Die Variante Lukas des Geburtes Jesus baut auf die Lüge mit der Volkszählung:
Lukas 2
(1) Es begab sich aber zu der Zeit, daß ein Gebot von Kaiser Augustus ausging, daß alle Welt geschätzt würde.
(2) Und diese Schätzung war die allererste zu der Zeit, da Cyrenus Landpfleger zu Syrien war.
(3) Und jedermann ging, daß er sich schätzen ließe, ein jeglicher in seine Stadt
(4) Da machte sich auch Joseph aus Galiläa, aus der Stadt Nazareth, in das jüdische Land zur Stadt Davids, die da heißt Bethlehem, darum daß er von dem Hause und Geschlecht David war.
Als Beweis dass Lukas 2 nur Erfindungen sind stehen die Angaben aus der besterhaltenen Kopie des Tafels des Augustus die 1555 an der Wand des Tempels des Augustus in Roma und in Ankara gefunden wurde (eine 2 Kopie wurde 1821 auch in Apollonia gefunden, und eine 3, 1924 in Antiochia:
In meinem sechsten Konsulat [29 v.Chr.] habe ich, mit meinem Amtskollegen Marcus Agrippa eine Vermögensschätzung des Volkes durchgeführt. Eine solche Schätzung habe ich nach 42 Jahren erstmals wieder veranstaltet; dabei wurden 4 063 000 römische Bürger gezählt.
Dann habe ich kraft meiner konsularischen Amtsgewalt wiederum eine Schätzung veranstaltet, und zwar ohne Kollegen im Amtsjahr der Konsuln Gaius Censorinus und Gaius Asinius [8 v.Chr.]. Dabei wurden 4 233 000 römische Bürger gezählt.
Eine dritte Zählung habe ich kraft meiner konsularischen Amtsgewalt mit meinem Sohn Tiberius Caesar als Kollegen durchgeführt unter den Konsuln Sextus Pompeius und Sextus Appuleius [14 n. Chr.]. Dabei zählte man 4 937 000 römische Bürger. .
1. Zeitlich stimmen diese Angaben mit der so genannten Geburt Jesus nicht.
2. Bei der Census wurden die römische Bürger gezählt und aus der Geschichten die aus der so genannten Evangelien kommen, sieht man, dass der Jesus nicht nach dem römischen Recht behandelt wurde, und damit ist klar, dass er nicht zu den römischen Bürger zählte, wie die meisten Juden zu jener Zeit.
3. Also die Angaben in dem so genannten Evangelium nach Lukas nach dem der angebliche Vater Jesus zu einer Volkszählung ging, bleibt eine Erfindung des unbekannten Autors (Editoren) des so genannten Evangelium nach Lukas sein.
Der Autor erfand diese Geschichte um zu beweisen, dass Jesus, der prophezeiten Messias der Juden aus dem königlichen Hause Davids war.
Wie man aber aus den so genannten Evangelien weißt, war Joseph aus Galiläa nicht als Vater von der Jesus anerkannt.
Es gibt keine Beweise, dass Joseph aus der königlichen Familie Davids stammte, was ohne jeglichen Beweis einfach von dem Autor behauptet wurde;
und weil der Jesus der Christen die Jüdische Prophezeiung nichte erfüllte,
wurde er von den Juden auch nicht als Messias anerkannt.
4. Joseph und Maria können nicht aus Galiläa nach Judäa wegen einer Volkszählung die nur für römischer Bürger war, gegangen sein.
Zu deinen Behauptungen:
Wie kommst du auf Lügengeschichten? Ist es nicht so, dass du X beliebigen Schriften von div. Personen mehr Glaubwürdigkeit zubilligst, als den heiligen Schriften?!
Lukas erwähnt in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Sätzen zwei in der römischen Verwaltung klar unterschiedene Vorgänge, nämlich
1. Reichszensus (Iustrum), die Schätzung römischer Bürger im gesamten Imperium Romanum
2. Provinzialzensus, die Schätzung für die Bewohner einer Provinz, die das römische Bürgerrecht (Civitas Romana) nicht besaßen.
Zu 1.2.3.4 Frage: Ist überhaupt wissenschaftlich belegt, wann Jesus geboren wurde?
