Hallo,
in einer Familie sind ganz andere Hygienevorraussetzungen,
fremde Personen in der Gemeinschaftsverpflegung,
auch Gäste welche die Gastronomie besuchen,
können Träger aller möglichen Krankheiten sein,
deshalb ist es notwendig einen anderen Hygienestandart vorzuweisen und
das Geschirr dementsprechend hygienisch zu behandeln,
das jegliche Keime inaktiviert werden, um eine Keimverbreitung zu vermeiden.
Durch Kontakt mitdem Mund (oral) können folgende Krankheiten weiterverbreitet werden.
Meine Schwester selbst hat dadurch Hepatitis A bekommen,
ich bin damals geimpft worden, sie wurde im Krankenhaus auf der Isolierstation behandelt.
Heute herschen bei einem HAV infizierten wieder anderer Hygienemaßnahmen,
eine Isolierung ist nicht mehr erforderlich aber eine separate Toilette und
ein verantwortungsbewußtes Verhalten der infizierten Person
(spezielle Personenbezogene Hygiene während der Zeit der Ansteckungszeit)
Das zu dem ich hab ja ein Immunsystem und werde nicht krank.
Meine Schwester konnte das nicht sagen.
Das sind meldepflichtige Krankheiten die sich auf diesem Wege oral ausbreiten können,
wenn das Geschirr nicht dementsprechend
behandelt wird und solche Keime anhaften von einem infizierten Kunden/Gast.
http://de.wikipedia.org/wiki/Meldepflichtige_Krankheit
Orale Übertragung :
§ 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern:
• Adenoviren - Meldepflicht nur für den direkten Nachweis im
Augenabstrich
• toxinbildendes Corynebacterium diphtheriae (Erreger der Diphtherie)
• Haemophilus influenzae
• Hantaviren (Erreger einer hämorrhagischen Fiebererkrankung)
• Hepatitis-A-Virus
• Hepatitis-B-Virus
• Hepatitis-E-Virus
• Influenzaviren (Erreger der Grippe)
• Legionella – alle Spezies (u. a. Erreger der Legionärskrankheit)
• Masernvirus
• Mycobacterium tuberculosis/africanum und Mycobacterium bovis
• Neisseria meningitidis - Meldepflicht nur für den direkten Nachweis
aus Liquor, Blut, hämorrhagischen Hautinfiltraten oder anderen
normalerweise sterilen Substraten
• Norwalk-ähnliches Virus - Meldepflicht nur für den direkten
Nachweis aus Stuhl
• Poliovirus (Erreger der Kinderlähmung)
• Rabiesvirus (Erreger der Tollwut)
• Rotavirus
• andere Erreger des hämorrhagischen Fiebers
• alle Krankheitserreger, soweit deren örtliche und zeitliche Häufung
auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist.
• Treponema pallidum (Erreger der Syphilis)
Um solche Krankheiten auszuschließen,
ist es sinnvoll alles Geschirr durch eine Spülmaschine zu jagen bei 60 °C
mit entsprechender Chemie und anschließender Trocknung des Geschirrs durch die Spülmaschine,
damit sind pathogene Keime abgetötet.
Wenn das Immunsystem schützen würde,
gäbe es niemals kranke Menschen auf der Erde.
Wir in der Gemeinschaftsverpflegung Großbetrieb) müssen unser Geschirr komplett durch die Maschine jagen,
es ist auch eine regelmäßige Dokumentation => Kontrolle und Wartung der Spülmaschine erwünscht,
um sicherzustellen das sie einwandfrei arbeitet,
um eine Krankheitsübertragung durch unhygienisches Arbeiten der Kantine auszuschließen.
Einen Desinfektions-, und Hygieneplan ist auch gefordert und vorhanden.
Regelmäßige Personalhygieneschulung, Dokumentation der Reinigungs-, und
Desinfektionsarbeiten… ist bei uns zu erbringen und gefordert.
Zur Gesunderhaltung der Zielgruppe, und auch zu Eigenschutz, ..
Viele Grüße
Sonja