Garantie /Gewährleistung ÄNDERUNG ???

InfinitelyLight

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Hy !

Ich hab mal eine Frage zum Thema Garantie / Gewährleistung !

Es soll jetzt in diesen Jahr eine specielle Änderung gegeben haben !

Bisher war es ja so das Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist !
Und Gewährleistung muss 2 Jahre gesetzlich gegeben werden (Elektronickartickel) !

Bei der Garantie hies es das der Hersteller Garantie gibt das der Mangel an der Ware zb. durch einen Fehler in der Producktion entstanden ist usw... und von Anfang an schon offensichtlich wahr ! Ausgenommen zb. Selbstverschulden / Gewalteinwirkcung / Fehlbedienung usw... wenn der Kunde selbst schuld ist !

Gewährleistung hies in erster Linie das man das was man kauft bekommt und das es 2 Jahre nachweisbar ist das man nicht irgentetwas anderes bekommen hat, und das man wenn die Garantie abgelaufen ist nachweisen muss das, der Fehler von Anfang an schon vorhanden wahr (der Kunde musste es nachweisen und dafür zb. eine Reperaturwerckstatt bezahlen die das macht) ! Wenn etwas einmal repariert worden ist hat man auf die Reperatur ein halbes Jahr Garantie und 2 Jahre Gewährleistung und wenn das reparierte nach der Garantie wieder kapputt wird hat man automatisch bewiesene Gewährleistung darauf (weil es ja schon einmal repariert worden ist) !
Oder bei den Geräten gibt es einen bestimmten Serienfehler der bekannt ist und somit schon nachgewiesen für die Gewährlesitung zb. fehlerhafte Softwareversion bei einen Handy usw..

Auf zb. unbewegliche Güter (Bodenbelege usw.. ) hatte man 20 Jahre Gewährleistung auf versteckte Mängel usw.. aber ich meine jetzt die Braunwaren Branche ! In den ersten 6 Monaten wenn kein offensichtlich keine Spuren von selbstverschulden sichtlich wahre (zb. Bruch usw..) dann musste man es gleich tauschen bzw.. einschicken oder einen Gegenbeweis antreten ! Nach den 6 Monaten währe es umgekehrt da müsste der Kunde einen Beweis antreten das es kein selbstverschulden ist ! (Soetwas schicken wir aber immer ein und die Reperaturfirma entscheidet dan) !

Nur anscheinend hat sich jetzt etwas geändert so das der Kunde nach Ablauf der Garantie nicht mehr beweisen muss das, der Fehler eine Garantie Sache ist und von Anfang an schon so wahr ( 2Gewährleistung) !

Die Leute haben auch oft Gewährleitung mit Garantie verwechselt und gedacht es gibt auf alle Elecktronickartickel automatisch nach der Änderung im Jahr 2000 2 Jahre Garantie wobei Gewährleistung keine Garantie ist !

Weis wer etwas ganz genau dazu ? Ich habe nichts finden können, die Chefin wahr bereits auf einer Schulung wo das Thema auch vorkamm, hatte bisher aber keine Zeit mir das zu erklären ! Heute wahr so ein Rechtsanwalt da wollte eine Digitalkamera einschicken udn ich meinte ich schicke sie ihm auf Kulanz ein, weil die Garantie schon abgelaufen wahr, und er meinte nein er will es auf Gewährleistung einschicken, danach meinte ich OK dan schicke ich ihm sie auf Gewährleistung ein er meinte aber er würde das jetzt über die Zentrale machen und sich beschweren dan ist er wie ein kleines Kind beleidigt gegangen ! Obwohl ich ja gesagt hätte das ich sie ihn auf Gewährlesitung einschicke ts ts ! Die Chefin meinte dan der wahr Rechtsanwalt und es hätte vor kurzen zum Thema Gewährleistung eine Änderung gegeben !

Weis wer etwas genauer darüber ? Im Netz findet man leider nichts ! Vielleicht ist ja hier ein Rechtsanwalt oder jemand der Jura studiert und kann das detailliert erklären bin mir heute vorgekommen wie ein Lehrling *g*

Dancke

MFG

IL
 
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