Gesinnungstest für Muslime

Mondkriegerin schrieb:
Damit sind die muslimischen Antragsteller gleich behandelt - aber nicht sämtliche Antragsteller, was aber im Sinne der Rechtsstaatlichkeit geboten wäre.
Mein Wort "Gleichbehandlung" ist falsch gewählt.

Behörden sind gehalten, Chancengleichheit jedes Antragsstellers
(und das gilt für alle Arten von Anträgen) zu gewährleisten. Aber nicht
absolute Gleichbehandlung.

Das würde jeden behördlichen Akt ad absurdum führen, denn ein abgelehnter
Antrag ist ja im Ergebnis nicht gleichbehandelt wie ein stattgegebener Antrag!

Ich bin sicher, für andere Kulturkreise gibt es auch mehr oder weniger konkrete
Verordnungen. Nur: meine Kubanerin weiss nicht im vorhinein, was sie alles gefragt
wird. Ein Muslime schon! Insofern sollte diese Bevorzugung von Muslimen abgestellt
werden. Durch abgeänderte, geheime Fragebögen etwa.

Mondkriegerin schrieb:
Und die von mir schon erwähnte Diskriminierung von schlecht gebildeteten Menschen fällt auch nicht weg.
Jeder Antragsteller muss ein Bildungsniveau haben, um die Prinzipien der FDGO
zu begreifen. Ansonsten kann die Person eben nicht eingebügert werden.

Das hat mit Diskriminierung nicht das mindeste zu tun.

Gleichheit heisst Chancengleichheit, nicht Ergebnisgleichheit.

Wer z.B. sein Abitur nicht schafft, tja, der schafft es eben nicht.
Er hatte die gleiche Chance dazu wie alle anderen.

Mondkriegerin schrieb:
Wenn schon, müssten die Fragen viel einfacher formuliert ...
Wie denn?

Gruss Camajan
 
Werbung:
Werbung:
Zurück
Oben