Außerdem ist dein sogenannter Beweis sehr fadenscheinig, aus verschiedenen Quellen steht fest, dass Augustus eifrig um die Einschätzung des Reiches bemüht war.
In einem Bericht, den er gegen Ende seines Lebens verfasste und der uns im sog. Monumentum Ancyranum im Tempel der Roma und des Augustus zu Ancyra erhalten ist,
berichtet Augustus, dass er dreimal den Zensus in seinem Reich angeordnet habe. Nach unserer Zeitrechnung waren dies die Jahre: 28 v. Chr., 8 v. Chr. und 14 n. Chr.
Diese Schätzungen galten zwar an sich nur den römischen Bürgern, aber gerade von dem Zensus im Jahre 8 v. Chr. wissen wir, dass Augustus ihn
nicht in der alten republikanischen Form wiederholte, sondern einen neuen Reichsbürgerzensus einführte, der sich auf das ganze Imperium erstreckte.
Man weiß zudem aus verschiedenen Provinzen, dass Augustus seit etwa 10 v. Chr. verschiedene Provinzialzensus durchführen ließ. Es wäre auch merkwürdig,
wenn Augustus sich um die Besteuerung der Provinzen, die die wichtigste Einnahmequelle waren, nicht gekümmert hätte.
Tacitus berichtet,3 dass Kaiser Tiberius sich bei seiner Übernahme der Regierung eine von Augustus verfasste Denkschrift das Breviarium totius imperii vorlegen ließ,
in der genau aufgezeichnet war, wie viele Bürger und Bundesgenossen, wie viele direkte und indirekte Steuern Rom hatte.
Es ist historisch haltbar, dass zur Zeit des Augustus eine allgemeine Volkszählung stattgefunden hat, die um 12 v. Chr. begann und im Jahre 8 oder 7 beendigt wurde.
Die Bemerkung des Lukas vom Edikt des Augustus ist also nicht so zu verstehen, als sei die Aufschreibung des Reiches zu einem bestimmten Stichtag geschehen, sondern sie erstreckte sich über mehrere Jahre!!
Augustus erließ nach dem Tod des Herodes den Samaritern den vierten Teil der Steuern, da sie nicht am Aufstand teilgenommen hatten und legte im gleichen Jahr den Steuerbetrag aus dem den Tetrarchen zugewiesenen Besitz genau fest. Um solche Entscheidungen treffen zu können, muss er Einblick in die Steuerverhältnisse gehabt haben!
Warum sollte die Meldung Josephs in Bethlehem unrömisch gewesen sein? Es gibt auch Vermutungen, dass die ganze Reise nach Bethlehem vom Verfasser des Evangeliums nur erfunden worden, damit der Prophezeiung bei Michäas 5,1 in Erfüllung gehe, nach der der Messias aus Bethlehem komme.
Nach dem römischen Recht hätte die Meldung nicht am Geburtsort, sondern am ständigen Wohnort stattzufinden gehabt.
Der Grund für die Reise Josephs nach Bethlehem ist aber nicht darin zu sehen, dass Bethlehem sein Geburtsort war, sondern darin,
dass er in der dortigen Gegend Grundbesitz hatte. D.h. Äcker, Felder usw. Solcher Grundbesitz musste an der für die entsprechende Gegend zuständigen Zollstelle deklariert werden,
in diesem Fall also in Bethlehem. So lässt es sich aus einem in Ägypten 47/48 n. Chr. durchgeführten römischen Zensus erschließen, von dem der P. Oxy. II, 255 berichtet.
Auch die Registrierung Marias war nicht erfunden! Wie wir aus dem P. Lond. II,261 erfahren, musste bei einem Zensus nicht nur die Steuererklärung gemacht werden,
sondern die ganze Bevölkerung musste zur Aufnahme des Personenstandes persönlich vor den Zensoren erscheinen.
Für Maria könnte noch ein zweiter Grund vorgelegen haben. Als einziges Kind ihrer Eltern war sie Erbtochter, hatte also selbst Grundbesitz.
Ihr Mann unterzeichnete diese zwar, aber nicht als ihr Ehemann, sondern als ihr Vormund, denn eines solchen bedurfte eine Frau nach römischem Recht für ihre Erklärung.
Quelle aus: Matthias Gaudron, Die Entstehung der Evangelien Das Kindheitsevangelium nach Lukas
LG