auf den
nö. Bezirkshauptmannschaften gegen Vorlage
einer Reiki-Kursbestätigung ausgegeben;
sorry, falls es diesen nicht mehr geben sollte,
aber damals war's recht einfach.
Berechtigte zu Behandlungen, Einweihungen etc.,
ohne der Schwarzarbeit oder "Kurpfuscherei"
beschuldigt zu werden
 
Und du meinst sicher nicht den normalen esoterischen?

Den Energetikergewerbeschein kriegt man in Österreich allerdings (noch) ohne irgend welchem Nachweis, einfach auf die Bezirkshauptmannschaft gehen und anmelden.

Er beginnt mit *Hilfestellung ....* und beinhaltet eine halbe Seite Aufzählungen, was man alles machen darf - ich habs mal rausgesucht ;-)

Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mittels

==> Methode der Blütenessenzen
==> der Methode von Dr. Bach
==> Biofeedback oder Bioresonanz
==> mittels Auswahl von Farben
==> Düften
==> Lichtquellen
==> Aromastoffen
==> Edelsteinen
==> Symbolen
==> Musik
==> Klangschalen und anderen Schwingungsinstrumenten wie Gong, Zimbeln, etc.
==> Aura-Interpretation
==> Host Pulsing
==> kinesiologischer Methoden
==> emotionalem Stressabbau nach Three In One Concepts
==> Wünschelruten
==> Pendeln
==> Auslegung von Runen
==> Astrologie
==> Numerologie
==> Graphologie
==> Einrichtungsberatung nach radiästhetischen Grundsätzen unter Einbeziehung von Feng Shui
==> radiästhetische Mutung
==> Magnetfeldanwendung mit Ausnahme der den Ärzten vorbehaltenen Magnetfeldtherapie
==> durch sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Handauflegen der Hände an bestimmten Körperstellen mit Ausnahme der den reglementierten Gewerben der Massage und Kosmetik (Schönheitspflege) vorbehaltenen Tätigkeiten wie insbesondere Massagetechniken, die vergleichbar Akupressur, Shiatsu und Cranio Sacral Balancing sind bzw. infolge Wärmeentwicklung und damit verbundener Optimierung der Durchblutung von Muskulatur oder einer der Massage oder de Schönheitspflege gleichkommenden Effekt erzielen oder von solchen Tätigkeiten, die dem Massagegewerbe bzw. den Kosmetikern vorbehaltenen Kenntnisse der Hygiene erfordern“

Wobei das Stand Vorjahr war, das mit Handauflegen dürft wieder raus geflogen sein, aber einfach BH oder WKO fragen.

Zumindest laut Auskunft der WKO gibts den in Neunkirchen nicht, den du geschrieben hast, die hab ich heut gefragt, haben noch nie was davon gehört.
 
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na, der dürfte anscheinend einer regulierungswut der behörden
zum opfer gefallen sein.

von der beschreibung her passt der energetikerschein,
dürfte äquivalent sein ...
 
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