Fragen zu Grundbuch Auskunft

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Ich habe das schon mal online gemacht, hat prima geklappt. Jedoch über eine österreichische Seite, daher wird dir meine Empfehlung leider nix bringen.

LG Claudia
 
Als Eigentümer kannst du anrufen und du bekommst deine Auskunft, falls du nicht selbst Eigentümer bist, bekommst du keinerlei Auskünfte, das ist in D verboten und auch richtig so!
 
Notare dürfen und machen das im Kundenauftrag online. Mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse (schwierig) dürfen auch Dritte Einsicht beim Grundbuchamt/Amtsgericht nehmen gegen Gerichtsgebühr (vor Ort zu zahlen) und sich eine Kopie erstellen lassen.
 
Hat schon mal jemand erfahrung mit Grundbuch Auskünften gemacht? Kann an das auch Online erledigen? Würde mich über paar Tipps freuen. Hatte mal im Netz geschaut und bin auf diese seiten gestoßen https://www.grundbuch24.de/ und https://www.deingrundbuch.de/ hat das schon mal jemand probiert?

Um das Grundbuch einsehen zu können, muss ein Antrag beim zuständigen Gericht gestellt werden.
Die Internetseite Grundbuch-portal.de informiert über die Zuständigkeiten der jeweiligen Amtsgerichte in Deutschland.

Für die Antragstellung auf Grundbucheinsicht wird ein Perso benötigt, der Nachweis über einen Miet- /Kaufvertrag und Angaben über das betroffene Grundstück. Für eine Grundbucheinsicht muss in Deutschland immer gegenüber dem Amtsgericht ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden, daher wird der Nachweis über den Miet- oder Kaufvertrag verlangt.
Für einen Käufer eines Hauses oder einer Wohnung besteht das berechtigte Interesse zu erfahren, ob an dem Kaufobjekt zB eine Hypothekenbelastung besteht oder ein lebenslanges Wohnrecht anderer Personen eingetragen ist.
Daher ist es sinnvoll das Grundbuch vorher einzusehen und diese Einsicht wird bei Antragstellung mit den genannten Nachweisen auch gewährt.
 
Finanzierende Banken wollen heutzutage oft einen Grundbuchauszug vorab, auch wenn Verkäufer und Kaufinteressent sich noch nicht eindeutig zum Kauf (muß beim Notar erfolgen) geeinigt haben. Die Banken haben oft entsprechende Formulare, die die Eigentümer unterzeichnen sollen, damit die Bank berechtigtes Interesse nachweisen kann.
 
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Nur ein Käufer einer Immobilie, der Notar bürgt dafür aber der Eigentümer muss trotzdem vor Verkauf dem zustimmen, das wird bei Verkauf immer gemacht, denn wer würde sonst kaufen?
Aber ansonsten greift der Datenschutz, nicht jeder kann sich einfach Auskünfte holen.
 
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