Stimmt nicht ganz. Das Recht hat man nicht, versuchst du dich umzubringen, schaffst es aber nicht und wirst "erwischt", steckt man dich solange in die Mühle bis du sie davon überzeugen kannst, dass du dich nicht mehr selbst gefährdest.
Also wird einem hier die Selbstbestimmung auch genommen.
Völlig korrekt. Wobei ich das ziemlich komsch finde. Versuchter Selbstmord ist strafbar während vollendeter Selbstmord keine Strafe nach sich zieht, wobei ein vollendeter Selbstmord eigentlich eine höhere Schuld und somit ein höheres Strafmaß umfassen müsste. Dumm nur, dass da keiner mehr ist, der rechtswidrig oder schuldhaft gehandelt haben könnte.
Weiß zufällig jemand wo gut beschrieben steht, wie das Strafrecht des legitimiert in die Grundrechte des GG einzugreifen?