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TheMirror
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Hallo,
Ein Freund von mir wurde im Ausland geboren. Seine Mutter ist ebenfalls Ausländerin. Sein Vater ist Österreicher.
Seit seinem 7ten Lebensjahr befindet er sich in Österreich und ist auch österreichischer Staatsbürger.
Wird bei einer Einbürgerung eines Kindes die Geburtszeit auf das neue Heimatland rückgerechnet oder bleibt diese stets bezogen auf die Ortszeit des Geburtslandes ?
Als Beispiel:
Geburtszeit: 06.05.1980 07Uhr USA/Kanada,
das entspricht der damaligen Ortszeit in Österreich: 06.05.1980 13Uhr
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Ein Freund von mir wurde im Ausland geboren. Seine Mutter ist ebenfalls Ausländerin. Sein Vater ist Österreicher.
Seit seinem 7ten Lebensjahr befindet er sich in Österreich und ist auch österreichischer Staatsbürger.
Wird bei einer Einbürgerung eines Kindes die Geburtszeit auf das neue Heimatland rückgerechnet oder bleibt diese stets bezogen auf die Ortszeit des Geburtslandes ?
Als Beispiel:
Geburtszeit: 06.05.1980 07Uhr USA/Kanada,
das entspricht der damaligen Ortszeit in Österreich: 06.05.1980 13Uhr
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