Thergana schrieb:"Wenn aber der Ungläubige sich scheiden will, so laß ihn sich scheiden. Der Bruder oder die Schwester ist nicht gebunden in solchen Fällen. Zum Frieden hat euch Gott berufen." (1. Korinther, 7,15)
--> Soso, wenn ein Mann seine Frau verprügelt, hat er nicht nur das Gebot der Nächstenliebe, sondern obendrauf auch sein Ehegelübde (immer lieben und ehren...) einseitig gebrochen. In dem Fall hat die Frau das Recht, sich wegen fortgesetztem Mangel an gelebter Nächstenliebe auch scheiden lassen. Auf das der Friede wieder einkehre.
Tja, dem Pfarrer, der die Kommunion verweigert etc. ist das aber vermutlich WURSCHT. Bibel hin oder her...