Mit Urteil vom 22. Mai 1979 befand das Bundesstrafgericht Swami Omkarananda
und fünf weitere Personen, welche der Anhängerschaft von Swami Omkarananda
und dem "Divine Light Zentrum" (DLZ) in Winterthur angehörten, des
Bombenattentates auf die Liegenschaften des damaligen Regierungsrats und
Polizeidirektors Jakob Stucki und von Rechtsanwalt Dr. Willy Hauser am frühen
Morgen des 8. Oktober 1975 schuldig. Das Gericht qualifizierte die Straftaten
als versuchten Mord und sprach zum Teil langjährige Zuchthausstrafen aus:
Swami Omkarananda wurde zu 14 Jahren, Josef Meichtry zu 7 Jahren Zuchthaus
verurteilt. Beschwerden an den ausserordentlichen Kassationshof blieben ohne
Erfolg.