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das Schweizer Bundesgericht zu Swami Omkarananda

Mit Urteil vom 22. Mai 1979 befand das Bundesstrafgericht Swami Omkarananda
und fünf weitere Personen, welche der Anhängerschaft von Swami Omkarananda
und dem "Divine Light Zentrum" (DLZ) in Winterthur angehörten, des
Bombenattentates auf die Liegenschaften des damaligen Regierungsrats und
Polizeidirektors Jakob Stucki und von Rechtsanwalt Dr. Willy Hauser am frühen
Morgen des 8. Oktober 1975 schuldig. Das Gericht qualifizierte die Straftaten
als versuchten Mord und sprach zum Teil langjährige Zuchthausstrafen aus:
Swami Omkarananda wurde zu 14 Jahren, Josef Meichtry zu 7 Jahren Zuchthaus
verurteilt. Beschwerden an den ausserordentlichen Kassationshof blieben ohne
Erfolg.

Neue Zürcher Zeitung vom 11. März 2006

Der indische Mönch Swami Omkarananda hat in den 1960er Jahren in Winterthur ein religiöses Zentrum aufgebaut, das Divine-Light-Zentrum (DLZ) heisst und bis heute besteht. In den 1970er Jahren versuchten militante DLZ-Aktivisten mit Einbrüchen und Giftanschlägen gegen Kritiker vorzugehen; die kriminellen Taten gipfelten in zwei Sprengstoffanschlägen. Im Oktober 1975 wurden das Wohnhaus des damaligen Zürcher Regierungsrats Jakob Stucki in Seuzach und zeitgleich der Wohnsitz eines Winterthurer Rechtsanwalts Objekte von Sprengstoffattentaten. Beim Rechtsanwalt funktionierte der Zündmechanismus nicht. Omkarananda und einige seiner Anhänger mussten sich vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Der Sektenführer wurde 1979 wegen Mordversuchs und Anstiftung zu 14 Jahren Zuchthaus und 15 Jahren Landesverweisung verurteilt. Er starb im Jahr 2000 in seinem österreichischen Exil bei Bregenz im Alter von 70 Jahren an einer Grippe.

Liebe Grüsse

FIST
 
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danke für die infos. Man muss sich sowieso über Menschen seine eigene Meinung bilden, auch darüber, was geschrieben wird. Erst einmal ansehen und lesen, das Gute kann man sich dann herausziehen.

Althea
 
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