Amazonee
Mitglied
Hallo Artemism,
Wenn du tatsächlich Shiatsu freiberuflich ausüben könntest, dann würde ich das doch auf jeden Fall machen. Wenn du etwas verkaufst, dann kannst du doch dafür separat ein Gewerbe anmelden. Man muss doch nicht alles in einen Topf werfen.
Ich habe von meinem Gewerbeamt gesagt bekommen, dass Geistheiler, Wellness-Masseure und ähnliches mit kurzen, nicht standardisierten Ausbildungen auf jeden Fall gewerblich einzustufen und mehrwertsteuerpflichtig sind, wenn man über die Kleinunternehmer-Grenze hinaus kommt.
Ein Heilpraktiker fällt unter die Freiberufler, ebenso wie z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten usw. Kennzeichen der Freiberufler ist eine spezielle, längere Ausbildungszeit.
Liebe Grüße
A.
Was hat dir denn die Freiberuflerstelle gesagt?so ganz stimmt das nicht, ich z. B. bin Shiatsu-Praktikerin, weder Therapeutin noch Ärztin oder so, geht in die alternative schiene, aber währe eine Freiberuflicher beruf, wenn ich nicht noch was verkaufen würde.
Ihr könnt euch ja an die Freiberuflerstelle anrufen und nachfragen, habe ich auch gemacht.
Wenn du tatsächlich Shiatsu freiberuflich ausüben könntest, dann würde ich das doch auf jeden Fall machen. Wenn du etwas verkaufst, dann kannst du doch dafür separat ein Gewerbe anmelden. Man muss doch nicht alles in einen Topf werfen.
Ich habe von meinem Gewerbeamt gesagt bekommen, dass Geistheiler, Wellness-Masseure und ähnliches mit kurzen, nicht standardisierten Ausbildungen auf jeden Fall gewerblich einzustufen und mehrwertsteuerpflichtig sind, wenn man über die Kleinunternehmer-Grenze hinaus kommt.
Ein Heilpraktiker fällt unter die Freiberufler, ebenso wie z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten usw. Kennzeichen der Freiberufler ist eine spezielle, längere Ausbildungszeit.
Liebe Grüße
A.