Für Ö: viele Fragen zu selbständig machen als Kartenleger

Widderfrau10

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Hallo liebe Foris!

Ich weiß, es gibt schon unzählige Threads dazu. Aber ich bin noch nicht wirklich fündig geworden - speziell für Österreich.

Ich bin NICHT berufstätig (bei meinem Mann mitversichert). Möchte es aber versuchen - eventuell auf einem neuen Internetportal - als selbständige Kartenlegerin zu arbeiten.

So und nun wird es schwierig. Dazu brauche ich einen Gewerbeschein - ist auch ok. ABER wie funktioniert das dann mit sämtlichen Abgaben, allen voran Sozialversicherungsabgabe, die vermutlich der größte finanzielle Brocken ist. Was ist, wenn ich z. B. im Monat ca. 50 - 100 Euro Umsatz mache (ich weiß ja nicht, wieviele Leute mich kontaktieren werden)? Gibt es einen Mindestverdienst, ab dem die Sozialversicherung geltend wird (eventuell gestaffelte Beiträge)- bis zu welchem Verdienst ich bei meinem Mann problemlos mitversichert bleiben kann?

Huch... ich hoffe, mir können ein paar Foris bei dieser schwierigen Frage helfen.

LG Widderfrau
 
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Hallo Selma!

Ich danke dir mal ganz herzlich für diesen Link!

Ich versuch mich von verschiedenen Seiten schlau zu machen. So erfährt man immer wieder mal etwas nützliches. Ein Steuerberater könnte mir da eventuell auch noch helfen....?? Für mich ist dieses Thema absolutes Neuland und ich versuch mich halt mal langsam vorzutasten, bis ich das fertige Konzept sozusagen in der Hand habe um dann ruhigen Gewissens loszulegen. Es soll alles seine Richtigkeit haben.

LG Widderfrau
 
Liebe Widderfrau!


So viel ich weiss, fällt dieser Beruf unter "Freies Gewerbe". Das bedeutet, dass du zwar einen Gewrbeschein brauchst, dafür aber keine spezielle Ausbildung benötigst. Einen solchen Gewerbeschein ehältst du normalerweise von der zuständigen Magistratsabteilung.
Automatisch wirst du dann natürlich auch steuerlich veranlagt. Wie du das dann genau handhaben musst mit der Rechnungslegung, erfährst du am Besten beim Finanzamt.
Jedenfalls waren das die Gewerbebestimmungen noch vor einigen Jahren, doch ich glaube nicht, dass diese großartig geändert wurden.

LG und viel Erfolg! :liebe1:
feuervogel
 
Guten Abend feuervogel!

Ich danke dir auch ganz herzlich für deine Antwort.

Stück für Stück komm ich weiter....

LG Widderfrau
 
Ich war heute bei der Wirtschaftskammer und mein Gewerbeschein fürs Kartenlegen lautet:
Zukunftsdeuterei (Wahrsagerei).

Im Energetikergewerbeschein ist Kartenlegen nicht enthalten, deshalb wurde der Gewerbeschein Zukunftsdeuterei (Wahrsagerei) "getauft" ( bei WKO - Zukunftsdeuterei, von Bezirkshauptmannschaft ergänzt "Wahrsagerei").

Für Reiki braucht man keinen Gewerbeschein; dies war zumindest die Aussage bei der WKO.

Das waren die heutigen news.

LG Widderfrau
 
Einen solchen Gewerbeschein ehältst du normalerweise von der zuständigen Magistratsabteilung.

jetzt stellt sich nur mehr die Frage welchen Gewerbeschein sie lösen soll .... mir fällt da gar keiner ein und die WKO-Liste mit den gewerbeberechtigungen wird im Bereich Esoterik fast jedes Jahr geändert.

Jetzt gibts wieder keinen für Klangschalen und Rückführungen. So einfach ist das halt auch nicht bei uns ...
 
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So und nun wird es schwierig. Dazu brauche ich einen Gewerbeschein - ist auch ok. ABER wie funktioniert das dann mit sämtlichen Abgaben, allen voran Sozialversicherungsabgabe, die vermutlich der größte finanzielle Brocken ist. Was ist, wenn ich z. B. im Monat ca. 50 - 100 Euro Umsatz mache (ich weiß ja nicht, wieviele Leute mich kontaktieren werden)? Gibt es einen Mindestverdienst, ab dem die Sozialversicherung geltend wird (eventuell gestaffelte Beiträge)- bis zu welchem Verdienst ich bei meinem Mann problemlos mitversichert bleiben kann?

Hast du diesen Thread auch schon gelesen? Gewerbeanmeldung in Österreich
da steht doch meiner Meinung nach alles drinnen ....
 
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