Fragebogen für Arbeitgeber

Ich weiss nicht, wie da die Rechtslage ist... wenn man allerdings nach Bedarf und Angebot schaut, ist wohl klar, dass es bei einer derartigen Vorstellung nur um Provokation einer Ablehnung gehen kann. Auf der anderen Seite, wenn sich das einbürgern würde, verhäuft vor käme wäre wohl die Rechtslage wirklich interessant.

Und dass der AG das irgendwem mitteilt -vorerst- halte ich für eher unwahrscheinlich. :)

Es ist eine Provokation und zwar eine offene gegen den AG, der wird dich nicht einstellen.

Das ist im Endeffekt eine Verhinderung der Arbeitsaufnahme durch den AN, mit ALG II wird das richtig amüsant. Wenn man einmal nicht nachkommt, kann nur prozentual gekürzt werden. Aber das hier, ist ein anderes Kaliber.
 
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Der Fragebogen ist zwar in Teilen ziemlich albern...

Also, ich find den Bogen nicht albern......und das wird wohl unser beider spezielle Gruende haben........im Gegenteil, ich find ihn fuer einen "Erwerbslosen" genial, wenn ich bedenke, mit welchen Fragen "Arbeit nehmen wollende" von seitens Arbeitgebern beschallt werden.......
 
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